BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land

Forschung und Entwicklung

Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Wissenstransfer in Sachsen-Anhalt. Fördert industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Prozessinnovationen bei Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Max. Förderung
500.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Förderhöhe 200.000 € – 500.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm Forschung und Entwicklung unterstützt innovative Produkte und Verfahren, die wesentliche Voraussetzung für betriebliches Wachstum und zukünftige Wettbewerbsfähigkeit sind. Gefördert werden Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen in industrieller Forschung, experimenteller Entwicklung, Prozess- und Organisationsinnovation sowie Wissens- und Technologietransfer.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Innovativer technologieorientierter Inhalt erforderlich

Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren

Qualifiziertes Gutachten zum innovativen Gehalt erforderlich

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 11.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    50 %
    500.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Forschung und Entwicklung
1.000.000 €

Förderfähig sind max. 1.000.000 €

Rechnerische Schätzung
500.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten1.000.000 €
  • Förderfähige Basis1.000.000 €
  • Zuschuss– 500.000 €
  • Dein Eigenanteil500.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Vorlage eines qualifizierten Gutachtens zur Prüfung des innovativen Gehalts.

  2. 02

    Antragstellung für Unternehmen oder Forschungseinrichtungen mit erforderlichen Unterlagen.

  3. 03

    Bewilligungsbehörde prüft Innovationsgehalt und Förderfähigkeit.

  4. 04

    Auszahlungsanträge nach Bewilligung über IB-Kundenportal.

Häufige Fragen

Wer wird mit dem Programm gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie Hochschulen, die in Sachsen-Anhalt tätig sind.
Wie hoch ist die Förderquote?
Bei industrieller Forschung: bis zu 50 Prozent (oder bis zu 70 Prozent unter bestimmten Voraussetzungen). Bei experimenteller Entwicklung: 25 Prozent. Bei Prozess- und Organisationsinnovationen: bis zu 50 Prozent für KMU, bis zu 15 Prozent für große Unternehmen. Bei Wissens- und Technologietransfer: bis zu 70 Prozent (maximal 140.000 Euro).
Welche Ausgabengrenzen gibt es?
Pro (Teil-)Projekt und Zuwendungsempfänger: Zuschuss maximal 500.000 Euro mit Ausgabenuntergrenze von 200.000 Euro. Bei Pilotlinien erhöht sich der Zuschuss um maximal 3 Millionen Euro für deren Errichtung oder Anschaffung.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Forschung und Entwicklung — Offizielle Programmseite
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
  2. [02]
    FuE Richtlinien
    landesrecht.sachsen-anhalt.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)