Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | L-Bank Baden-Württemberg |
| Förderhöhe | 50.000 € – 200.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Start-up BW Pre-Seed ist das Frühphasen-Förderinstrument des Landes Baden-Württemberg für innovative Gründungsvorhaben. Es kombiniert eine mindestens 20-prozentige Risikobeteiligung eines Co-Investors – häufig der Betreuungspartner – mit einer Zuwendung des Landes, die im Erfolgsfall rückzahlbar oder in eine Beteiligung wandelbar ist. Antragsberechtigt sind nicht börsennotierte Kleinst- oder kleine Unternehmen in Form einer juristischen Person des Privatrechts, die wachstumsorientiert sind und einen überdurchschnittlichen Innovationsgrad aufweisen. Der Sitz oder Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen, die Eintragung ins Handelsregister darf höchstens fünf Jahre zurückliegen. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Betreuungspartner – Gründungszentren, Akzeleratoren und Inkubatoren, die Spin-offs aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen begleiten.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Sitz und Investitionsort in Baden-Württemberg
Das Unternehmen muss seinen Sitz sowie den Hauptinvestitionsort in Baden-Württemberg haben. Gründungsvorhaben außerhalb des Bundeslandes sind nicht förderfähig.
Handelsregistereintrag höchstens 5 Jahre zurückliegend
Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre im Handelsregister eingetragen sein. Zudem muss es wachstumsorientiert sein, einen überdurchschnittlichen Innovationsgrad aufweisen, noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und darf nicht durch Zusammenschluss entstanden sein.
Co-Investor mit mindestens 20 % Risikobeteiligung
Mindestens 20 % des Finanzierungsbedarfs muss ein zugelassener Betreuungspartner oder ein von ihm eingebrachter Ko-Investor als eigenes Risiko übernehmen. Diese Kofinanzierungspflicht stellt sicher, dass eine unabhängige Marktprüfung des Geschäftsmodells stattfindet, bevor die L-Bank Fördermittel bereitstellt.
Finanzierungsbedarf zwischen 50.000 € und 200.000 €
Das einzelne Gründungsvorhaben muss einen Finanzierungsbedarf von mindestens 50.000 € und in der Regel höchstens 200.000 € haben. Förderbar sind Investitionskosten für Anlagevermögen, Betriebsausstattung, Warenlager, Betriebsmittel sowie Personalkosten.
Antragstellung über zugelassenen Betreuungspartner
Der Förderantrag wird nicht direkt vom Gründer, sondern über einen von der L-Bank zugelassenen Betreuungspartner eingereicht. Gründer müssen zunächst mit einem der 14 anerkannten Partner (z. B. CAMPUS FOUNDERS, CyberForum, Technologiepark Heidelberg, innoWerft, Sandbox Stuttgart) in Kontakt treten und das Gremiums-Votum durchlaufen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Betreuungspartner auswählen und kontaktieren
Gründer wählen aus den 14 von der L-Bank zugelassenen Betreuungspartnern (Inkubatoren, Acceleratoren, Gründungszentren) den passenden für ihr Vorhaben und ihren Standort aus. Die Partnerliste ist auf startupbw.de abrufbar. Der erste Schritt ist ein Erstgespräch beim Partner, bei dem das Gründungsvorhaben vorgestellt wird.
- 02
Mentoring-Phase und Geschäftsmodellentwicklung
Der Betreuungspartner begleitet den Gründer intensiv bei der Weiterentwicklung des Geschäftsmodells, der Marktanalyse und dem Unternehmensaufbau. In dieser Phase wird das Vorhaben auf seine Förderfähigkeit geprüft: Innovationsgrad, Wachstumsorientierung, KMU-Eigenschaft und Standortbindung an Baden-Württemberg.
- 03
Co-Investor-Commitment sichern
Der Betreuungspartner unterstützt bei der Suche nach einem Co-Investor oder übernimmt selbst die Rolle. Der Co-Investor muss schriftlich bestätigen, mindestens 20 % des gesamten Finanzierungsbedarfs als Risikokapital bereitzustellen. Ohne diesen Commitment kann der Förderantrag nicht weiterverfolgt werden.
- 04
Gremiumsentscheidung des Betreuungspartners
Nach Sicherung des Co-Investors trifft ein Fachgremium des Betreuungspartners eine formelle Finanzierungsentscheidung über das Gründungsvorhaben. Dieses Gremium prüft Geschäftsmodell, Team, Marktchancen und die Tragfähigkeit des Finanzierungskonzepts. Nur bei positivem Votum wird der Antrag an die L-Bank weitergeleitet.
- 05
Förderantrag über das L-Bank-Förderportal einreichen
Nach positivem Gremiumsbeschluss stellt der Betreuungspartner zusammen mit dem Gründer den formellen Förderantrag über das Online-Förderportal der L-Bank. Dem Antrag sind alle erforderlichen Unterlagen beizufügen (Businessplan, Co-Investor-Bestätigung, Handelsregisterauszug, Nachweise zur KMU-Eigenschaft).
- 06
Bewilligung, Auszahlung und laufende Begleitung
Nach Prüfung und Bewilligung durch die L-Bank erfolgt die Auszahlung der zinslosen Zuwendung. Die Grundlaufzeit beträgt 2 Jahre und kann mehrfach um ca. 12 Monate verlängert werden (üblich bis 5 Jahre). Im Erfolgsfall ist der geförderte Betrag rückzahlbar; alternativ kann er in eine Unternehmensbeteiligung gewandelt werden. Rückfragen an: [email protected].
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt für Start-up BW Pre-Seed?
Was bedeutet „Pre-Seed“ im Kontext dieses Programms?
Was ist ein Betreuungspartner und welche Beispiele gibt es?
Wie funktioniert das Co-Investor-Prinzip mit 20 % Risikobeteiligung?
Was bedeutet der Rückzahlungs- und Wandlungsvorbehalt?
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Wie hoch ist die Förderung und welche Kosten sind förderfähig?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Start-up BW Pre-Seed – Produktseite L-Bankl-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
- [02]Start-up BW Pre-Seed – Betreuungspartner und Programmübersichtstartupbw.deRegionalBaden-Württemberg: Connected e.V. (bwcon) / Start-up BW
- [03]L-Bank FAQ Start-up BW Pre-Seedl-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
- [04]Bestimmungen für das Programm Start-up BW Pre-Seed (PDF 2025/2026)formulare.virtuelles-rathaus.deRechtsgrundlageL-Bank Baden-Württemberg