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FTI-Thüringen TECHNOLOGIE – Förderung von Forschung, Technologie und Innovation

Der Freistaat Thüringen fördert mit der Richtlinie FTI-Thüringen TECHNOLOGIE Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Innovationsgutscheine. Ziel ist es, Innovationen in der Wirtschaft, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, zu steigern und den Transfer von Forschungsergebnissen zu forcieren.

Zuständig
Freistaat Thüringen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Thüringen
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Ziel der Förderung ist es, die Innovationen in der Wirtschaft – insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen – zu steigern und den Transfer von Forschungsergebnissen in wirtschaftlich verwertbare Entwicklungen zu forcieren. Durch die Förderung von FuE-Vorhaben wird die Vernetzung zwischen Unternehmen und zwischen Unternehmen mit der Wissenschaft forciert. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Kategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, darunter Thüringen FuE individuell (einzelbetriebliche Vorhaben), Thüringen Verbund und Thüringen Verbund Dynamik. Zusätzlich kann ein Innovationsgutschein für Leistungen wie Durchführbarkeitsstudien (InnoDecide), vorbereitende Tätigkeiten von FuE-Verbundvorhaben (InnoPrepare), die Erlangung technischer Schutzrechte (InnoSecure) sowie innovationsunterstützende Dienstleistungen (InnoCreate) ausgestellt werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte in Thüringen (§ 12 AO)

Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)

Zuordnung zu industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung

Wie stellst du den Antrag?

Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das Vorhaben ist in Thüringen durchzuführen. Die Antragstellenden müssen sich mit den Fördermöglichkeiten des Bundes und der EU vertraut machen und prüfen, ob eine Förderung durch Bund oder EU möglich ist; das Ergebnis der Prüfung ist im Förderantrag darzustellen.

Häufige Fragen

Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Kategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung (Thüringen FuE individuell, Thüringen Verbund und Thüringen Verbund Dynamik) sowie Innovationsgutscheine für Studien, Schutzrechte und Technologietransfer.
Wer ist zuwendungsberechtigt?
Zuwendungsberechtigt sind in allen Fördergegenständen KMU. In den Verbund-Fördergegenständen können auch große Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen ausschließlich im Verbund mit KMU gefördert werden.
Wofür kann der Innovationsgutschein genutzt werden?
Der Innovationsgutschein kann einmalig pro Vorhaben für Durchführbarkeitsstudien (InnoDecide), vorbereitende Tätigkeiten von FuE-Verbundvorhaben (InnoPrepare), die Erlangung technischer Schutzrechte (InnoSecure) sowie innovationsunterstützende Dienstleistungen (InnoCreate) ausgestellt werden.
Wo muss das Vorhaben durchgeführt werden?
Das Vorhaben ist in Thüringen durchzuführen. Antragstellende Unternehmen müssen eine Betriebsstätte im Sinne des § 12 der Abgabenordnung in Thüringen haben.

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