BundesBonus
Zuschuss · bis 500.000 € Bund ⚠ Programm seit 25.09.2026 ausgelaufen

Europäische Zusammenarbeit in der industriellen Biotechnologie – Eureka Biotech-Call for Network Projects

Der Förderaufruf „Eureka Biotech-Call for Network Projects“ des BMFTR unterstützt anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der industriellen Biotechnologie mit signifikantem Beitrag von KMU in internationalen Eureka-Kooperationen mit Partnern aus mindestens zwei Partnerländern. Deutsche Teilnehmer können einen Zuschuss von bis zu 500.000 Euro einschließlich Projektpauschale erhalten. Die Frist für Eureka-Projektanträge über das Eureka-Portal endete am 25. September 2026; sie galt nicht als Ausschlussfrist.

Max. Förderung
500.000 €
pro Antrag
Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Hinweis zum Programm

Dieses Programm läuft nicht mehr

Ausgelaufen

Europäische Zusammenarbeit in der industriellen Biotechnologie – Eureka Biotech-Call for Network Projects wird seit dem 25.09.2026 nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.

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Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Förderhöhe bis zu 500.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Fördermaßnahme unterstützt anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben der industriellen Biotechnologie mit signifikanter KMU-Beteiligung. Ziel ist es, innovative biotechnologische Verfahren und Produkte schneller in industrielle Anwendung zu überführen und die Wettbewerbsfähigkeit des Innovationsstandorts Deutschland im internationalen Kontext zu stärken.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Signifikante KMU-Beteiligung erforderlich
Zusammenarbeit von mindestens 2 Partnern aus 2 unterschiedlichen Eureka-Partnerländern, die sich an dem Call beteiligen
70/30-Regel: max. 70% der Projektkosten pro Land

Was bekommst du konkret?

Gefördert werden vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben zu nachhaltigen Bioprozessen, neuartigen bioökonomischen Produkten und disruptiven Ansätzen der industriellen Bioökonomie. Die Projektmittel aus Deutschland sollten 500.000 Euro pro Partner nicht überschreiten. Das Antragsverfahren ist zweistufig mit Projektskizze und förmlichem Förderantrag.

Ablauf

Wie lief ein Antrag ab, solange das Programm offen war?

6 Schritte

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Die Schritte zeigen, wie der Antrag ablief.

  1. 01

    Konsortium bilden

    Bildung eines transnationalen Konsortiums mit mindestens zwei Partnern aus zwei unterschiedlichen Eureka-Partnerländern, die sich an dem Call beteiligen. Auf deutscher Seite ist die Beteiligung eines KMU mit signifikantem Beitrag verpflichtend. Wissenschaftliche und industrielle Partner können ergänzend eingebunden werden.

  2. 02

    Projektskizze einreichen

    Einreichung einer englischsprachigen Projektskizze über das Eureka-Portal; die Frist dieses Aufrufs endete am 25. September 2026 und galt nicht als Ausschlussfrist.

  3. 03

    Bewertung und Vorauswahl

    Die Eureka-Projektanträge werden nach den mit dem Eureka-Call veröffentlichten Kriterien bewertet; die Auswahl erfolgt gemäß den gemeinsamen Förderprioritäten von BMFTR und weiteren beteiligten Ländern. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt; die Vorlagefrist für den förmlichen Förderantrag wird den deutschen Projektpartnern schriftlich mitgeteilt.

  4. 04

    Förmlichen Förderantrag einreichen

    Der förmliche Antrag wird in deutscher Sprache beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht. Er enthält detaillierte Arbeits-, Kosten- und Finanzierungsplaene sowie die ergänzenden Angaben, die in der Aufforderung genannt sind.

  5. 05

    Prüfung und Bewilligung

    Nach abschließender Antragsprüfung wird über die Förderung entschieden. Die verbindliche nationale Förderentscheidung (Förderbescheid) beruht auf dem nationalen Förderantrag.

  6. 06

    Projektstart und Durchführung

    Nach Bewilligung startet das Verbundvorhaben. Für Zuwendungsbescheid und Abrechnung gelten die in der Rahmenbekanntmachung genannten Nebenbestimmungen.

Häufige Fragen

Wer kann am Eureka Biotech-Call for Network Projects teilnehmen?
Der Förderaufruf richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU); Verbundvorhaben gemeinsam mit weiteren wissenschaftlichen und industriellen Partnern sind möglich. Ein signifikanter Beitrag der beteiligten KMU ist verpflichtend; Konsortien ohne KMU-Beteiligung auf deutscher Seite sind nicht förderfähig. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit von mindestens zwei Partnern aus zwei unterschiedlichen Eureka-Partnerländern, die sich an dem Call beteiligen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung wird eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.
Was sind Eureka Network Projects in der industriellen Biotechnologie?
Network Projects sind transnationale Verbundvorhaben unter dem Eureka-Netzwerk. Sie fördern anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Forschung und Entwicklung im Bereich der industriellen Biotechnologie und Bioökonomie. Themen sind nachhaltige Bioprozesse für die Industrie, neuartige bioökonomische Produkte sowie disruptive Ansätze der industriellen Bioökonomie, etwa biotechnologische Produktionsverfahren, Plattformchemikalien oder innovative Lebensmittelherstellung.
Wie hoch ist die Förderung pro deutschem Partner?
Die Zuwendung pro deutschem Partner sollte 500.000 Euro inklusive Projektpauschale für universitäre Partner nicht überschreiten. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die genaue Förderquote richtet sich nach der EU-Beihilferahmen-Regelung und der Organisationsform des Antragstellers.
Bis wann konnten Projektskizzen eingereicht werden?
Projektskizzen waren über das Eureka-Portal bis 25. September 2026 einzureichen; die Frist galt nicht als Ausschlussfrist. Die Skizze wird in englischer Sprache verfasst. Nach erfolgreicher Vorauswahl werden die Konsortien schriftlich benachrichtigt und zur Einreichung des förmlichen Förderantrags aufgefordert.
Wie läuft das zweistufige Antragsverfahren ab?
Stufe 1: Das Konsortium reicht eine englische Projektskizze über das Eureka-Portal ein. Stufe 2: Bei positiver Bewertung erfolgt die schriftliche Aufforderung zur Einreichung des förmlichen Förderantrags in deutscher Sprache mit ergänzenden Informationen beim Projektträger Jülich.
Wer ist Projektträger in Deutschland?
Der Projektträger Jülich (PtJ) ist im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) für die Umsetzung des Eureka Biotech-Calls in Deutschland zuständig. Deutsche Antragstellende können sich bei Fragen vor der Einreichung an die Ansprechpersonen bei PtJ wenden.
Welche thematischen Schwerpunkte werden gefördert?
Gefördert werden Vorhaben zu nachhaltigen Bioprozessen für die Industrie, neuartigen bioökonomischen Produkten und disruptiven Ansätzen der industriellen Bioökonomie. Beispiele sind biotechnologische Produktionsverfahren, Plattformchemikalien und innovative Lebensmittelherstellung. Der Fokus liegt auf anwendungsorientierter, vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung mit hoher industrieller Verwertbarkeit.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Eureka Network – offizielles Netzwerk für internationale FuE-Kooperationen
    eurekanetwork.orgPrimärquelleEureka Network Secretariat

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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