BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land

EFRE/JTF-Technologieförderung – Technologietransferförderung (Sachsen)

Die Technologietransferförderung der Sächsischen AufbauBank (SAB) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen beim Erwerb technologischen Wissens. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Patente, Lizenzen, Anpassungsentwicklungen, Auftragsforschung und Beratungsleistungen.

Zuständig
Sächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB)
Förderhöhe
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Technologietransferförderung ist ein Modul der Förderrichtlinie EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027 und setzt das Vorgängerprogramm EFRE-Technologieförderung 2014 bis 2020 fort. Der Freistaat Sachsen fördert damit Maßnahmen zur Umsetzung der Innovationsstrategie und zur Stärkung der Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF).

Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind nicht selbst antragsberechtigt, können aber als Technologiegeber in ein gefördertes Vorhaben eingebunden werden.

Gefördert wird der Erwerb weltweit verfügbaren technologischen Wissens sowie dessen Anpassung und Umsetzung im Unternehmen. Die JTF-spezifische Einreichungsfrist endete zwar, eine Neuantragstellung bleibt jedoch weiterhin möglich.

Schnell-Check

Passt EFRE/JTF-Technologieförderung – Technologietransferförderung (Sachsen) zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen

Vorhaben zum Erwerb oder Transfer technologischen Wissens (Patente, Lizenzen, Know-how, Anpassungsentwicklung)

Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens gestellt

Die Projektdauer beträgt höchstens 18 Monate

Bei Bedarf ist ein Technologiegeber (etwa Hochschule oder Forschungseinrichtung) in das Vorhaben eingebunden

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Gefördert werden der Erwerb technologischen Wissens (Patente, Lizenzen, nicht patentiertes Know-how), Anpassungsentwicklungen, Personalkosten für Forschende und Techniker, Beratungsleistungen von Technologiemittlern sowie Auftragsforschung bis zu 400.000 Euro. Die Projektdauer beträgt maximal 18 Monate; eine Schlussrate von bis zu 20 Prozent wird erst nach der Verwendungsprüfung ausgezahlt.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens digital über das SAB-Förderportal mit rechtsverbindlicher Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen eingereicht. Erst nachdem der Antrag bei der Bewilligungsstelle eingegangen ist, darf mit dem Vorhaben begonnen werden.

Häufige Fragen

Wer kann die Technologietransferförderung beantragen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können nur als Technologiegeber eingebunden werden.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Eine Schlussrate von bis zu 20 Prozent wird erst nach der Verwendungsprüfung ausgezahlt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Erwerb technologischen Wissens wie Patente, Lizenzen und Know-how, Anpassungsentwicklungen, Personalkosten für Forschende und Techniker, Beratungsleistungen von Technologiemittlern sowie Auftragsforschung bis zu 400.000 Euro.
Wie lange darf ein gefördertes Vorhaben dauern?
Die Projektdauer beträgt maximal 18 Monate. Das Vorhaben darf erst nach Eingang des Antrags bei der Bewilligungsstelle begonnen werden.
Worin unterscheidet sich die Technologietransferförderung von der InnoPrämie?
Die Technologietransferförderung fördert den Erwerb und Transfer technologischen Wissens einschließlich Auftragsforschung und Personalkosten, während die InnoPrämie den Einkauf externer FuE-Dienstleistungen mit maximal 40.000 Euro pro Jahr bezuschusst.
Ist das Programm aktuell noch offen?
Ja. Die JTF-spezifische Einreichungsfrist ist zwar ausgelaufen, eine Neuantragstellung bleibt jedoch weiterhin möglich. Das Programm läuft im Förderzeitraum bis 2027.

Mehr zu EFRE/JTF-Technologieförderung – Technologietransferförderung (Sachsen) und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    EFRE/JTF-Technologieförderung – Technologietransferförderung (Sachsen) — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB)
  2. [02]
    Richtlinie EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027 (REVOSax)
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB)
Teilen
Merken