BundesBonus
Zuschuss · bis 3.000 € Land

Meisterbonus für schulische Fortbildungsabschlüsse (Bayern)

Wer eine berufliche Fortbildung an einer bayerischen Fachschule oder Fachakademie erfolgreich abschließt, erhält vom Freistaat Bayern einen Meisterbonus von 3.000 Euro. Der Bonus gilt auch für gleichgestellte Abschlüsse sowie für bestandene Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen. Ein Antrag ist nicht erforderlich – die Berechtigten werden von den Schulen ermittelt.

Max. Förderung
3.000 €
pro Antrag
Zuständig
Freistaat Bayern – Staatsministerium für Unterricht und Kultus
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern – Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Förderhöhe 3.000 €
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Der Freistaat Bayern setzt im Bereich der schulischen beruflichen Bildung einen Anreiz zur Fachkräftegewinnung: Junge Berufstätige und vergleichbar Qualifizierte, die eine Fortbildung an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern absolvieren, erhalten für ihren erfolgreichen Weiterbildungsabschluss einen Meisterbonus bzw. einen Bonus für gleichgestellte Abschlüsse.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Erfolgreiche Abschlussprüfung an einer bayerischen Fachschule oder Fachakademie (oder gleichgestellter Abschluss)

Prüfung in Bayern abgelegt

Bei Externen-/Übersetzerprüfung: Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern

Wie stellst du den Antrag?

Eine Antragstellung ist in der Regel nicht erforderlich – die Berechtigten werden von den zuständigen Stellen (in der Regel die Schulen und Fachakademien) ermittelt. Bei Externenprüfungen sowie Übersetzer-/Dolmetscherprüfungen ist der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern nachzuweisen (Arbeitgeberbestätigung bzw. Meldebestätigung).

Häufige Fragen

Wie hoch ist der bayerische Meisterbonus?
Der Meisterbonus beträgt 3.000 Euro und wird einmalig für den erfolgreichen Fortbildungsabschluss ausgezahlt.
Muss ich den Meisterbonus beantragen?
In der Regel nicht. Die Berechtigten werden von den zuständigen Stellen – meist den Schulen und Fachakademien – ermittelt. Bei Externen- oder Übersetzerprüfungen ist der Bezug zu Bayern nachzuweisen.
Welche Abschlüsse sind begünstigt?
Begünstigt sind erfolgreiche Abschlussprüfungen an bayerischen Fachschulen und Fachakademien, gleichgestellte Abschlüsse sowie bestandene Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Wann wird der Bonus ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt in der Regel zweimal jährlich. Von der Zeugniserteilung bis zur Auszahlung können mehrere Monate vergehen.

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

Passenden Kurs für die Förderung finden

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Meisterbonus für schulische Fortbildungsabschlüsse (Bayern) — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern – Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  2. [02]
    Meisterbonus (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)
    las.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern – Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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