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Zuschuss Land

Ausstattung für kritische Technologien in beruflichen Bildungseinrichtungen

Förderung von Investitionen in die Ausstattung und Modernisierung von Werkstätten, Laboren und Lehr-Lernräumen in Aus- und Weiterbildungseinrichtungen. Unterstützt Schulungen zu digitalen Technologien, Biotechnologien und ressourceneffizienten Technologien.

Zuständig
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe ab 200.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Europäische Union stellt rund 12,5 Millionen Euro für die Modernisierung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen zur Verfügung. Gefördert werden Einrichtungen, die Arbeits- und Fachkräfte gezielt auf Berufe mit Bezug zu kritischen Technologien vorbereiten. Mit der Maßnahme werden Investitionen in Werkstätten, Labore und digitale Lehr-Lernräume unterstützt, die erforderlich sind, um Kompetenzen für Entwicklung, Herstellung und Anwendung kritischer Technologien zu vermitteln.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Förderfähige Gesamtausgaben über 200.000 Euro

Sitz in Nordrhein-Westfalen

Fokus auf kritische Technologien (digital, bio, ressourceneffizient)

Diskriminierungsfreier Zugang gewährleistet

Was bekommst du konkret?

Zuschüsse für bedarfsgerechte Investitionen in Ausstattung und Modernisierung. Förderfähig sind Laboreinrichtungen, Maschinen, Werkzeuge, Versuchs- und Erprobungsanlagen, technische Geräte und IT-Ressourcen. Förderquote 80 Prozent für nicht-wirtschaftliche Vorhaben, 90 Prozent für Nothaushaltskommunen, 50 Prozent für wirtschaftliche Vorhaben.

Wie stellst du den Antrag?

Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Träger der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung sowie öffentlich-rechtliche Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Sie müssen diskriminierungsfreien Zugang und innovative Aus- und Weiterbildungsinhalte mit Bezug zu kritischen Technologien anbieten.

Häufige Fragen

Was sind kritische Technologien im Sinne dieser Förderung?
Kritische Technologien sind digitale Technologien, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien. Diese sind essenziell für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und strategische Unabhängigkeit der Europäischen Union.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Träger der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung sowie öffentlich-rechtliche Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Sie müssen diskriminierungsfreien Zugang und innovative Inhalte mit Bezug zu kritischen Technologien anbieten.
Wie hoch ist die Förderung?
Für nicht-wirtschaftliche Vorhaben: 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für Nothaushaltskommunen und Hochschulen 90 Prozent. Für wirtschaftliche Vorhaben 50 Prozent als De-minimis-Beihilfe mit Höchstbetrag von 300.000 Euro pro Unternehmen. Durchführungszeitraum maximal 24 Monate, physische Abschlussfrist 30. Juni 2029.

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

Passenden Kurs für die Förderung finden

Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.

Kurse in der Weiterbildungssuche finden

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Ausstattung für kritische Technologien in beruflichen Bildungseinrichtungen — Offizielle Programmseite
    ptj.dePrimärquelleMinisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027
    efre.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen
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