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Zuschuss Bund Aktuell bis 31.12.2029

EXIST-Forschungstransfer

EXIST-Forschungstransfer ist eine zweiphasige Förderung des Bundes für technisch besonders anspruchsvolle Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. In Phase I ist die Hochschule Zuwendungsempfänger, in Phase II das gegründete Unternehmen selbst — dort liegt die Förderquote bei bis zu 75 Prozent, und es sind Eigenmittel im Verhältnis 1 zu 3 nachzuweisen. Förderanträge können nach der Richtlinie bis zum 31. Dezember 2027 gestellt werden.

Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) / Projektträger Jülich (PtJ)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) / Projektträger Jülich (PtJ)
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Das Programm EXIST-Forschungstransfer fördert Forschungsvorhaben, die in eine technisch besonders anspruchsvolle Unternehmensgründung münden. Die Förderung erfolgt in zwei Phasen: In Phase I (Pre-Seed) werden Gründungsteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gefördert, die Entwicklungsarbeiten durchführen, die Geschäftsidee zu einem Businessplan ausarbeiten und die Unternehmensgründung gezielt vorbereiten. Antragsberechtigt sind in Phase I die Hochschulen und Forschungseinrichtungen für ihr Forscherteam. In Phase II (Seed) wird das neu gegründete kleine technologieorientierte Unternehmen mit Sitz in Deutschland bei weiteren Entwicklungsarbeiten und der Aufnahme der Geschäftstätigkeit unterstützt. Voraussetzungen: technisch anspruchsvolle innovative Produkt- oder Verfahrensidee, Beitrag zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, akademische Abschlüsse und Technologieexpertise im Forschungsteam, Coach-Begleitung. In Phase II müssen mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile bei den im Unternehmen tätigen Gründern liegen, das Unternehmen muss als Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland gegründet werden. EXIST-Forschungstransfer ergänzt das EXIST-Gründungsstipendium. Geltungsdauer 31.12.2029.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Phase I: Hochschule oder Forschungseinrichtung; Phase II: kleines technologieorientiertes Unternehmen mit Sitz in Deutschland

Technisch besonders anspruchsvolle innovative Produkt- oder Verfahrensidee

Akademische Abschlüsse und Technologieexpertise im Forschungsteam

Einbindung in nachhaltiges Gründungsnetzwerk in Phase I

Gründung als Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland

Phase II: mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile bei tätigen Gründern

Antrag vor Vorhaben-Beginn

Was bekommst du konkret?

Förderphase I — Zuschuss an die Hochschule oder Forschungseinrichtung für das Forscherteam:

  • Personalausgaben für ein Gründungsteam von maximal vier Vollzeitäquivalenten, davon mindestens eine Person mit betriebswirtschaftlicher beziehungsweise unternehmerischer Kompetenz. Teilzeitstellen sind in begründeten Fällen zulässig.
  • Ausgaben für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Sachausgaben (Gebrauchsgegenstände und Investitionsgüter, Verbrauchsmaterial, Vergabe von Aufträgen, Schutzrechte, projektbezogene Beratungsleistungen, unternehmerische Qualifizierung und Coaching, sonstige sächliche Verwaltungsausgaben) sind grundsätzlich bis zu insgesamt 250.000 Euro förderfähig. Dieser Deckel gilt für Hilfskräfte und Sachausgaben; die Personalausgaben für das Gründungsteam stehen daneben. In begründeten Einzelfällen kann der Rahmen überschritten werden.
  • Für Projekte mit der Bemessungsgrundlage „Ausgaben“ kommen bis zu 20.000 Euro pauschal für die gründungsspezifische Begleitung durch das Gründungsnetzwerk hinzu. Die Summe erhöht sich um je 2.500 Euro, wenn das Gründungsteam divers aufgestellt ist und wenn eine Mentorin für die fachliche Betreuung gewonnen wird.
  • Förderquote nach Träger: Gründungsprojekte der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Zentren, der Max-Planck-Gesellschaft und der Leibniz-Gemeinschaft werden zu bis zu 90 Prozent gefördert; die von Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen zu 100 Prozent. Die Vollfinanzierung setzt den Nachweis voraus, dass mit dem Gründungsprojekt kein wirtschaftliches Eigeninteresse verfolgt wird.
  • Förderzeitraum grundsätzlich bis zu 18 Monate, für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Gründungsprojekte bis zu 36 Monate.

