Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Bundesprogramm |
| Fördergeber | Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) |
| Förderhöhe | bis zu 35 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Programm werden Entwicklungsprojekte für smarte Konnektivitätslösungen gefördert, die Kommunikationstechnologien wie 5G/6G, WLAN und non-terrestrial networks als Trägertechnologien nutzen, um neue Anwendungen zu ermöglichen. Gefördert werden Anwendungszentren und Anwendungsprojekte, ein zentrales Kompetenzzentrum sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die Hemmnisse für die Anwendung von Netzwerktechnologien in vertikalen Industrien abbauen. Einzel- und Verbundvorhaben sind möglich.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, EWR, Großbritannien oder Schweiz |
| Erhebliches Bundesinteresse an dem Projektbeitrag |
| Antrag vor Beginn der Maßnahme |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss abhängig vom konkreten Förderaufruf: bei industrieller Forschung maximal 35 Millionen Euro, bei experimenteller Entwicklung maximal 25 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben. Der Förderumfang richtet sich nach Art des Vorhabens und Antragsteller. Der erste Förderaufruf (Anwendungszentren für vertikale Industrien) begrenzt die Zuwendung auf höchstens 3 Millionen Euro je Projekt.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Aktuellen Förderaufruf des BMDS prüfen
Vorschläge werden auf Grundlage der nachgeordneten Förderaufrufe eingereicht, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden und auf der Seite des BMDS bekannt gegeben werden. Der erste Förderaufruf (Anwendungszentren für vertikale Industrien) hatte die Stichtage 13. April und 6. Mai 2026; ein weiterer Aufruf für innovationsfreudige Unternehmen ist laut BMDS geplant.
- 02
Projektskizze über easyOnline beim Projektträger einreichen
Das Förderverfahren ist zweistufig: Projektskizzen und – nach Aufforderung – förmliche Anträge werden über das elektronische Antragssystem easyOnline eingereicht, dessen Nutzung verpflichtend ist. Gliederung und formale Anforderungen der Skizze nennt der jeweilige Förderaufruf; in Verbundprojekten reicht der Koordinator eine Gesamtskizze ein. Projektträger sind TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement und VDI/VDE Innovation + Technik.
easyOnline (Antragssystem des Bundes) - 03
Skizzenbewertung abwarten und zum Antrag auffordern lassen
Die Skizzen werden unter Beteiligung von Fachgutachtern bewertet und stehen im Wettbewerb. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt; positiv bewertete Skizzen werden mit Fristsetzung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Aus der Vorlage der Skizze kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden.
- 04
Förmlichen Antrag vor Vorhabenbeginn stellen, Bescheid abwarten
Zuwendungen dürfen nur gewährt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde; als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags. Die Bewilligung erfolgt durch Zuwendungsbescheid bzw. privatrechtlichen Zuwendungsvertrag.
Häufige Fragen
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Wie läuft die Antragstellung?
Kann ich mich derzeit um eine Förderung bewerben?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Smarte Konnektivitätslösungen für die Wirtschaft — Offizielle Programmseitevdivde-it.dePrimärquelleBundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
- [02]Förderrichtlinie BMDS (Bundesanzeiger)bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
- [03]Smarte Konnektivitätslösungen – Programmübersichtnrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.