BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Bund ⚠ Programm seit 20.08.2026 ausgelaufen

Systems Engineering mit In-silico-Methoden

Das BMFTR fördert im Rahmen des Konzepts e2Health interdisziplinäre Forschungsverbünde zur Entwicklung von In-silico-Methoden in der Gesundheitsforschung. Zuwendungen sind nicht rückzahlbare Zuschüsse; die Frist für Projektskizzen endete am 20. August 2026, eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Hinweis zum Programm

Dieses Programm läuft nicht mehr

Ausgelaufen

Systems Engineering mit In-silico-Methoden wird seit dem 20.08.2026 nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.

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Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Förderquote bis 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Forschungs- und Förderkonzept e2Health unterstützt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Entwicklung und den Einsatz von In-silico-Innovationen in der Medizin. In-silico-Methoden sind computergestützte Modellierungen und Simulationen, die klassische In-vivo- und In-vitro-Verfahren ergänzen und den Transfer in die klinische Anwendung beschleunigen. Auf Basis der Förderrichtlinie vom 24. Juni 2026 werden interdisziplinäre Forschungsverbünde gefördert, die neue oder verbesserte Computermodelle und Analysewerkzeuge für die Analyse (bio)medizinischer Daten entwickeln. Die Richtlinie ist themenoffen; jeder Verbund fokussiert ein medizinisch relevantes Anwendungsfeld (z. B. Organsysteme, Krankheitsbilder oder Schwerpunktbereiche wie Frauengesundheit).

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Hochschule, Forschungseinrichtung oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung)
Interdisziplinärer Forschungsverbund mit Fokus auf ein medizinisch relevantes Anwendungsfeld
Entwicklung neuer oder verbesserter In-silico-Methoden (Computermodelle/Analysewerkzeuge) für (bio)medizinische Daten

Was bekommst du konkret?

Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung gewährt. Für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bis zu 100 Prozent förderfähig. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten je nach Anwendungsnähe des Vorhabens in der Regel bis zu 50 Prozent anteilfinanziert.

Wie stellst du den Antrag?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie vom 24. Juni 2026 (veröffentlicht am 3. Juli 2026) über den Projektträger Jülich (PtJ). Projektskizzen waren bis spätestens 20. August 2026 vorzulegen; der Projektträger schreibt auf der Programmseite: „Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.“ Details zum Verfahren regelt die Förderbekanntmachung; die Antragsunterlagen und Fristen sind über die offizielle PtJ-Programmseite abrufbar.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft; zum Zeitpunkt der Auszahlung wird eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt. Grundfinanzierte Forschungseinrichtungen können eine Projektförderung nur unter bestimmten Voraussetzungen für zusätzliche projektbedingte Ausgaben erhalten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde zur Entwicklung innovativer In-silico-Methoden in der Gesundheitsforschung — neue oder verbesserte Computermodelle und Analysewerkzeuge zur Analyse (bio)medizinischer Daten. Anwendungen in der Medizintechnik oder direkten Patientenversorgung stehen nicht im Fokus.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig, für Unternehmen in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Kann man noch eine Projektskizze einreichen?
Nein. Nach der Förderrichtlinie vom 24. Juni 2026 waren Projektskizzen bis spätestens 20. August 2026 vorzulegen. Der Projektträger Jülich schreibt auf der Programmseite: „Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.“ Einen weiteren Stichtag nennt die Richtlinie nicht.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Systems Engineering mit In-silico-Methoden — Offizielle Programmseite
    ptj.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
  2. [02]
    PtJ — Gesundheitsforschung (Programmübersicht)
    ptj.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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