Auf einen Blick
| Förderart | Beteiligung |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayern Kapital |
| Förderhöhe | bis zu 2,5 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit dem Bayern Kapital Innovationsfonds II leisten der Freistaat Bayern und die Fondsgesellschafter LfA Förderbank Bayern und Bayern Kapital GmbH einen Beitrag zur Stärkung der Eigenkapitalbasis junger, innovativer und wachstumsorientierter Unternehmen in Bayern. Bayern Kapital fungiert als Managementgesellschaft. Der Fonds beteiligt sich in offener Form, typisch stiller Form oder als Nachrangdarlehen mit Wandlungsoption an technologieorientierten Unternehmen aller Branchen. Finanziert werden zum einen Seedphasenvorhaben nach Artikel 22 AGVO bis zur Bereitstellung eines ersten Prototyps oder Proof of Concept, zum anderen Innovationsvorhaben im pari passu-Modell gemeinsam mit unabhängigen privaten Investoren. Ausgeschlossen sind unter anderem die Sektoren Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Kohle, Bergbau, Schiffbau, Stahl, Rüstung, Tabak sowie Glücksspiel.
Passt Bayern Kapital Innovationsfonds II zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Firmensitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern
Kleines oder mittleres Unternehmen nach KMU-Kriterien der AGVO
Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft
Bei Finanzierung nach Artikel 22 AGVO höchstens 5 Jahre im Handelsregister eingetragen
Was bekommst du konkret?
Beteiligungskapital in offener Form, typisch stiller Form oder als Nachrangdarlehen mit Wandlungsoption. Bei Seedphasenvorhaben nach Artikel 22 AGVO beträgt die Beteiligung in der Regel 750.000 Euro, maximal jedoch 1.000.000 Euro. Bei pari passu-Finanzierungen ist die Beteiligung auf 2,5 Mio. Euro je Beteiligungsnehmer begrenzt und kann in besonderen Fällen bis zu 3,0 Mio. Euro erreichen. Das Nachrangdarlehen hat in der Regel eine Laufzeit von 7 Jahren und ist endfällig; die Zinsen werden bis zu 4 Jahre gestundet.
Wie stellst du den Antrag?
Der Beteiligungsantrag wird bei Bayern Kapital als Managementgesellschaft des Innovationsfonds II gestellt. Bei pari passu-Finanzierungen muss der Antrag vor Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und den privaten Investoren eingereicht werden. Das Beteiligungskapital wird grundsätzlich in Tranchen entsprechend dem Fortschritt des Seedphasen- bzw. Innovationsvorhabens und gegebenenfalls nach Erreichen von Meilensteinen bereitgestellt. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
Häufige Fragen
Wer kann Beteiligungskapital vom Bayern Kapital Innovationsfonds II erhalten?
Wie hoch fällt die Beteiligung aus?
In welcher Form erfolgt die Beteiligung?
Welche Voraussetzung gilt zum Zeitpunkt der Antragstellung?
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