Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Existenzgründer, Student |
Worum geht es?
EXIST-Women ist ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung gründungsinteressierter Frauen in der Vorgründungsphase. Die Förderung richtet sich an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die in einem Gründungsnetzwerk eingebunden sind. Gefördert werden Beratungs- und Qualifizierungsangebote, Maßnahmen zur Vernetzung gründungsaffiner Frauen, Unterstützung bei der personellen Ergänzung von Gründungsteams sowie die Identifikation von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten und die Vermittlung gründungsspezifischen Fachwissens. Pro Antragsrunde müssen mindestens fünf Frauen unterstützt werden.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Einbindung in Gründungsnetzwerk mit spezifischen Beratungsangeboten für Gründerinnen
Mindestens 5 unterstützte Frauen pro Antragsrunde
Mentorin mit Gründungserfahrung wird zur Verfügung gestellt
Bei Studentinnen: mindestens halbe Studienleistung erbracht
Keine Gründung einer Kapitalgesellschaft vor Programmteilnahme
Was bekommst du konkret?
Das Programm bündelt mehrere Bausteine mit unterschiedlichen Empfängern und Zeitbezügen — einen einheitlichen Höchstbetrag je Antrag nennt die Richtlinie nicht. Zuschuss von bis zu 100 Prozent für zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben. Für Stipendien (max. 3 Monate): 1.000 Euro pro Monat für Studentinnen im Direktstudium, 2.000 Euro pro Monat für Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 Euro pro Monat für Absolventinnen mit Hochschulabschluss, 3.000 Euro pro Monat für promovierte Gründerinnen. Zusätzlich 150 Euro Kinderzuschlag pro Monat und unterhaltspflichtigem Kind sowie bis zu 2.000 Euro Sachausgaben-Pauschale pro Gründerin. Jede Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung kann darüber hinaus eine Begleitungspauschale von 20.000 Euro pro Jahr beantragen. Förderdauer in der Regel ein Jahr.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Teilnehmende Hochschule auswählen
Auf exist.de oder über das Gründungsbüro der eigenen Hochschule prüfen, ob die Einrichtung aktuell als Gastgeberin am EXIST-Women-Programm teilnimmt. Die Liste teilnehmender Standorte wird vom Projektträger Jülich geführt.
- 02
Bewerbung an der Hochschule einreichen
Bewerbungsunterlagen direkt an das Gründungsbüro der teilnehmenden Hochschule senden. Die Hochschule führt das Auswahlverfahren und entscheidet über die Aufnahme in die Qualifizierungsphase.
- 03
Aufnahme in die Qualifizierungsphase
Nach positiver Auswahl beginnt die bis zu zwölfmonatige Qualifizierungsphase an der gastgebenden Hochschule. Ein verbindliches Onboarding klärt Ziele, Coaching-Plan und Netzwerkaktivitäten.
- 04
Coaching und Netzwerk-Veranstaltungen
Teilnahme an Workshops, Coachings, Mentoring-Runden und Vernetzungsveranstaltungen über bis zu zwölf Monate. Die Hochschule erhält für Organisation und Betreuung eine Begleitungspauschale von 10.000 Euro pro Jahr.
- 05
Optional: Stipendium für drei Monate beantragen
Im Anschluss an die Qualifizierungsphase kann ein dreimonatiges Stipendium beim Projektträger Jülich beantragt werden. Die monatlichen Sätze sind nach Qualifikation gestaffelt (1.000 bis 3.000 Euro plus Kinderzuschlag 150 Euro pro Kind).
- 06
Verwendungsnachweis und Abschluss
Nach Ende der geförderten Phase ist ein Verwendungsnachweis über die zweckentsprechende Mittelverwendung beim Projektträger Jülich einzureichen. Damit wird das Förderverfahren formal abgeschlossen.
Häufige Fragen
Wer kann EXIST-Women beantragen?
Wie hoch ist das Stipendium für Gründerinnen?
Wie lange läuft die Förderung?
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Was umfasst die 12-monatige Qualifizierungsphase?
Welche Hochschulen nehmen an EXIST-Women teil?
Wie unterscheidet sich EXIST-Women vom Standard-Gründungsstipendium?
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Unsere Quellen
- [01]EXIST-Women beim BMWEexist.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)