Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg – ILB) |
| Förderhöhe | — |
| Förderquote | 60 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Das Land Brandenburg fördert nach der Weiterbildungsrichtlinie 2026 die berufliche Weiterbildung in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027. Ziel sind eine höhere Weiterbildungsbeteiligung, der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und die Stabilisierung von Arbeitsplätzen.
Die Fassung von 2026 hat den Bildungsscheck spürbar geöffnet: Bis dahin war der Zuschuss auf 3.000 Euro je Vorhaben gedeckelt und höchstens zweimal im Kalenderjahr zu bekommen. Beide Grenzen sind entfallen. Geblieben ist die Untergrenze — unter 500 Euro Zuschuss wird nicht gefördert.
Die Richtlinie umfasst fünf Fördertatbestände: den Bildungsscheck für Beschäftigte, die Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen, das Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen, den Aufbau wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote an staatlichen Hochschulen sowie die Servicestelle Weiterbildung Brandenburg. Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Die Richtlinie ist befristet: Sie trat am 26. Januar 2026 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft. Mit ihrem Inkrafttreten ist die alte Weiterbildungsrichtlinie vom 10. November 2022 außer Kraft getreten.
Passt Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Bildungsscheck: Erstwohnsitz in Brandenburg oder Arbeitsvertrag mit einem Brandenburger Unternehmen
Weiterbildung in Unternehmen/Vereinen: Betriebsstätte oder Sitz in Brandenburg
Bildungsscheck: beantragter Zuschuss mindestens 500 Euro
Keine gesetzlich vorgeschriebene oder rein produktbezogene Pflichtschulung
Was bekommst du konkret?
Bildungsscheck für Beschäftigte: Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben je Antrag. Einen Höchstbetrag gibt es nicht — wohl aber eine Untergrenze: Der Zuschuss muss mindestens 500 Euro betragen. Eine Förderung ist jederzeit und auch mehrfach pro Kalenderjahr möglich, die Anzahl der Weiterbildungen je Antrag und Bewilligung ist nicht begrenzt. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Weiterbildungen, die Dritte erbringen, einschließlich Prüfungsgebühren.
Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen: maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Mindestzuschuss 1.000 Euro. Eine Einzelförderung ist auf maximal 3 Millionen Euro pro Unternehmen beziehungsweise Vorhaben begrenzt. Die Zahl der Weiterbildungen und Teilnehmer je Antrag ist nicht begrenzt; bei mehr als 20 Weiterbildungen je Antrag soll die ILB vorab kontaktiert werden.
Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung: Die Förderquote ist nach Unternehmensgröße gestaffelt — kleine und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 60 Prozent, große Unternehmen bis zu 50 Prozent. Mindestzuschuss 1.000 Euro, Obergrenze ebenfalls 3 Millionen Euro pro Unternehmen beziehungsweise Vorhaben.
Aufbau wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote: gefördert werden Vorhaben von bis zu drei Jahren Laufzeit mit bis zu 150.000 Euro Gesamtausgaben.
Servicestelle Weiterbildung Brandenburg: ein Vorhaben mit bis zu drei Jahren Laufzeit und bis zu 5,4 Millionen Euro Gesamtausgaben.
Wie stellst du den Antrag?
Anträge werden online über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Bewilligungsbehörde gestellt. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.
- Weiterbildungsangebot auswählen und einen Kostenvoranschlag des Anbieters einholen — er ist die Bemessungsgrundlage für den Pauschalbetrag.
- Antrag im ILB-Kundenportal stellen, bevor die Weiterbildung beginnt oder ein Weiterbildungsvertrag geschlossen wird.
- Elektronische Eingangsbestätigung abwarten — ab ihr darf die Weiterbildung förderunschädlich begonnen werden. Ein Anspruch auf die Zuwendung entsteht dadurch noch nicht.
- Zuwendungsbescheid abwarten — der Anspruch entsteht erst mit dem bestandskräftigen Bescheid.
- Verwendungsnachweis einreichen; die Auszahlung erfolgt nach dessen Prüfung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Bildungsscheck in Brandenburg?
Wie oft kann ich den Bildungsscheck im Jahr nutzen?
Welche Fördertatbestände umfasst die Weiterbildungsrichtlinie?
Wer kann den Bildungsscheck beantragen?
Bis wann gilt die Weiterbildungsrichtlinie?
Wie stelle ich den Antrag?
Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit
Passenden Kurs für die Förderung finden
Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.
Kurse in der Weiterbildungssuche findenMehr zu Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026) und verwandten Programmen
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]ILB — Weiterbildungsrichtlinie 2026, Programmseiteilb.dePrimärquelleLand Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg – ILB)
- [02]Weiterbildungsrichtlinie WBRL 2026 vom 22.01.2026, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 7 vom 25.02.2026ilb.deRechtsgrundlageLand Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg – ILB)
- [03]ILB — Kurzinformation zur Weiterbildungsrichtlinie 2026ilb.dePrimärquelleLand Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg – ILB)