Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB) |
| Förderhöhe | — |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Technologietransferförderung ist ein Modul der Förderrichtlinie EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027 und setzt das Vorgängerprogramm EFRE-Technologieförderung 2014 bis 2020 fort. Der Freistaat Sachsen fördert damit Maßnahmen zur Umsetzung der Innovationsstrategie und zur Stärkung der Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF).
Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind nicht selbst antragsberechtigt, können aber als Technologiegeber in ein gefördertes Vorhaben eingebunden werden.
Gefördert wird der Erwerb weltweit verfügbaren technologischen Wissens sowie dessen Anpassung und Umsetzung im Unternehmen. Die JTF-spezifische Einreichungsfrist endete zwar, eine Neuantragstellung bleibt jedoch weiterhin möglich.
Passt EFRE/JTF-Technologieförderung – Technologietransferförderung (Sachsen) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
Vorhaben zum Erwerb oder Transfer technologischen Wissens (Patente, Lizenzen, Know-how, Anpassungsentwicklung)
Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens gestellt
Die Projektdauer beträgt höchstens 18 Monate
Bei Bedarf ist ein Technologiegeber (etwa Hochschule oder Forschungseinrichtung) in das Vorhaben eingebunden
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Gefördert werden der Erwerb technologischen Wissens (Patente, Lizenzen, nicht patentiertes Know-how), Anpassungsentwicklungen, Personalkosten für Forschende und Techniker, Beratungsleistungen von Technologiemittlern sowie Auftragsforschung bis zu 400.000 Euro. Die Projektdauer beträgt maximal 18 Monate; eine Schlussrate von bis zu 20 Prozent wird erst nach der Verwendungsprüfung ausgezahlt.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens digital über das SAB-Förderportal mit rechtsverbindlicher Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen eingereicht. Erst nachdem der Antrag bei der Bewilligungsstelle eingegangen ist, darf mit dem Vorhaben begonnen werden.
Häufige Fragen
Wer kann die Technologietransferförderung beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Was wird gefördert?
Wie lange darf ein gefördertes Vorhaben dauern?
Worin unterscheidet sich die Technologietransferförderung von der InnoPrämie?
Ist das Programm aktuell noch offen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]EFRE/JTF-Technologieförderung – Technologietransferförderung (Sachsen) — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB)
- [02]Richtlinie EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027 (REVOSax)revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB)