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Zuschuss · bis 200.000 € Land

Start-up BW Pre-Seed

Start-up BW Pre-Seed ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg, das innovative Gründungsvorhaben in der frühesten Entwicklungsphase mit zinslosen Zuwendungen zwischen 50.000 € und 200.000 € unterstützt. Die Förderung erfolgt über zugelassene Betreuungspartner (Inkubatoren, Acceleratoren, Hochschulen), die mindestens 20 % des Risikos als Co-Investor übernehmen. Im Erfolgsfall ist die Zuwendung rückzahlbar oder kann in eine Unternehmensbeteiligung gewandelt werden.

Max. Förderung
200.000 €
pro Antrag
Zuständig
L-Bank Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe 50.000 € – 200.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Start-up BW Pre-Seed ist das Frühphasen-Förderinstrument des Landes Baden-Württemberg für innovative Gründungsvorhaben. Es kombiniert eine mindestens 20-prozentige Risikobeteiligung eines Co-Investors – häufig der Betreuungspartner – mit einer Zuwendung des Landes, die im Erfolgsfall rückzahlbar oder in eine Beteiligung wandelbar ist. Antragsberechtigt sind nicht börsennotierte Kleinst- oder kleine Unternehmen in Form einer juristischen Person des Privatrechts, die wachstumsorientiert sind und einen überdurchschnittlichen Innovationsgrad aufweisen. Der Sitz oder Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen, die Eintragung ins Handelsregister darf höchstens fünf Jahre zurückliegen. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Betreuungspartner – Gründungszentren, Akzeleratoren und Inkubatoren, die Spin-offs aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen begleiten.

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Das Unternehmen muss seinen Sitz sowie den Hauptinvestitionsort in Baden-Württemberg haben. Gründungsvorhaben außerhalb des Bundeslandes sind nicht förderfähig.

Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre im Handelsregister eingetragen sein. Zudem muss es wachstumsorientiert sein, einen überdurchschnittlichen Innovationsgrad aufweisen, noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und darf nicht durch Zusammenschluss entstanden sein.

Mindestens 20 % des Finanzierungsbedarfs muss ein zugelassener Betreuungspartner oder ein von ihm eingebrachter Ko-Investor als eigenes Risiko übernehmen. Diese Kofinanzierungspflicht stellt sicher, dass eine unabhängige Marktprüfung des Geschäftsmodells stattfindet, bevor die L-Bank Fördermittel bereitstellt.

Das einzelne Gründungsvorhaben muss einen Finanzierungsbedarf von mindestens 50.000 € und in der Regel höchstens 200.000 € haben. Förderbar sind Investitionskosten für Anlagevermögen, Betriebsausstattung, Warenlager, Betriebsmittel sowie Personalkosten.

Der Förderantrag wird nicht direkt vom Gründer, sondern über einen von der L-Bank zugelassenen Betreuungspartner eingereicht. Gründer müssen zunächst mit einem der 14 anerkannten Partner (z. B. CAMPUS FOUNDERS, CyberForum, Technologiepark Heidelberg, innoWerft, Sandbox Stuttgart) in Kontakt treten und das Gremiums-Votum durchlaufen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz und Investitionsort in Baden-Württemberg

Das Unternehmen muss seinen Sitz sowie den Hauptinvestitionsort in Baden-Württemberg haben. Gründungsvorhaben außerhalb des Bundeslandes sind nicht förderfähig.

Handelsregistereintrag höchstens 5 Jahre zurückliegend

Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre im Handelsregister eingetragen sein. Zudem muss es wachstumsorientiert sein, einen überdurchschnittlichen Innovationsgrad aufweisen, noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und darf nicht durch Zusammenschluss entstanden sein.

Co-Investor mit mindestens 20 % Risikobeteiligung

Mindestens 20 % des Finanzierungsbedarfs muss ein zugelassener Betreuungspartner oder ein von ihm eingebrachter Ko-Investor als eigenes Risiko übernehmen. Diese Kofinanzierungspflicht stellt sicher, dass eine unabhängige Marktprüfung des Geschäftsmodells stattfindet, bevor die L-Bank Fördermittel bereitstellt.

Finanzierungsbedarf zwischen 50.000 € und 200.000 €

Das einzelne Gründungsvorhaben muss einen Finanzierungsbedarf von mindestens 50.000 € und in der Regel höchstens 200.000 € haben. Förderbar sind Investitionskosten für Anlagevermögen, Betriebsausstattung, Warenlager, Betriebsmittel sowie Personalkosten.

