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Zuschuss · bis 2.100 €/Mt. Land

Förderung von Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz fördert die Neueinstellung von Hochschulabsolventen als Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen, um Technologie- und Wissenstransfer für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu stärken. Der monatliche Zuschuss beträgt 2.100 Euro für kleine und Kleinstunternehmen bzw. 1.750 Euro für mittlere Unternehmen, jeweils für bis zu 24 Monate.

Monatliche Zahlung
2.100 €
pro Monat
Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Höhe pro Monat bis zu 2.100 € pro Monat
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Förderung unterstützt technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Neueinstellung von Hochschulabsolventen mit naturwissenschaftlich-technischer Ausrichtung als Innovationsassistenten. Diese sollen in konkreten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eingesetzt werden, um Technologie- und Wissenstransfer sowie die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu verbessern.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Technologieorientiertes KMU nach EU-Definition mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
Neueinstellung eines Hochschulabsolventen mit naturwissenschaftlich-technischer Ausrichtung
Studienabschluss liegt nicht länger als drei Jahre zurück
Mindestgehalt von 3.500 Euro brutto (SV-Brutto) bei Vollzeitbeschäftigung

Was bekommst du konkret?

Gewährt wird ein nicht rückzahlbarer monatlicher Zuschuss als Festbetragsfinanzierung zur Beschäftigung eines Innovationsassistenten für bis zu 24 Monate. Bei Vollzeitbeschäftigung beträgt der monatliche Festbetrag höchstens 2.100 Euro für kleine und Kleinstunternehmen und höchstens 1.750 Euro für mittlere Unternehmen. Bei Teilzeitbeschäftigung vermindern sich die Festbeträge anteilig; eine Beschäftigung unter 50 Prozent der Arbeitszeit wird nicht gefördert.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Voraussetzungen von Unternehmen und Einstellung klären

    Zuwendungsberechtigt sind technologieorientierte KMU nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014. Der Studienabschluss darf zum Beschäftigungsbeginn nicht länger als drei Jahre zurückliegen, der Beschäftigungsvertrag braucht eine Mindestdauer von 24 Monaten und bei Vollzeit ein Gehalt von mindestens 3.500 EUR brutto (SV-Brutto). Beratung bietet die ISB (Wirtschaftsförderung) unter 06131 6172-1333 oder beratung@isb.rlp.de.

  2. 02

    Antragsunterlagen ausfüllen

    Die Antragsunterlagen stehen als ausfüllbare PDF-Vorlage zur Verfügung (Antrag, Finanzplanung, KMU-Erklärung, De-minimis-Erklärung). Entscheidend ist die Vorlage des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags; das Unternehmen muss über ein freies De-minimis-Kontingent mindestens in Höhe der maximal möglichen Zuwendung verfügen.

  3. 03

    Antrag direkt bei der ISB vor Abschluss des Anstellungsvertrags einreichen

    Der Antrag wird direkt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Mainz gestellt. Zum Zeitpunkt der Bestätigung des Antragseingangs darf noch kein Anstellungsvertrag geschlossen und die Person noch nicht entsprechend ihrer Qualifikation beschäftigt worden sein; eine duale Ausbildung oder ein Praktikum bis zu drei Monaten in einem anderen Tätigkeitsbereich ist unschädlich.

    ISB-Programmseite mit Antragsunterlagen
  4. 04

    Bewilligung abwarten und Arbeitsverhältnis binnen drei Monaten begründen

    Die ISB entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht. Das Arbeitsverhältnis muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids begründet und das Vorhaben begonnen werden; der Förderzeitraum von 24 Monaten orientiert sich am Beginn des Arbeitsverhältnisses.

  5. 05

    Zuwendung per Mittelabruf auszahlen lassen

    Die Auszahlung kann zum Jahresanfang rückwirkend für das vergangene Haushaltsjahr nach vorherigem Mittelabruf erfolgen; die letzte Tranche kann bis zu drei Monate nach Projektende nach vorherigem Mittelabruf ausgezahlt werden. Für Verwendungsnachweis und Mittelabruf stellt die ISB ein gemeinsames Formular bereit.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für Innovationsassistenten in Rheinland-Pfalz?
Kleine und Kleinstunternehmen erhalten einen monatlichen Festbetrag von 2.100 Euro, mittlere Unternehmen 1.750 Euro – jeweils für bis zu 24 Monate.
Welche Unternehmen können die Förderung beantragen?
Technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Welche Qualifikation muss die einzustellende Person mitbringen?
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit naturwissenschaftlich-technischer Ausrichtung, dessen Abschluss zum Beschäftigungsbeginn nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
Wie lange muss das Beschäftigungsverhältnis mindestens dauern?
Der Beschäftigungsvertrag muss eine Mindestdauer von 24 Monaten aufweisen; ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis soll angestrebt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung von Innovationsassistenten in KMU (245 I) — Offizielle Programmseite
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  2. [02]
    Verwaltungsvorschrift Innovationsassistent RLP
    isb.rlp.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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