BundesBonus
Zuschuss · bis 35 Mio. € Bund Aktuell bis 30.06.2027

Smarte Konnektivitätslösungen für die Wirtschaft

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung fördert Entwicklungsprojekte für smarte Konnektivitätslösungen mit klarer Anwendungsperspektive in der Wirtschaft. Mit Trägertechnologien wie 5G, 6G, WLAN und non-terrestrial networks entstehen neue Anwendungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 35 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben bei industrieller Forschung. Die Stichtage des ersten Förderaufrufs (13. April und 6. Mai 2026) sind abgelaufen; ein weiterer Aufruf ist laut BMDS geplant, derzeit aber nicht veröffentlicht. Der erste Aufruf begrenzt die Zuwendung auf höchstens 3 Millionen Euro je Projekt.

Max. Förderung
35 Mio. €
pro Antrag
Fördergeber
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
Förderhöhe bis zu 35 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm werden Entwicklungsprojekte für smarte Konnektivitätslösungen gefördert, die Kommunikationstechnologien wie 5G/6G, WLAN und non-terrestrial networks als Trägertechnologien nutzen, um neue Anwendungen zu ermöglichen. Gefördert werden Anwendungszentren und Anwendungsprojekte, ein zentrales Kompetenzzentrum sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die Hemmnisse für die Anwendung von Netzwerktechnologien in vertikalen Industrien abbauen. Einzel- und Verbundvorhaben sind möglich.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, EWR, Großbritannien oder Schweiz
Erhebliches Bundesinteresse an dem Projektbeitrag
Antrag vor Beginn der Maßnahme

Was bekommst du konkret?

Zuschuss abhängig vom konkreten Förderaufruf: bei industrieller Forschung maximal 35 Millionen Euro, bei experimenteller Entwicklung maximal 25 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben. Der Förderumfang richtet sich nach Art des Vorhabens und Antragsteller. Der erste Förderaufruf (Anwendungszentren für vertikale Industrien) begrenzt die Zuwendung auf höchstens 3 Millionen Euro je Projekt.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Aktuellen Förderaufruf des BMDS prüfen

    Vorschläge werden auf Grundlage der nachgeordneten Förderaufrufe eingereicht, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden und auf der Seite des BMDS bekannt gegeben werden. Der erste Förderaufruf (Anwendungszentren für vertikale Industrien) hatte die Stichtage 13. April und 6. Mai 2026; ein weiterer Aufruf für innovationsfreudige Unternehmen ist laut BMDS geplant.

  2. 02

    Projektskizze über easyOnline beim Projektträger einreichen

    Das Förderverfahren ist zweistufig: Projektskizzen und – nach Aufforderung – förmliche Anträge werden über das elektronische Antragssystem easyOnline eingereicht, dessen Nutzung verpflichtend ist. Gliederung und formale Anforderungen der Skizze nennt der jeweilige Förderaufruf; in Verbundprojekten reicht der Koordinator eine Gesamtskizze ein. Projektträger sind TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement und VDI/VDE Innovation + Technik.

    easyOnline (Antragssystem des Bundes)
  3. 03

    Skizzenbewertung abwarten und zum Antrag auffordern lassen

    Die Skizzen werden unter Beteiligung von Fachgutachtern bewertet und stehen im Wettbewerb. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt; positiv bewertete Skizzen werden mit Fristsetzung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Aus der Vorlage der Skizze kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden.

  4. 04

    Förmlichen Antrag vor Vorhabenbeginn stellen, Bescheid abwarten

    Zuwendungen dürfen nur gewährt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde; als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags. Die Bewilligung erfolgt durch Zuwendungsbescheid bzw. privatrechtlichen Zuwendungsvertrag.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Gefördert werden juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts einschließlich außeruniversitärer und Ressort-Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Gebietskörperschaften, Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen und Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Entwicklungsprojekte für smarte Konnektivitätslösungen mit 5G/6G, WLAN und non-terrestrial networks: Anwendungszentren und -projekte, ein zentrales Kompetenzzentrum sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte für konkrete Anwendungen in vertikalen Industrien.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe hängt vom konkreten Förderaufruf ab: bei industrieller Forschung maximal 35 Millionen Euro, bei experimenteller Entwicklung maximal 25 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben. Der erste Förderaufruf (Anwendungszentren für vertikale Industrien) begrenzt die Zuwendung auf höchstens 3 Millionen Euro je Projekt.
Wie läuft die Antragstellung?
Das Verfahren ist zweistufig; die Projektskizze wird im Rahmen von Förderaufrufen bei den Projektträgern VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und TÜV Rheinland eingereicht. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Kann ich mich derzeit um eine Förderung bewerben?
Derzeit nicht: Die Stichtage 13. April und 6. Mai 2026 des ersten Förderaufrufs (Anwendungszentren) sind abgelaufen. Ein weiterer Förderaufruf für innovationsfreudige Unternehmen ist laut BMDS geplant, auf der Seite des BMDS derzeit aber nicht veröffentlicht. Die Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Smarte Konnektivitätslösungen für die Wirtschaft — Offizielle Programmseite
    vdivde-it.dePrimärquelleBundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
  2. [02]
    Förderrichtlinie BMDS (Bundesanzeiger)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
  3. [03]
    Smarte Konnektivitätslösungen – Programmübersicht
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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