Förderphase II — Zuschuss an das gegründete Unternehmen:

  • Nicht rückzahlbarer Gründungszuschuss von maximal 180.000 Euro. Die maximalen förderfähigen Gesamtkosten betragen 240.000 Euro, die Förderquote liegt bei bis zu 75 Prozent.
  • Das Unternehmen muss eigene Mittel — Eigenkapital der Gründer, gegebenenfalls Beteiligungskapital — im Verhältnis von 1 zu 3 zur Höhe des Gründungszuschusses nachweisen.
  • Die Förderphase II soll grundsätzlich einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Phase I: Projektantrag beim Projektträger Jülich einreichen

    Die Hochschule oder Forschungseinrichtung reicht für ihr Forscherteam einen aussage- und beurteilungsfähigen Projektantrag beim Projektträger Jülich (PtJ) ein — eine vorgeschaltete Projektskizze ist nicht vorgesehen. Die Einreichung ist kontinuierlich möglich; die Prüfung und Begutachtung erfolgt jeweils ab 31. März, ab 31. August und ab 30. November eines Kalenderjahrs. Das Begutachtungsergebnis wird innerhalb von drei Monaten nach diesen Terminen mitgeteilt.

  2. 02

    Phase I durchführen und Gründung vorbereiten

    In der Förderphase I — grundsätzlich bis zu 18 Monate, für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Vorhaben bis zu 36 Monate — arbeitet ein Gründungsteam von maximal vier Vollzeitäquivalenten am Prototyp, am Geschäftsmodell und an der Gründungsvorbereitung. Mindestens eine Person im Team muss betriebswirtschaftliche beziehungsweise unternehmerische Kompetenz mitbringen; Teilzeitstellen sind in begründeten Fällen zulässig.

  3. 03

    Phase II: Antrag auf Anschlussförderung stellen

    Spätestens 6 Monate vor Ablauf der Phase I — oder 3 Monate vor Auslaufen eines EXIST-Gründungsstipendiums — Antrag auf Förderphase II beim Projektträger Jülich stellen.

  4. 04

    Phase II durchführen: Unternehmen gründen

    In der Förderphase II (bis zu 18 Monate) das Unternehmen gründen und den Markteintritt vollziehen.

Häufige Fragen

Wer kann EXIST-Forschungstransfer beantragen?
In Phase I sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland für ihr Forscherteam antragsberechtigt. In Phase II sind kleine technologieorientierte Unternehmen mit Unternehmenssitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland antragsberechtigt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
In der Förderphase I hängt die Quote vom Träger ab: Gründungsprojekte der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Zentren, der Max-Planck-Gesellschaft und der Leibniz-Gemeinschaft werden zu bis zu 90 Prozent gefördert, die von Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen zu 100 Prozent. Der Deckel von 250.000 Euro gilt für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sowie die Sachausgaben — die Personalausgaben für das Gründungsteam von bis zu vier Vollzeitäquivalenten kommen obendrauf. Für Projekte mit der Bemessungsgrundlage „Ausgaben“ gibt es zusätzlich bis zu 20.000 Euro pauschal für die Begleitung durch das Gründungsnetzwerk. In der Förderphase II liegt die Förderquote bei bis zu 75 Prozent von höchstens 240.000 Euro förderfähigen Gesamtkosten, also maximal 180.000 Euro.
Wie lange läuft die Förderung?
Phase I bis zu 18 Monate (im Einzelfall bis zu 36 Monate). Phase II grundsätzlich bis zu 18 Monate.
Wie wird der Antrag gestellt?
Über die Hochschule oder Forschungseinrichtung beim Projektträger Jülich (PtJ), und zwar direkt als aussage- und beurteilungsfähiger Projektantrag — ein vorgeschaltetes Skizzenverfahren gibt es nicht. Eingereicht werden kann kontinuierlich; geprüft und begutachtet wird jeweils ab 31. März, ab 31. August und ab 30. November eines Kalenderjahrs, das Ergebnis kommt innerhalb von drei Monaten nach dem jeweiligen Termin. Der Antrag muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Was unterscheidet EXIST-Forschungstransfer vom EXIST-Gründungsstipendium?
EXIST-Forschungstransfer ist auf technisch besonders anspruchsvolle Forschungs- und Gründungsvorhaben mit höherem Förderbudget pro Team ausgerichtet, während das EXIST-Gründungsstipendium breiter angelegt ist: Es ist branchen- und technologieoffen und unterstützt sowohl technologische als auch wissensbasierte Start-ups. Unterschiedlich ist auch, wer beantragt — beim Forschungstransfer stellt in der Förderphase I die Hochschule oder Forschungseinrichtung den Antrag für ihr Forscherteam.

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BMWE EXIST-Forschungstransfer
    exist.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) / Projektträger Jülich (PtJ)
  2. [02]
    Bundesanzeiger Richtlinie 03.06.2024
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) / Projektträger Jülich (PtJ)
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