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Zuschuss · bis 60 % Land

Förderung Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF)

Die Förderung Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF) ist ein Zuschuss der Investitionsbank des Landes Brandenburg für kleine und mittlere Unternehmen, die Werkstudierende oder Innovationsassistenten für innovative Aufgaben beschäftigen. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der zuschussfähigen Personalausgaben.

Zuständig
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderhöhe
Förderquote 60 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Förderung Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF 2022) unterstützt das Land Brandenburg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kleine und mittlere Unternehmen dabei, hochqualifizierten Nachwuchs für Innovationsvorhaben zu gewinnen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg. Gefördert wird die Beschäftigung von zwei Personengruppen: Werkstudierende, die parallel an einer Hochschule in Vollzeit eingeschrieben sind, sowie Innovationsassistenten, also Absolventen einer Hochschule oder einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung.

Die Beschäftigung muss einer betrieblichen Innovationsaufgabe dienen. Der Antrag ist vor Abschluss des Arbeitsvertrags bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg zu stellen. Seit dem 1. Juli 2024 gelten verbesserte Förderkonditionen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg

Beschäftigung dient einer betrieblichen Innovationsaufgabe

Einstellung von Werkstudierenden oder Innovationsassistenten

Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrags gestellt

Einhaltung des monatlichen Mindestbruttoentgelts (1.076 Euro Werkstudierende, 2.750 Euro Innovationsassistenten)

Was bekommst du konkret?

Für Werkstudierende werden bis zu 60 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben gefördert, bei einem monatlichen Bruttoentgelt von mindestens 1.076 Euro bezogen auf 20 Wochenstunden und einer Dauer von 6 bis 12 Monaten. Für Innovationsassistenten beträgt der Zuschuss ebenfalls bis zu 60 Prozent, bei einem monatlichen Bruttoentgelt von mindestens 2.750 Euro bezogen auf 38 Wochenstunden und einer Dauer von 12 bis 18 Monaten. Bei geringerer Stundenzahl reduzieren sich die förderfähigen Beträge anteilig.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrags stellen

    Der Antrag ist vor Abschluss des Arbeitsvertrags über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen.

  2. 02

    Laufende Antragstellung nutzen

    Anträge sind laufend möglich; ein vorzeitiger Maßnahmebeginn nach Antragstellung ist auf eigenes finanzielles Risiko möglich.

  3. 03

    Prüfung durch die ILB abwarten

    Die ILB prüft den Antrag; ein vorzeitiger Beginn begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung.

  4. 04

    Nach Bewilligung Beschäftigung fördern lassen

    Nach Bewilligung wird die Beschäftigung von Werkstudenten oder Innovationsassistenten bezuschusst.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung Brandenburger Innovationsfachkräfte beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg, die Werkstudierende oder Innovationsassistenten für innovative Aufgaben einstellen.
Wie hoch ist der Zuschuss bei den Brandenburger Innovationsfachkräften?
Der Zuschuss beträgt bis zu 60 Prozent der zuschussfähigen Personalausgaben, sowohl für Werkstudierende als auch für Innovationsassistenten. Die genaue Höhe richtet sich nach Entgelt, Wochenstunden und Laufzeit.
Wie lange wird die Beschäftigung gefördert?
Die Beschäftigung von Werkstudierenden wird für 6 bis 12 Monate gefördert, die von Innovationsassistenten für 12 bis 18 Monate. In nachhaltigen Branchen ist bei Innovationsassistenten eine Verlängerung möglich.
Welches Mindestentgelt muss gezahlt werden?
Werkstudierende müssen ein monatliches Bruttoentgelt von mindestens 1.076 Euro bei 20 Wochenstunden erhalten, Innovationsassistenten mindestens 2.750 Euro bei 38 Wochenstunden. Bei geringerer Stundenzahl reduzieren sich die Beträge anteilig.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrags über das Kundenportal der ILB gestellt werden. Anträge sind laufend möglich; seit dem 1. Juli 2024 gelten verbesserte Förderkonditionen.
Wer gilt als Innovationsassistent?
Innovationsassistenten sind Absolventen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen oder einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung, die im Unternehmen eine Innovationsaufgabe übernehmen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF) — Offizielle Programmseite
    ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  2. [02]
    Richtlinie Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF 2022)
    bravors.brandenburg.deRechtsgrundlageInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
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