Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) |
| Förderhöhe | 1.000 € – 20.000 € |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Existenzgründer, Student |
Worum geht es?
EXIST-Women ist ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung gründungsinteressierter Frauen in der Vorgründungsphase. Die Förderung richtet sich an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die in einem Gründungsnetzwerk eingebunden sind. Gefördert werden Beratungs- und Qualifizierungsangebote, Maßnahmen zur Vernetzung gründungsaffiner Frauen, Unterstützung bei der personellen Ergänzung von Gründungsteams sowie die Identifikation von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten und die Vermittlung gründungsspezifischen Fachwissens. Pro Antragsrunde müssen mindestens fünf Frauen unterstützt werden.
Passt EXIST-Women zu dir?
5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Einbindung in Gründungsnetzwerk mit spezifischen Beratungsangeboten für Gründerinnen
Mindestens 5 unterstützte Frauen pro Antragsrunde
Mentorin mit Gründungserfahrung wird zur Verfügung gestellt
Bei Studentinnen: mindestens halbe Studienleistung erbracht
Keine Gründung einer Kapitalgesellschaft vor Programmteilnahme
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 9.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag100 %20.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 20.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten20.000 €
- Förderfähige Basis20.000 €
- Zuschuss– 20.000 €
- Dein Eigenanteil0 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
2 Schritte
- 01
Antrag beim Projektträger Jülich stellen
Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme beim Projektträger Jülich (PtJ). Einreichungsfrist ist jeweils der 30.09. eines Jahres (letztmalig 30.09.2027).
- 02
Förderbescheid abwarten und Maßnahme beginnen
Warten Sie den Förderbescheid ab. Das Stipendium darf erst nach Bewilligung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Häufige Fragen
Wer kann EXIST-Women beantragen?
Wie hoch ist das Stipendium für Gründerinnen?
Wie lange läuft die Förderung?
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]EXIST-Women — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- [02]EXIST-Women beim BMWEexist.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)