BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Bund

Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

Die IGF fördert wissenschaftlich-technische Forschungsvorhaben, die Forschungsvereinigungen unternehmensübergreifend für KMU einer Branche organisieren. Zuschüsse betragen in der Regel 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Je nach Anzahl der beteiligten Forschungseinrichtungen sind bis zu 750.000 € pro Vorhaben möglich.

Max. Förderung
750.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderhöhe bis zu 750.000 €
Förderquote 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gemeinnützige industrielle Forschungsvereinigungen, die ordentliches Mitglied der AiF sind. Die Förderung richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 125 Mio. €. Es gibt keine thematische Einschränkung. Förderfähig sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien sowie Sonderformate wie Leittechnologien für KMU, PLUS-Projekte und CORNET.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Ordentliches Mitglied der AiF zum Stichtag 31.12.2023 (bzw. ab 2026 autorisiert)

Vorhaben mit wirtschaftlichen Vorteilen für KMU

Projektbegleitender Ausschuss mit mind. 3 Wirtschaftsvertretern und 3 KMU

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    100 %
    750.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
750.000 €

Förderfähig sind max. 750.000 €

Rechnerische Schätzung
750.000 €

pro Antrag

Förderquote100%
  • Gesamtkosten750.000 €
  • Förderfähige Basis750.000 €
  • Zuschuss– 750.000 €
  • Dein Eigenanteil0 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Antragsberechtigung prüfen

    Sicherstellen, dass die Forschungsvereinigung Mitglied der AiF ist und für alle interessierten Akteure offensteht. Ab 01.01.2026 ist eine Autorisierung nach der Anlage zur Förderrichtlinie erforderlich.

  2. 02

    Antrag auf Begutachtung in PT-Outline einreichen

    Im ersten Schritt digital einen Antrag auf Begutachtung im Portal PT-Outline stellen. Der Antrag muss vor Projektbeginn eingereicht werden.

  3. 03

    Aufforderung durch DLR Projektträger abwarten

    Nach erfolgreicher Begutachtung erhält man vom DLR Projektträger eine Aufforderung und einen Direktlink zum Antragsformular.

  4. 04

    Förderantrag in easy-Online stellen

    Antrag auf Förderung im elektronischen Antragssystem easy-Online einreichen, vor Beginn des Projekts.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Rechtlich selbständige, gemeinnützige industrielle Forschungsvereinigungen, die zum Stichtag 31.12.2023 ordentliche Mitglieder der AiF sind. Ab 01.01.2026 müssen sie nach der Anlage zur Förderrichtlinie autorisiert sein.
Wie hoch ist die Förderung pro Vorhaben?
Bis zu 275.000 € bei einer Forschungseinrichtung, bis zu 525.000 € bei zwei und bis zu 750.000 € bei drei Forschungseinrichtungen, jeweils bei einer Förderquote von in der Regel 90 Prozent.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien. Hinzu kommen Sonderformate wie Leittechnologien für KMU, PLUS-Projekte und CORNET-Projekte mit ausländischen Forschungseinrichtungen.
Wie lang ist die Förderdauer?
Die Förderdauer beträgt in der Regel maximal 3 Jahre. Für Sonderformate gelten teilweise abweichende Obergrenzen, die in den jeweiligen Förderaufrufen bekannt gegeben werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  2. [02]
    BMWE: IGF Programm-Seite
    portal.industrielle-gemeinschaftsforschung.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  3. [03]
    Förderrichtlinie vom 21.12.2022
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)