BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Land

SAB Innovationsunterstützende Maßnahmen Sachsen

Sachsen bezuschusst innovationsunterstützende Maßnahmen: Wettbewerbe, Innovationsberatung, Kommunikationsplattformen, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie vorbereitende Studien. KMU erhalten bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die übrigen Antragsteller — Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern, Verbände und sonstige Technologiemittler — bis zu 100 Prozent.

Zuständig
Sächsische Aufbaubank (SAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank (SAB)
Förderquote 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm fördert Maßnahmen, die technologisches Wissen in KMU bringen und F&E-Ergebnisse schneller in Innovationen umsetzen. Förderbar sind Wettbewerbe, Innovationsberatungsdienste, Kommunikationsplattformen, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie vorbereitende Studien. Antragsteller können KMU sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern, Verbände und Technologiemittler aus Sachsen sein. Antragstellung über zweistufiges Verfahren: zunächst Projektskizze, dann förmlicher Antrag.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

KMU oder Hochschule/Forschungseinrichtung/Technologiemittler mit Sitz in Sachsen

Projekt verbessert Innovationskraft von sächsischen KMU

Kein Unternehmen in Schwierigkeiten

Keine gleichzeitige Förderung desselben Vorhabens aus anderen öffentlichen Programmen

Was bekommst du konkret?

Zuschuss als Anteilsfinanzierung: bis zu 50 Prozent für KMU, soweit beihilferechtlich zulässig. Bis zu 100 Prozent für die übrigen Antragsteller (Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieure sowie sonstige Technologiemittler), soweit beihilferechtlich zulässig; deren Projektaktivitäten müssen vorbereitende Studien betreffen oder einer größeren Anzahl von KMU mit Sitz in Sachsen dienlich sein (mindestens zehn KMU). Förderfähig sind Personalausgaben, Investitionen in Ausrüstung, Fremdleistungen, Patentkosten, Innovationsberatungskosten und Studienkosten.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Projektskizze einreichen

    Im zweistufigen Verfahren wird zunächst eine Projektskizze (Vordruck VD 61563) jederzeit bei der SAB eingereicht.

  2. 02

    Vorauswahl durch die SAB abwarten

    Die SAB trifft eine Vorauswahl nach innovations- und technologiepolitischer Bedeutung.

  3. 03

    Förmlichen Förderantrag stellen

    Bei positiv bewerteter Skizze erfolgt die Aufforderung zur Einreichung des förmlichen Förderantrags (VD 63529). Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungslegung und Prüfung des Verwendungsnachweises.

Häufige Fragen

Wer kann einen Antrag stellen?
KMU sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieure und Technologiemittler — wenn das Projekt die Innovationskraft von KMU in Sachsen verbessert.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst Projektskizze bei der SAB einreichen (jederzeit möglich). Nach positiver Bewertung Aufforderung zur Einreichung des förmlichen Förderantrags. Bei ausgewählten Themen kann das SMWA auch Aufrufe im Sächsischen Amtsblatt veröffentlichen.
Welche Maßnahmen sind konkret förderfähig?
Wettbewerbe einschließlich Preisgelder, Kommunikationsplattformen, Prozess- und Organisationsinnovationen, Innovationsberatungsdienste, vorbereitende Studien, Patentanmeldungen sowie Know-how-Transfer für KMU.
Wie hoch ist der Zuschuss für Nicht-KMU?
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern, Verbände und Technologiemittler können bis zu 100 % gefördert werden, wenn ihre Aktivitäten vorbereitende Studien betreffen oder einer größeren Anzahl von mindestens zehn sächsischen KMU dienlich sind.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    SAB Innovationsunterstützende Maßnahmen Sachsen — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank (SAB)
  2. [02]
    Richtlinie Landes-Technologieförderung Sachsen
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank (SAB)
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