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Zuschuss · bis 100 % Bund

EXIST-Forschungstransfer

Mit EXIST-Forschungstransfer fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie technisch besonders anspruchsvolle Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. In der zweiphasigen Förderung erhalten Forscherteams in Phase I bis zu 250.000 Euro Zuschuss, neu gegründete Technologieunternehmen in Phase II bis zu 180.000 Euro.

Max. Förderung
250.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) / Projektträger Jülich (PtJ)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) / Projektträger Jülich (PtJ)
Förderhöhe 180.000 € – 250.000 €
Förderquote 100 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Das Programm EXIST-Forschungstransfer fördert Forschungsvorhaben, die in eine technisch besonders anspruchsvolle Unternehmensgründung münden. Die Förderung erfolgt zweistufig: In Phase I (Pre-Seed) werden Gründungsteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gefördert, die Entwicklungsarbeiten durchführen, die Geschäftsidee zu einem Businessplan ausarbeiten und die Unternehmensgründung gezielt vorbereiten. Antragsberechtigt sind in Phase I die Hochschulen und Forschungseinrichtungen für ihr Forscherteam. In Phase II (Seed) wird das neu gegründete kleine technologieorientierte Unternehmen mit Sitz in Deutschland bei weiteren Entwicklungsarbeiten und der Aufnahme der Geschäftstätigkeit unterstützt. Voraussetzungen: technisch anspruchsvolle innovative Produkt- oder Verfahrensidee, Beitrag zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, akademische Abschlüsse und Technologieexpertise im Forschungsteam, Coach-Begleitung. In Phase II müssen mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile bei den im Unternehmen tätigen Gründern liegen, das Unternehmen muss als Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland gegründet werden. EXIST-Forschungstransfer ergänzt das EXIST-Gründungsstipendium. Geltungsdauer 31.12.2029.

Schnell-Check

Passt EXIST-Forschungstransfer zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Phase I: Hochschule oder Forschungseinrichtung; Phase II: kleines technologieorientiertes Unternehmen mit Sitz in Deutschland

Technisch besonders anspruchsvolle innovative Produkt- oder Verfahrensidee

Akademische Abschlüsse und Technologieexpertise im Forschungsteam

Einbindung in nachhaltiges Gründungsnetzwerk in Phase I

Gründung als Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland

Phase II: mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile bei tätigen Gründern

Antrag vor Vorhaben-Beginn

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    100 %
    250.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für EXIST-Forschungstransfer
250.000 €

Förderfähig sind max. 250.000 €

Rechnerische Schätzung
250.000 €

pro Antrag

Förderquote100%
  • Gesamtkosten250.000 €
  • Förderfähige Basis250.000 €
  • Zuschuss– 250.000 €
  • Dein Eigenanteil0 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Phase I: Projektskizze beim Projektträger Jülich einreichen

    Projektskizze für die Förderphase I bei Projektträger Jülich (PtJ) einreichen. Einreichung ist bis zum 31.12.2027 möglich. Die Skizze beschreibt das Gründungsvorhaben und die geplanten Transferaktivitäten.

  2. 02

    Phase I durchführen und Gründung vorbereiten

    In der Förderphase I (bis zu 18 Monate) Prototyp entwickeln, Geschäftsmodell ausarbeiten und Gründungsvorbereitungen treffen.

  3. 03

    Phase II: Antrag auf Anschlussförderung stellen

    Spätestens 6 Monate vor Ablauf der Phase I — oder 3 Monate vor Auslaufen eines EXIST-Gründungsstipendiums — Antrag auf Förderphase II beim Projektträger Jülich stellen.

  4. 04

    Phase II durchführen: Unternehmen gründen

    In der Förderphase II (bis zu 18 Monate) das Unternehmen gründen und den Markteintritt vollziehen.

Häufige Fragen

Wer kann EXIST-Forschungstransfer beantragen?
In Phase I sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland für ihr Forscherteam antragsberechtigt. In Phase II sind kleine technologieorientierte Unternehmen mit Unternehmenssitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland antragsberechtigt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
In Phase I bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 250.000 Euro, plus bis zu 20.000 Euro pauschal für die Begleitung durch das Gründungsnetzwerk. In Phase II bis zu 75 Prozent der spezifischen Kosten, maximal 180.000 Euro.
Wie lange läuft die Förderung?
Phase I bis zu 18 Monate (im Einzelfall bis zu 36 Monate). Phase II grundsätzlich bis zu 18 Monate.
Wie wird der Antrag gestellt?
Das Förderverfahren ist zweistufig. Projektskizzen werden zunächst beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht. In Phase I bis spätestens 31.12.2027. Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Was unterscheidet EXIST-Forschungstransfer vom EXIST-Gründungsstipendium?
EXIST-Forschungstransfer ist auf technisch besonders anspruchsvolle Forschungs- und Gründungsvorhaben mit höherem Förderbudget pro Team ausgerichtet, während das EXIST-Gründungsstipendium breiter angelegt ist. Aus dem EXIST-Gründungsstipendium werden seit der Richtlinien-Anpassung nur noch Projekte mit KI-Bezug zugelassen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    EXIST-Forschungstransfer — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) / Projektträger Jülich (PtJ)
  2. [02]
    BMWE EXIST-Forschungstransfer
    exist.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) / Projektträger Jülich (PtJ)
  3. [03]
    Bundesanzeiger Richtlinie 03.06.2024
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) / Projektträger Jülich (PtJ)