BundesBonus
Zuschuss · bis 750.000 € Bund Aktuell bis 31.12.2027

Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

Die IGF fördert wissenschaftlich-technische Forschungsvorhaben, die Forschungsvereinigungen unternehmensübergreifend für KMU einer Branche organisieren. Zuschüsse betragen in der Regel 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Je nach Anzahl der beteiligten Forschungseinrichtungen sind bis zu 750.000 € pro Vorhaben möglich.

Max. Förderung
750.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Förderhöhe bis zu 750.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gemeinnützige industrielle Forschungsvereinigungen, die ordentliches Mitglied der AiF sind. Die Förderung richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 125 Mio. €. Es gibt keine thematische Einschränkung. Förderfähig sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien sowie Sonderformate wie Leittechnologien für KMU, PLUS-Projekte und CORNET.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Forschungsvereinigung ist nach der Anlage zur IGF-Förderrichtlinie autorisiert
Vorhaben mit wirtschaftlichen Vorteilen für KMU

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als modifizierte Anteilfinanzierung, in begründeten Ausnahmefällen als Vollfinanzierung; die Wirtschaft beteiligt sich über vorhabenbezogene Aufwendungen. Förderhöhe bis zu 275.000 € bei Vorhaben mit einer Forschungseinrichtung, bis zu 525.000 € bei zwei und bis zu 750.000 € bei drei beteiligten Forschungseinrichtungen. Ab 1. Januar 2027 steigen die Obergrenzen auf 320.000 € bei einer und 560.000 € bei zwei Forschungseinrichtungen (höchstens 280.000 € je Forschungseinrichtung). Förderdauer in der Regel max. 3 Jahre.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Antragsberechtigung prüfen

    Sicherstellen, dass die Forschungsvereinigung Mitglied der AiF ist und für alle interessierten Akteure offensteht. Ab 01.01.2026 ist eine Autorisierung nach der Anlage zur Förderrichtlinie erforderlich.

  2. 02

    Antrag auf Begutachtung in PT-Outline einreichen

    Im ersten Schritt digital einen Antrag auf Begutachtung im Portal PT-Outline stellen. Der Antrag muss vor Projektbeginn eingereicht werden.

  3. 03

    Aufforderung durch DLR Projektträger abwarten

    Nach erfolgreicher Begutachtung erhält man vom DLR Projektträger eine Aufforderung und einen Direktlink zum Antragsformular.

  4. 04

    Förderantrag in easy-Online stellen

    Antrag auf Förderung im elektronischen Antragssystem easy-Online einreichen, vor Beginn des Projekts.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Rechtlich selbständige, gemeinnützige industrielle Forschungsvereinigungen, die nach der Anlage zur Förderrichtlinie autorisiert sind.
Wie hoch ist die Förderung pro Vorhaben?
Bis zu 275.000 Euro bei einer Forschungseinrichtung, bis zu 525.000 Euro bei zwei und bis zu 750.000 Euro bei drei Forschungseinrichtungen. Ab 1. Januar 2027 gelten 320.000 Euro bei einer und 560.000 Euro bei zwei Forschungseinrichtungen (höchstens 280.000 Euro je Forschungseinrichtung). Die Förderung ist eine modifizierte Anteilfinanzierung; die beteiligten Unternehmen bringen vorhabenbezogene Aufwendungen ein.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien. Hinzu kommen Sonderformate wie Leittechnologien für KMU, PLUS-Projekte und CORNET-Projekte mit ausländischen Forschungseinrichtungen.
Wie lang ist die Förderdauer?
Die Förderdauer beträgt in der Regel maximal 3 Jahre. Für Sonderformate gelten teilweise abweichende Obergrenzen, die in den jeweiligen Förderaufrufen bekannt gegeben werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BMWE: IGF Programm-Seite
    portal.industrielle-gemeinschaftsforschung.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  2. [02]
    Förderrichtlinie vom 21.12.2022
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  3. [03]
    Änderung der Förderrichtlinie Industrielle Gemeinschaftsforschung vom 15. September 2026 (BAnz AT 23.09.2026 B3)
    portal.industrielle-gemeinschaftsforschung.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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