BundesBonus
Zuschuss · bis 2.000 € Land

Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz

Der Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz ist eine einmalige Landesprämie von 2.000 € für Menschen, die eine Meisterprüfung im Handwerk oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung (DQR-Niveau 6 oder 7, z. B. Fachwirt) erfolgreich abgelegt haben. Sie ist einkommensunabhängig und soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Voraussetzung ist der Abschluss vor einer zuständigen Kammer und ein Wohn- oder Beschäftigungsbezug zu Rheinland-Pfalz. Gefördert werden Abschlüsse einer IHK, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer auf DQR-Niveau 6 oder 7. Pro anerkanntem Abschluss werden 2.000 € gezahlt.

Max. Förderung
2.000 €
pro Antrag
Zuständig
Land Rheinland-Pfalz
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Rheinland-Pfalz
Förderhöhe 2.000 €
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Der Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz würdigt den erfolgreichen Abschluss einer höherqualifizierenden Berufsbildung mit einer einmaligen Zahlung von 2.000 €. Gefördert werden Meisterabschlüsse im Handwerk sowie gleichwertige Fortbildungsprüfungen auf DQR-Niveau 6 oder 7.

Die Prämie ist unabhängig vom Einkommen und kann mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes (das die Lehrgangs- und Prüfungskosten fördert) kombiniert werden. Gefördert werden Abschlüsse einer IHK, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer auf DQR-Niveau 6 oder 7. Pro anerkanntem Abschluss werden 2.000 € gezahlt.

Maßgeblich ist der Abschluss vor einer im Land zuständigen Kammer sowie ein Wohnsitz oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Meisterprüfung im Handwerk oder Fortbildungsprüfung (DQR 6/7) bestanden

Abschluss-Kammer bzw. Wohn-/Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag bei der zuständigen Kammer (IHK, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer) stellen.
  2. Nachweise beilegen: Prüfungszeugnis der Meister- bzw. Fortbildungsprüfung, ggf. Wohnsitz-/Beschäftigungsnachweis.
  3. Auszahlung nach Bewilligung. Auf die jeweils geltende Antragsfrist achten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist Der Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz 2026?
Der Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz beträgt einmalig 2.000 € für eine erfolgreich bestandene Meister- oder gleichwertige Fortbildungsprüfung (DQR 6/7). Die Prämie ist einkommensunabhängig.
Für welche Abschlüsse gilt die Prämie?
Gefördert werden Meisterabschlüsse im Handwerk sowie gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen auf DQR-Niveau 6 oder 7 — etwa Fachwirt oder Betriebswirt.
Kann ich die Prämie mit dem Aufstiegs-BAföG kombinieren?
Ja. Die Landesprämie wird zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG des Bundes gezahlt, das die Lehrgangs- und Prüfungskosten der Fortbildung fördert.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird bei der zuständigen Kammer (IHK, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer) gestellt. Erforderlich ist das Prüfungszeugnis der Meister- bzw. Fortbildungsprüfung; auf die jeweils geltende Antragsfrist ist zu achten.

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