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Zuschuss · bis 100 % Bund

EXIST-Women

Zuschuss für Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Beratung und Begleitung gründungsinteressierter Frauen in der Vorgründungsphase. Stipendien zwischen 1.000 € und 3.000 € pro Monat für bis zu drei Monate, plus Sachausgaben-Pauschale und Kinderzuschlag.

Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderquote 100 %
Zielgruppe Existenzgründer, Student

Worum geht es?

EXIST-Women ist ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung gründungsinteressierter Frauen in der Vorgründungsphase. Die Förderung richtet sich an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die in einem Gründungsnetzwerk eingebunden sind. Gefördert werden Beratungs- und Qualifizierungsangebote, Maßnahmen zur Vernetzung gründungsaffiner Frauen, Unterstützung bei der personellen Ergänzung von Gründungsteams sowie die Identifikation von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten und die Vermittlung gründungsspezifischen Fachwissens. Pro Antragsrunde müssen mindestens fünf Frauen unterstützt werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Einbindung in Gründungsnetzwerk mit spezifischen Beratungsangeboten für Gründerinnen

Mindestens 5 unterstützte Frauen pro Antragsrunde

Mentorin mit Gründungserfahrung wird zur Verfügung gestellt

Bei Studentinnen: mindestens halbe Studienleistung erbracht

Keine Gründung einer Kapitalgesellschaft vor Programmteilnahme

Was bekommst du konkret?

Das Programm bündelt mehrere Bausteine mit unterschiedlichen Empfängern und Zeitbezügen — einen einheitlichen Höchstbetrag je Antrag nennt die Richtlinie nicht. Zuschuss von bis zu 100 Prozent für zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben. Für Stipendien (max. 3 Monate): 1.000 Euro pro Monat für Studentinnen im Direktstudium, 2.000 Euro pro Monat für Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 Euro pro Monat für Absolventinnen mit Hochschulabschluss, 3.000 Euro pro Monat für promovierte Gründerinnen. Zusätzlich 150 Euro Kinderzuschlag pro Monat und unterhaltspflichtigem Kind sowie bis zu 2.000 Euro Sachausgaben-Pauschale pro Gründerin. Jede Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung kann darüber hinaus eine Begleitungspauschale von 20.000 Euro pro Jahr beantragen. Förderdauer in der Regel ein Jahr.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Teilnehmende Hochschule auswählen

    Auf exist.de oder über das Gründungsbüro der eigenen Hochschule prüfen, ob die Einrichtung aktuell als Gastgeberin am EXIST-Women-Programm teilnimmt. Die Liste teilnehmender Standorte wird vom Projektträger Jülich geführt.

  2. 02

    Bewerbung an der Hochschule einreichen

    Bewerbungsunterlagen direkt an das Gründungsbüro der teilnehmenden Hochschule senden. Die Hochschule führt das Auswahlverfahren und entscheidet über die Aufnahme in die Qualifizierungsphase.

  3. 03

    Aufnahme in die Qualifizierungsphase

    Nach positiver Auswahl beginnt die bis zu zwölfmonatige Qualifizierungsphase an der gastgebenden Hochschule. Ein verbindliches Onboarding klärt Ziele, Coaching-Plan und Netzwerkaktivitäten.

  4. 04

    Coaching und Netzwerk-Veranstaltungen

    Teilnahme an Workshops, Coachings, Mentoring-Runden und Vernetzungsveranstaltungen über bis zu zwölf Monate. Die Hochschule erhält für Organisation und Betreuung eine Begleitungspauschale von 10.000 Euro pro Jahr.

  5. 05

    Optional: Stipendium für drei Monate beantragen

    Im Anschluss an die Qualifizierungsphase kann ein dreimonatiges Stipendium beim Projektträger Jülich beantragt werden. Die monatlichen Sätze sind nach Qualifikation gestaffelt (1.000 bis 3.000 Euro plus Kinderzuschlag 150 Euro pro Kind).

  6. 06

    Verwendungsnachweis und Abschluss

    Nach Ende der geförderten Phase ist ein Verwendungsnachweis über die zweckentsprechende Mittelverwendung beim Projektträger Jülich einzureichen. Damit wird das Förderverfahren formal abgeschlossen.

Häufige Fragen

Wer kann EXIST-Women beantragen?
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die in einem Gründungsnetzwerk eingebunden sind und mindestens fünf gründungsinteressierte Frauen pro Antragsrunde unterstützen.
Wie hoch ist das Stipendium für Gründerinnen?
Das monatliche Stipendium beträgt 1.000 Euro für Studentinnen, 2.000 Euro für Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 Euro für Hochschulabsolventinnen und 3.000 Euro für promovierte Gründerinnen. Zusätzlich gibt es 150 Euro Kinderzuschlag pro Monat und Kind sowie bis zu 2.000 Euro Sachausgaben-Pauschale.
Wie lange läuft die Förderung?
Die Förderdauer beträgt in der Regel ein Jahr. Personengebundene Stipendien werden für maximal drei Monate gewährt.
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Der Antrag kann jährlich bis zum 30.09. gestellt werden, letztmalig bis zum 30.09.2027. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Was umfasst die 12-monatige Qualifizierungsphase?
Die Qualifizierungsphase dauert bis zu zwölf Monate und umfasst Coaching, Netzwerk-Veranstaltungen, Workshops sowie individuelle Beratung an der teilnehmenden Hochschule. Ziel ist es, gründungsinteressierten Frauen den Einstieg in eine eigene unternehmerische Tätigkeit zu erleichtern und sie auf eine Gründung vorzubereiten. Die Hochschulen können für die Durchführung eine Begleitungspauschale von 10.000 Euro pro Jahr beantragen.
Welche Hochschulen nehmen an EXIST-Women teil?
EXIST-Women wird über teilnehmende Hochschulen und Forschungseinrichtungen umgesetzt, die zuvor eine Förderzusage des Projektträgers Jülich (PtJ) im Auftrag des Bundesministeriums erhalten haben. Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Standorte veröffentlicht das EXIST-Portal unter exist.de. Interessentinnen wenden sich an das Gründungsbuero oder den Gründungs-Service ihrer Hochschule, um zu erfahren, ob diese aktuell als Gastgeberin am Programm teilnimmt.
Wie unterscheidet sich EXIST-Women vom Standard-Gründungsstipendium?
EXIST-Women richtet sich ausschließlich an gründungsinteressierte Frauen und beginnt eine Stufe früher: Im Mittelpunkt steht eine bis zu zwölfmonatige Qualifizierungsphase mit Coaching und Netzwerkaufbau, gefolgt von einem optionalen dreimonatigen Stipendium. Das klassische EXIST-Gründungsstipendium fördert dagegen direkt über zwölf Monate eine konkrete Gründungsidee mit höheren monatlichen Sätzen und Sachmitteln. EXIST-Women senkt also die Einstiegshuerde für Frauen vor der eigentlichen Gründung.

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Unsere Quellen

  1. [01]
    EXIST-Women beim BMWE
    exist.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
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