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Zuschuss Land ⚠ Programm ausgelaufen

ProFIT Brandenburg — Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien

ProFIT Brandenburg ist das Innovationsförderprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg für Forschung, experimentelle Entwicklung und Markteinführung in kleinen und mittleren Unternehmen. Für die hier beschriebene Richtlinie nimmt die ILB keine Anträge mehr an: „Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen." Das Nachfolgeprogramm ist ProFIT Brandenburg 2023, dessen Richtlinie die ILB bis zum 30.06.2027 verlängert hat.

Zuständig
Investitionsbank des Landes Brandenburg
als Bewilligungsstelle
Hinweis zum Programm

Dieses Programm läuft nicht mehr

Ausgelaufen

ProFIT Brandenburg — Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien wird nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.

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Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg
Förderhöhe ab 25.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Richtlinie ProFIT Brandenburg gewährt das Land Brandenburg projektbezogene Zuwendungen für Vorhaben der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung, der Marktvorbereitung und Markteinführung, für Prozess- und Organisationsinnovationen sowie für Durchführbarkeitsstudien. Ziel ist die Aufrechterhaltung und Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft unter Berücksichtigung der Cluster der regionalen Innovationsstrategie. Angestrebt werden insbesondere Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie der Technologietransfer. Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben; Forschungseinrichtungen und Nicht-KMU sind nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen aus Brandenburg oder Berlin förderberechtigt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg

Vorhaben in Forschung, Entwicklung, Marktvorbereitung oder Innovation

Zuwendungsfähige Projektausgaben mindestens 25.000 Euro (Studien 10.000 Euro)

Nicht-KMU nur im Verbund mit KMU aus Berlin oder Brandenburg

Was bekommst du konkret?

Zuwendungsfähig sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte (industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung), Durchführbarkeitsstudien, Projekte der Marktvorbereitung und Markteinführung (nur als De-minimis-Beihilfe) sowie Prozess- und Organisationsinnovationen. Projekte von Unternehmen werden nur gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Projektausgaben bei Durchführbarkeitsstudien mindestens 10.000 Euro und im Übrigen mindestens 25.000 Euro umfassen.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Bewilligungsbehörde gestellt. Die ILB entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Bei Verbundvorhaben ist ein Kooperationsvertrag beziehungsweise dessen Entwurf vorzulegen.

Häufige Fragen

Wer kann ProFIT Brandenburg beantragen?
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg haben.
Was wird bei ProFIT Brandenburg gefördert?
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Durchführbarkeitsstudien, Projekte der Marktvorbereitung und Markteinführung sowie Prozess- und Organisationsinnovationen.
Welche Mindestausgaben müssen die Projekte erreichen?
Projekte von Unternehmen werden nur gefördert, wenn die geplanten zuwendungsfähigen Projektausgaben bei Durchführbarkeitsstudien mindestens 10.000 Euro und im Übrigen mindestens 25.000 Euro umfassen.
Können auch große Unternehmen gefördert werden?
Unternehmen, die die KMU-Definition nicht erfüllen, sind nur für FuEuI-Projekte förderberechtigt und müssen diese grundsätzlich im Verbund mit mindestens einem KMU aus Berlin oder Brandenburg durchführen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) — Bewilligungsbehörde
    ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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