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FTI-Thüringen PERSONEN – Personal für Forschung und Innovation

FTI-Thüringen PERSONEN unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen in Thüringen bei der Sicherung und Gewinnung von hochqualifiziertem Personal für Forschung, Entwicklung und Innovation. Gefördert werden Firmenstipendien für MINT-Studierende, die unbefristete Neueinstellung von innovativem Personal sowie Forschungsgruppen – als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Zuständig
Thüringer Aufbaubank (TAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Thüringer Aufbaubank (TAB)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Freistaat Thüringen fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes die Sicherung und Gewinnung von hochqualifiziertem Personal für Forschung, Entwicklung und Innovation. Zuwendungszweck ist es, Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen bei der Fachkräftesicherung zu unterstützen und den Rückstand Thüringens bei der wirtschaftsinternen Forschungs- und Entwicklungsintensität abzubauen. Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen. Gefördert werden drei Bereiche: das Thüringen-Stipendium für MINT-Studierende und Promovierende, die Einstellung innovativen Personals sowie Forschungsgruppen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Forschungseinrichtung

Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen

Kein Vorhabenbeginn vor Antragstellung

Innovatives Personal: abgeschlossene Hochschulausbildung

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in drei Förderbereichen. Beim Thüringen-Stipendium kann kleinen und mittleren Unternehmen eine Zuwendung als monatlicher Festbetrag in Höhe von 600 Euro für Firmenstipendien an Studierende oder Promovierende der MINT-Fächer gewährt werden. Der Bereich Innovatives Personal fördert die unbefristete Neueinstellung von hochqualifiziertem Personal mit abgeschlossener Hochschulausbildung; der Bereich Forschungsgruppen fördert Vorhaben von Forschungseinrichtungen zum Wissens- und Technologietransfer.

Wie stellst du den Antrag?

Die Zuwendung für Thüringen-Stipendium und Innovatives Personal erfolgt als De-minimis-Beihilfe; hierfür ist eine Erklärung über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen vorzulegen. Vorhaben, die vor Antragstellung begonnen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Anträge für Forschungsgruppen können nur nach Aufruf durch die Thüringer Aufbaubank zu bestimmten Stichtagen eingereicht werden. Die Zuwendung ist gegenüber Fördermitteln des Bundes nachrangig.

Häufige Fragen

Wer kann FTI-Thüringen PERSONEN beantragen?
Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen sowie Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden drei Bereiche: das Thüringen-Stipendium für Studierende und Promovierende der MINT-Fächer, die unbefristete Neueinstellung von innovativem Personal mit Hochschulabschluss sowie Forschungsgruppen zum Wissens- und Technologietransfer.
Wie hoch ist das Thüringen-Stipendium?
Beim Thüringen-Stipendium kann kleinen und mittleren Unternehmen eine Zuwendung als monatlicher Festbetrag in Höhe von 600 Euro für Firmenstipendien an MINT-Studierende oder Promovierende gewährt werden.
In welcher Form wird gefördert?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für das Thüringen-Stipendium und Innovatives Personal erfolgt die Förderung als De-minimis-Beihilfe; sie ist gegenüber Fördermitteln des Bundes nachrangig.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderdatenbank des Bundes: FTI-Thüringen PERSONEN
    foerderdatenbank.dePrimärquelleThüringer Aufbaubank (TAB)
  2. [02]
    Thüringer Aufbaubank (TAB)
    aufbaubank.dePrimärquelleThüringer Aufbaubank (TAB)
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