Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Thüringer Aufbaubank (TAB) |
| Förderhöhe | 10.000 € – 200.000 € |
| Förderquote | 80 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Über den Programmbereich get started 2gether der Richtlinie FTI-Thüringen TRANSFER fördert das Land Thüringen junge, technologieorientierte Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Antragsberechtigt sind die Start-ups selbst — nicht ein Technologie- oder Gründerzentrum und keine Managementgesellschaft.
Gefördert werden Ausgaben für Aufträge und Leistungen, die aus der Zusammenarbeit mit einer der wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen in Thüringen entstehen. In einer rund sechsmonatigen Kooperationsphase arbeiten die geförderten Unternehmen mit der Forschungseinrichtung an der Weiterentwicklung ihres technologischen Geschäftsmodells.
Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 200.000 Euro je Unternehmen und Wettbewerbsaufruf; die verbleibenden 20 Prozent bringen die Unternehmen als Eigenanteil auf. Pro Wettbewerbsaufruf ist die einmalige Teilnahme eines Unternehmens zulässig; bei mehrfacher Teilnahme am Programm ist der Gesamtzuschuss pro Unternehmen auf 300.000 Euro begrenzt. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt in einem vorgeschalteten Wettbewerbsverfahren mit Pitch; neue Wettbewerbsrunden werden über die Thüringer Aufbaubank bekanntgegeben.
Passt FTI-Thüringen TRANSFER – get started 2gether zu dir?
6 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Technologieorientiertes Start-up
Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen
Unternehmensgründung liegt höchstens fünf Jahre zurück
Zusammenarbeit mit wirtschaftsnaher Forschungseinrichtung in Thüringen geplant
Im Wettbewerbsverfahren (Pitch) ausgewählt
Eigenanteil von 20 Prozent kann aufgebracht werden
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 80 % | 200.000 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Nettokosten des Auftrags an die Forschungseinrichtung, höchstens 200.000 Euro je Unternehmen und Wettbewerbsaufruf; die restlichen 20 Prozent bringt das Unternehmen als Eigenanteil auf. Anträge sollen einen Förderbetrag von 10.000 Euro nicht unterschreiten. Pro Wettbewerbsaufruf ist die einmalige Teilnahme eines Unternehmens zulässig; mehrfache Teilnahme am Programm ist möglich, der Gesamtzuschuss ist dabei pro Unternehmen auf 300.000 Euro begrenzt. Gefördert werden die Kosten der rund sechsmonatigen Zusammenarbeit mit einer wirtschaftsnahen Forschungseinrichtung in Thüringen.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 250.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten250.000 €
- Förderfähige Basis250.000 €
- Zuschuss– 200.000 €
- Dein Eigenanteil50.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Dem Antrag ist ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet: Technologieorientierte Start-ups bewerben sich mit ihrem Vorhaben in einem Pitch. Nur wer im Wettbewerb für die Zusammenarbeit mit einer wirtschaftsnahen Forschungseinrichtung ausgewählt wurde, kann anschließend den Förderantrag über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank stellen. Dem Antrag sind eine gültige Absichtserklärung (Letter of Intent) sowie ein Leistungsangebot der ausgewählten Forschungseinrichtung beizufügen. Neue Wettbewerbsrunden werden über die Thüringer Aufbaubank und die Wettbewerbsseite bekanntgegeben.
Häufige Fragen
Wer kann get started 2gether beantragen?
Wie hoch ist die Förderung bei get started 2gether?
Was wird konkret gefördert?
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Wer steht hinter dem Wettbewerb get started 2gether?
Können auch bereits geförderte Unternehmen erneut teilnehmen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]get started 2gether — Wettbewerbsseite des Veranstaltersgs2g.dePrimärquelleThüringer Aufbaubank (TAB)
- [02]FTI-Thüringen TRANSFER – Thüringer Aufbaubankaufbaubank.dePrimärquelleThüringer Aufbaubank (TAB)
- [03]Richtlinie FTI-Thüringen TRANSFER (PDF)dokumente.aufbaubank.deRechtsgrundlageThüringer Aufbaubank