BundesBonus
Zuschuss · bis 3.000 € Land

Meisterbonus Bayern

Der Freistaat Bayern gewährt erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen oder gleichwertiger öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen einen Zuschuss von 3.000 Euro als finanzielle Anerkennung.

Max. Förderung
3.000 €
pro Antrag
Zuständig
Freistaat Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern
Förderhöhe bis zu 3.000 €
Zielgruppe Arbeitnehmer

Worum geht es?

Der Meisterbonus ist ein Zuschuss des Freistaates Bayern zur Anerkennung bestandener Meister- oder Fortbildungsprüfungen. Der Bonus wird für gewerbliche und kaufmännische Berufe, Berufe des öffentlichen Dienstes, der Landwirtschaft, der Hauswirtschaft, Gesundheitsberufe sowie Techniker, Erzieher und weitere Abschlüsse an Fachschulen und Fachakademien gewährt. Die Förderung unterstreicht die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung und richtet sich an in Bayern tätige Absolventinnen und Absolventen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Meisterprüfung oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung erfolgreich abgelegt

Hauptwohnsitz oder Beschaeftigungsort liegt in Bayern

Pruefung wurde vor fachlich und oertlich zustaendiger Stelle in Bayern abgelegt

Zeitpunkt der Feststellung des Pruefungsergebnisses nicht laenger als 2 Jahre zurueck

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Anschreiben durch die Prüfungsstelle

    Absolventen werden nach bestandener Prüfung von den zuständigen Prüfungsstellen zur Antragstellung angeschrieben.

  2. 02

    Antrag mit Nachweisen einreichen

    Der Antrag ist mit Zeugnis, Meldebestätigung und ggf. Arbeitgeberbestätigung einzureichen; entscheidend ist der Posteingang bei der zuständigen Stelle.

  3. 03

    Auszahlung

    Die Auszahlung erfolgt in der Regel zweimal jährlich.

Häufige Fragen

Wer erhaelt den Meisterbonus?
Den Meisterbonus erhalten erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen oder gleichwertigen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im öffentlichen Dienst, der Landwirtschaft, Hauswirtschaft, Gesundheitsberufen sowie an Fachschulen und Fachakademien in Bayern.
In welcher Höhe wird der Meisterbonus gewährt?
Der Meisterbonus beträgt 3.000 Euro und wird als einmaliger Zuschuss gewährt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel zweimal jährlich.
Wie lange darf die Prüfung zurückliegen?
Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Posteingang des Antrags bei der zuständigen Stelle.
Muss die Prüfung in Bayern abgelegt worden sein?
Die Prüfung muss vor einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt worden sein. Ausnahmen sind möglich, wenn die Prüfung in Bayern nicht angeboten wird oder auf die Prüfung länger als ein Jahr gewartet werden müsste.

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

Passenden Kurs für die Förderung finden

Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.

Kurse in der Weiterbildungssuche finden

Mehr zu Meisterbonus Bayern und verwandten Programmen

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Meisterbonus Bayern — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern
  2. [02]
    Meisterbonus - Allgemeine Informationen
    stmwi.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern
  3. [03]
    Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises
    gesetze-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern
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