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Bayern Kapital Innovationsfonds II

Der Bayern Kapital Innovationsfonds II stellt jungen, innovativen und technologieorientierten Unternehmen in Bayern Beteiligungskapital zur Finanzierung von Innovationen bereit. Finanziert werden Seedphasenvorhaben nach Artikel 22 AGVO sowie Innovationsvorhaben im pari passu-Modell gemeinsam mit privaten Investoren, um die Eigenkapitalbasis wachstumsorientierter Unternehmen zu stärken.

Max. Beteiligung
2,5 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
Bayern Kapital
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Beteiligung
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayern Kapital
Förderhöhe bis zu 2,5 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit dem Bayern Kapital Innovationsfonds II leisten der Freistaat Bayern und die Fondsgesellschafter LfA Förderbank Bayern und Bayern Kapital GmbH einen Beitrag zur Stärkung der Eigenkapitalbasis junger, innovativer und wachstumsorientierter Unternehmen in Bayern. Bayern Kapital fungiert als Managementgesellschaft. Der Fonds beteiligt sich in offener Form, typisch stiller Form oder als Nachrangdarlehen mit Wandlungsoption an technologieorientierten Unternehmen aller Branchen. Finanziert werden zum einen Seedphasenvorhaben nach Artikel 22 AGVO bis zur Bereitstellung eines ersten Prototyps oder Proof of Concept, zum anderen Innovationsvorhaben im pari passu-Modell gemeinsam mit unabhängigen privaten Investoren. Ausgeschlossen sind unter anderem die Sektoren Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Kohle, Bergbau, Schiffbau, Stahl, Rüstung, Tabak sowie Glücksspiel.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Firmensitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern

Kleines oder mittleres Unternehmen nach KMU-Kriterien der AGVO

Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft

Bei Finanzierung nach Artikel 22 AGVO höchstens 5 Jahre im Handelsregister eingetragen

Wie stellst du den Antrag?

Der Beteiligungsantrag wird bei Bayern Kapital als Managementgesellschaft des Innovationsfonds II gestellt. Bei pari passu-Finanzierungen muss der Antrag vor Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und den privaten Investoren eingereicht werden. Das Beteiligungskapital wird grundsätzlich in Tranchen entsprechend dem Fortschritt des Seedphasen- bzw. Innovationsvorhabens und gegebenenfalls nach Erreichen von Meilensteinen bereitgestellt. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.

Häufige Fragen

Wer kann Beteiligungskapital vom Bayern Kapital Innovationsfonds II erhalten?
Junge, innovative und technologieorientierte kleine Unternehmen (bei Finanzierungen nach Artikel 22 AGVO) sowie kleine und mittlere Unternehmen (bei pari passu-Finanzierungen) in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Firmensitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.
Wie hoch fällt die Beteiligung aus?
Bei Seedphasenvorhaben nach Artikel 22 AGVO beträgt die Beteiligung in der Regel 750.000 Euro, maximal 1.000.000 Euro. Bei pari passu-Finanzierungen ist sie auf 2,5 Mio. Euro je Beteiligungsnehmer begrenzt und kann in besonderen Fällen bis zu 3,0 Mio. Euro erreichen.
In welcher Form erfolgt die Beteiligung?
Der Fonds beteiligt sich in offener Form, typisch stiller Form oder als Nachrangdarlehen mit Wandlungsoption. Auch eine Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen ist möglich; das Nachrangdarlehen läuft in der Regel 7 Jahre und ist endfällig.
Welche Voraussetzung gilt zum Zeitpunkt der Antragstellung?
Bei Finanzierungen nach Artikel 22 AGVO darf das antragstellende Unternehmen zum Zeitpunkt der Beteiligung höchstens 5 Jahre im Handelsregister eingetragen sein.

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