Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
| Förderhöhe | 10.000 € – 100.000 € |
| Förderquote | 15 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital ist ein Förderprogramm des Bundes, das private Investoren und Business Angels beim Erwerb von Geschäftsanteilen an jungen, innovativen Unternehmen unterstützt. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die neu ausgegebene Geschäftsanteile an einem innovativen kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU erwerben oder Anteile veräußern, deren Erwerb bereits durch INVEST gefördert wurde. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Passt INVEST – Zuschuss für Wagniskapital zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist natürliche Person (privater Investor oder Business Angel)
Erwerb neu ausgegebener Anteile mit Ausgabepreis mind. 10.000 €
Finanziertes Unternehmen ist Kapitalgesellschaft oder eingetragene Genossenschaft
Unternehmen zum Antragszeitpunkt nicht älter als 7 Jahre
Hauptsitz im EWR und mindestens eine Zweigniederlassung in Deutschland
Mindesthaltedauer der Anteile von 3 Jahren
Veräußerungsgewinn beim Exitzuschuss mindestens 2.000 €
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 15 % | 100.000 € |
Was bekommst du konkret?
Erwerbszuschuss: 15 % des Kaufpreises für den Anteilserwerb, höchstens 100.000 € Erwerbszuschuss je Investor, kumuliert über alle seit 2013 ausgezahlten Erwerbszuschüsse (je Unternehmen sind Investitionen bis 3 Mio. € pro Kalenderjahr bezuschussbar). Exitzuschuss: 25 % des Gewinns aus der Veräußerung eines INVEST-Anteils als pauschale Kompensation für Steuern auf den Veräußerungsgewinn.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 666.667 €
pro Antrag
- Gesamtkosten666.667 €
- Förderfähige Basis666.667 €
- Zuschuss– 100.000 €
- Dein Eigenanteil566.667 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Förderfähigkeit prüfen lassen (Erwerbszuschuss)
Zunächst reicht das Unternehmen einen Online-Antrag beim BAFA ein. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit. Anschließend stellt der Investor online einen Antrag beim BAFA.
- 02
Erwerbszuschuss beantragen
Nach Prüfung und nach Zahlung der Anteile durch den Investor fordert dieser den Zuschuss beim BAFA an. Anträge müssen bis zum 31.12.2026 gestellt werden.
- 03
Exitzuschuss beantragen
Den Antrag für den Exitzuschuss frühestens nach Unterzeichnung des notariellen Veräußerungsvertrags und Zahlung des Veräußerungspreises beim BAFA einreichen. Frist: spätestens 30.06.2037.
Häufige Fragen
Wer kann INVEST – Zuschuss für Wagniskapital beantragen?
Wie hoch ist der Erwerbszuschuss?
Was ist der Exitzuschuss?
Welche Voraussetzungen muss das Zielunternehmen erfüllen?
Bis wann kann INVEST beantragt werden?
Wo wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]INVEST – Zuschuss für Wagniskapital beim BAFAbafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- [02]INVEST-Richtlinie vom 06.03.2024 (Bundesanzeiger)bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)