BundesBonus
Zuschuss · bis 15 % Bund

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Mit INVEST fördert der Bund Business Angels und private Investoren, die Geschäftsanteile an jungen, innovativen Unternehmen erwerben. Es gibt 15 % Erwerbszuschuss zum Investitionszeitpunkt und einen Exitzuschuss von 25 % des Veräußerungsgewinns als pauschale Steuerkompensation.

Max. Förderung
100.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderhöhe 10.000 € – 100.000 €
Förderquote 15 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital ist ein Förderprogramm des Bundes, das private Investoren und Business Angels beim Erwerb von Geschäftsanteilen an jungen, innovativen Unternehmen unterstützt. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die neu ausgegebene Geschäftsanteile an einem innovativen kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU erwerben oder Anteile veräußern, deren Erwerb bereits durch INVEST gefördert wurde. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Antragsteller ist natürliche Person (privater Investor oder Business Angel)

Erwerb neu ausgegebener Anteile mit Ausgabepreis mind. 10.000 €

Finanziertes Unternehmen ist Kapitalgesellschaft oder eingetragene Genossenschaft

Unternehmen zum Antragszeitpunkt nicht älter als 7 Jahre

Hauptsitz im EWR und mindestens eine Zweigniederlassung in Deutschland

Mindesthaltedauer der Anteile von 3 Jahren

Veräußerungsgewinn beim Exitzuschuss mindestens 2.000 €

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    15 %
    100.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
666.667 €

Förderfähig sind max. 666.667 €

Rechnerische Schätzung
100.000 €

pro Antrag

Förderquote15%
  • Gesamtkosten666.667 €
  • Förderfähige Basis666.667 €
  • Zuschuss– 100.000 €
  • Dein Eigenanteil566.667 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Förderfähigkeit prüfen lassen (Erwerbszuschuss)

    Zunächst reicht das Unternehmen einen Online-Antrag beim BAFA ein. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit. Anschließend stellt der Investor online einen Antrag beim BAFA.

  2. 02

    Erwerbszuschuss beantragen

    Nach Prüfung und nach Zahlung der Anteile durch den Investor fordert dieser den Zuschuss beim BAFA an. Anträge müssen bis zum 31.12.2026 gestellt werden.

  3. 03

    Exitzuschuss beantragen

    Den Antrag für den Exitzuschuss frühestens nach Unterzeichnung des notariellen Veräußerungsvertrags und Zahlung des Veräußerungspreises beim BAFA einreichen. Frist: spätestens 30.06.2037.

Häufige Fragen

Wer kann INVEST – Zuschuss für Wagniskapital beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, also private Investoren oder Business Angels, die neu ausgegebene Geschäftsanteile an einem innovativen kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU erwerben. Als natürliche Person kann auch eine Beteiligungsgesellschaft genutzt werden.
Wie hoch ist der Erwerbszuschuss?
Der Erwerbszuschuss beträgt 15 % des Kaufpreises für den Anteilserwerb. Pro natürliche Person sind maximal 100.000 € förderfähige Investitionssumme möglich, je Unternehmen maximal 450.000 € pro Kalenderjahr. Der Ausgabepreis der Anteile muss mindestens 10.000 € betragen.
Was ist der Exitzuschuss?
Der Exitzuschuss beträgt 25 % des Gewinns aus der Veräußerung eines INVEST-Anteils und dient als pauschale Kompensation für Steuern auf den Veräußerungsgewinn. Voraussetzung: Das Unternehmen wurde bereits durch einen Erwerbszuschuss gefördert, die Anteile werden frühestens 3 Jahre und spätestens 10 Jahre nach Anteilserwerb veräußert, und der Veräußerungsgewinn beträgt mindestens 2.000 €.
Welche Voraussetzungen muss das Zielunternehmen erfüllen?
Das Unternehmen muss als Kapitalgesellschaft oder eingetragene Genossenschaft geführt werden und zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 7 Jahre sein. Es darf an keinem regulierten Markt gelistet sein. Der Hauptsitz muss zwischen Antragstellung und Ende der 3-jährigen Mindesthaltedauer im Europäischen Wirtschaftsraum liegen, mit mindestens einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
Bis wann kann INVEST beantragt werden?
Anträge auf den Erwerbszuschuss müssen bis zum 31.12.2026 beim BAFA eingereicht werden. Anträge auf den Exitzuschuss können frühestens nach notarieller Beurkundung der Veräußerung gestellt werden, spätestens bis zum 30.06.2037.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Zunächst reicht das Unternehmen einen Antrag auf Förderfähigkeit beim BAFA ein. Anschließend stellt der Investor seinen Antrag und fordert den Zuschuss nach Zahlung der Anteile beim BAFA an.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    INVEST – Zuschuss für Wagniskapital — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  2. [02]
    INVEST – Zuschuss für Wagniskapital beim BAFA
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  3. [03]
    INVEST-Richtlinie vom 06.03.2024 (Bundesanzeiger)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)