BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Bund

EXIST-Women

Zuschuss für Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Beratung und Begleitung gründungsinteressierter Frauen in der Vorgründungsphase. Stipendien zwischen 1.000 € und 3.000 € pro Monat für bis zu drei Monate, plus Sachausgaben-Pauschale und Kinderzuschlag.

Max. Förderung
20.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderhöhe 1.000 € – 20.000 €
Förderquote 100 %
Zielgruppe Existenzgründer, Student

Worum geht es?

EXIST-Women ist ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung gründungsinteressierter Frauen in der Vorgründungsphase. Die Förderung richtet sich an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die in einem Gründungsnetzwerk eingebunden sind. Gefördert werden Beratungs- und Qualifizierungsangebote, Maßnahmen zur Vernetzung gründungsaffiner Frauen, Unterstützung bei der personellen Ergänzung von Gründungsteams sowie die Identifikation von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten und die Vermittlung gründungsspezifischen Fachwissens. Pro Antragsrunde müssen mindestens fünf Frauen unterstützt werden.

Schnell-Check

Passt EXIST-Women zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Einbindung in Gründungsnetzwerk mit spezifischen Beratungsangeboten für Gründerinnen

Mindestens 5 unterstützte Frauen pro Antragsrunde

Mentorin mit Gründungserfahrung wird zur Verfügung gestellt

Bei Studentinnen: mindestens halbe Studienleistung erbracht

Keine Gründung einer Kapitalgesellschaft vor Programmteilnahme

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    100 %
    20.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für EXIST-Women
20.000 €

Förderfähig sind max. 20.000 €

Rechnerische Schätzung
20.000 €

pro Antrag

Förderquote100%
  • Gesamtkosten20.000 €
  • Förderfähige Basis20.000 €
  • Zuschuss– 20.000 €
  • Dein Eigenanteil0 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antrag beim Projektträger Jülich stellen

    Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme beim Projektträger Jülich (PtJ). Einreichungsfrist ist jeweils der 30.09. eines Jahres (letztmalig 30.09.2027).

  2. 02

    Förderbescheid abwarten und Maßnahme beginnen

    Warten Sie den Förderbescheid ab. Das Stipendium darf erst nach Bewilligung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Häufige Fragen

Wer kann EXIST-Women beantragen?
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die in einem Gründungsnetzwerk eingebunden sind und mindestens fünf gründungsinteressierte Frauen pro Antragsrunde unterstützen.
Wie hoch ist das Stipendium für Gründerinnen?
Das monatliche Stipendium beträgt 1.000 Euro für Studentinnen, 2.000 Euro für Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 Euro für Hochschulabsolventinnen und 3.000 Euro für promovierte Gründerinnen. Zusätzlich gibt es 150 Euro Kinderzuschlag pro Monat und Kind sowie bis zu 2.000 Euro Sachausgaben-Pauschale.
Wie lange läuft die Förderung?
Die Förderdauer beträgt in der Regel ein Jahr. Personengebundene Stipendien werden für maximal drei Monate gewährt.
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Der Antrag kann jährlich bis zum 30.09. gestellt werden, letztmalig bis zum 30.09.2027. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    EXIST-Women — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  2. [02]
    EXIST-Women beim BMWE
    exist.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)