BundesBonus
Zuschuss · bis 3 Mio. € Bund Aktuell bis 30.06.2027

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist das technologie- und branchenoffene Basisprogramm des Bundes für Forschung und Entwicklung im Mittelstand. KMU und mittelständische Unternehmen erhalten Zuschüsse für FuE-Einzelprojekte, Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke und Durchführbarkeitsstudien. Seit dem 7. Juli 2026 gilt im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ein befristeter Antragsstopp: Neue Anträge und Projektskizzen werden vorübergehend nicht angenommen. Bereits bewilligte Projekte sind davon nicht betroffen.

Max. Förderung
3 Mio. €
je Kooperationsprojekt
Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Förderhöhe bis zu 3 Mio. € je Kooperationsprojekt
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

ZIM fördert risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland. Förderfähig sind FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, nationale und internationale Innovationsnetzwerke, Durchführbarkeitsstudien sowie Leistungen zur Markteinführung. Das Programm ist technologie- und branchenoffen und zielt auf neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die deutlich über den bisherigen Stand der Technik hinausgehen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
KMU oder mittelständisches Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten, bzw. weniger als 1.000 bei Kooperation mit einem geförderten KMU (inkl. verbundener und Partnerunternehmen)
Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Vorhaben mit erheblichem technischen Risiko und Innovationsniveau über Stand der Technik
Bei Kooperationsprojekten schriftliche Kooperationsvereinbarung der Partner

Was bekommst du konkret?

Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Kosten: FuE-Einzelprojekte (bis 690.000 € zuwendungsfähige Kosten je Unternehmen, Fördersatz 25–45 % — der Zuschuss beträgt damit höchstens rund 310.500 €), FuE-Kooperationsprojekte (Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt max. 3 Mio. €, Fördersatz 30–60 %), Innovationsnetzwerke (max. 490.000 €), internationale Innovationsnetzwerke (max. 600.000 €), Durchführbarkeitsstudien (bis 125.000 € bzw. 250.000 € bei Kooperation zuwendungsfähige Kosten) und Markteinführungsleistungen (maximal drei Anträge mit Gesamtkosten von höchstens 100.000 €, zu 50 % bezuschusst).

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag beim passenden Projektträger

    Seit dem 7. Juli 2026 gilt ein befristeter Antragsstopp; neue Anträge und Projektskizzen nimmt das ZIM derzeit nicht an. Nach dessen Aufhebung werden Anträge auf den vorgesehenen Formularen bei den Projektträgern eingereicht: EURONORM GmbH (Einzelprojekte), AiF Projekt GmbH (Kooperations- und internationale FuE-Projekte) sowie VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (Netzwerke).

  2. 02

    Vorgesehene Formulare nutzen

    Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Formularen.

  3. 03

    Internationale Fristen beachten

    Für internationale Ausschreibungen gelten gesonderte Antragsfristen.

Häufige Fragen

Wer ist beim ZIM antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten und Betriebsstätte in Deutschland. Bei Kooperationsprojekten sind auch Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten sowie nicht wirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen zugelassen.
Wie hoch ist der ZIM-Zuschuss?
Bei FuE-Einzelprojekten beträgt der Zuschuss zwischen 25 und 45 Prozent der förderfähigen Kosten von maximal 690.000 € je Projekt. Bei Kooperationsprojekten liegt die Quote zwischen 30 und 55 Prozent (60 Prozent mit ausländischen Partnern), maximal 3 Mio. € pro Gesamtprojekt.
Welche Projektformen werden gefördert?
ZIM fördert FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte (mit mindestens zwei Unternehmen oder einem Unternehmen plus Forschungseinrichtung), nationale Innovationsnetzwerke ab sechs Unternehmen, internationale Innovationsnetzwerke, Durchführbarkeitsstudien sowie Leistungen zur Markteinführung.
Wo wird der ZIM-Antrag gestellt?
Seit dem 7. Juli 2026 gilt ein befristeter Antragsstopp, neue Anträge und Projektskizzen werden derzeit nicht angenommen. Nach dessen Aufhebung werden Anträge bei drei Projektträgern eingereicht: EURONORM GmbH für Einzelprojekte, AiF Projekt GmbH für Kooperations- und internationale FuE-Projekte und VDI/VDE Innovation + Technik GmbH für Innovationsnetzwerke. Die Antragsformulare stehen auf den jeweiligen Projektträger-Websites bereit.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    ZIM-Programmseite des BMWE
    zim.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  2. [02]
    ZIM-Übersicht NRW.BANK
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  3. [03]
    Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand vom 28.11.2024
    zim.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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