Antragstellung über zugelassenen Betreuungspartner

Der Förderantrag wird nicht direkt vom Gründer, sondern über einen von der L-Bank zugelassenen Betreuungspartner eingereicht. Gründer müssen zunächst mit einem der 14 anerkannten Partner (z. B. CAMPUS FOUNDERS, CyberForum, Technologiepark Heidelberg, innoWerft, Sandbox Stuttgart) in Kontakt treten und das Gremiums-Votum durchlaufen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Betreuungspartner auswählen und kontaktieren

    Gründer wählen aus den 14 von der L-Bank zugelassenen Betreuungspartnern (Inkubatoren, Acceleratoren, Gründungszentren) den passenden für ihr Vorhaben und ihren Standort aus. Die Partnerliste ist auf startupbw.de abrufbar. Der erste Schritt ist ein Erstgespräch beim Partner, bei dem das Gründungsvorhaben vorgestellt wird.

  2. 02

    Mentoring-Phase und Geschäftsmodellentwicklung

    Der Betreuungspartner begleitet den Gründer intensiv bei der Weiterentwicklung des Geschäftsmodells, der Marktanalyse und dem Unternehmensaufbau. In dieser Phase wird das Vorhaben auf seine Förderfähigkeit geprüft: Innovationsgrad, Wachstumsorientierung, KMU-Eigenschaft und Standortbindung an Baden-Württemberg.

  3. 03

    Co-Investor-Commitment sichern

    Der Betreuungspartner unterstützt bei der Suche nach einem Co-Investor oder übernimmt selbst die Rolle. Der Co-Investor muss schriftlich bestätigen, mindestens 20 % des gesamten Finanzierungsbedarfs als Risikokapital bereitzustellen. Ohne diesen Commitment kann der Förderantrag nicht weiterverfolgt werden.

  4. 04

    Gremiumsentscheidung des Betreuungspartners

    Nach Sicherung des Co-Investors trifft ein Fachgremium des Betreuungspartners eine formelle Finanzierungsentscheidung über das Gründungsvorhaben. Dieses Gremium prüft Geschäftsmodell, Team, Marktchancen und die Tragfähigkeit des Finanzierungskonzepts. Nur bei positivem Votum wird der Antrag an die L-Bank weitergeleitet.

  5. 05

    Förderantrag über das L-Bank-Förderportal einreichen

    Nach positivem Gremiumsbeschluss stellt der Betreuungspartner zusammen mit dem Gründer den formellen Förderantrag über das Online-Förderportal der L-Bank. Dem Antrag sind alle erforderlichen Unterlagen beizufügen (Businessplan, Co-Investor-Bestätigung, Handelsregisterauszug, Nachweise zur KMU-Eigenschaft).

  6. 06

    Bewilligung, Auszahlung und laufende Begleitung

    Nach Prüfung und Bewilligung durch die L-Bank erfolgt die Auszahlung der zinslosen Zuwendung. Die Grundlaufzeit beträgt 2 Jahre und kann mehrfach um ca. 12 Monate verlängert werden (üblich bis 5 Jahre). Im Erfolgsfall ist der geförderte Betrag rückzahlbar; alternativ kann er in eine Unternehmensbeteiligung gewandelt werden. Rückfragen an: [email protected].

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für Start-up BW Pre-Seed?
Antragsberechtigt sind Gründer und junge Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die ein wachstumsorientiertes Vorhaben mit überdurchschnittlichem Innovationsgrad verfolgen. Das Unternehmen muss als nicht börsennotiertes Klein(st)unternehmen gemäß EU-KMU-Definition organisiert sein, in einer Privatrechtsform bestehen, höchstens 5 Jahre im Handelsregister eingetragen sein und darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben. Unternehmen, die durch Zusammenschlüsse entstanden sind oder bereits wesentliche Drittbeteiligungen aufgenommen haben, sind ausgeschlossen. Die Förderung zielt bewusst auf die früheste Gründungsphase ab, in der institutionelle Investoren wegen des hohen Risikos erfahrungsgemäß zurückhaltend sind.
Was bedeutet „Pre-Seed“ im Kontext dieses Programms?
Pre-Seed bezeichnet die früheste Phase eines Gründungsvorhabens, in der ein Geschäftsmodell zwar entwickelt wird, aber noch kein marktreifes Produkt und keine etablierte Kundenbasis existieren. In dieser Phase fehlt es Gründern typischerweise an Eigenkapital und Track-Record, sodass Banken keine klassischen Darlehen vergeben und Venture-Capital-Gesellschaften noch nicht einsteigen. Start-up BW Pre-Seed schließt genau diese Finanzierungslücke: Die zinslose Zuwendung überbrückt die Zeit bis zur Seed-Runde oder zum Markteintritt und ermöglicht es, das Geschäftsmodell zu validieren, erste Prototypen zu entwickeln und ein Team aufzubauen.
Was ist ein Betreuungspartner und welche Beispiele gibt es?
Betreuungspartner sind von der L-Bank zugelassene Inkubatoren, Acceleratoren und Gründungszentren, die Gründer intensiv begleiten und gleichzeitig als Mittler zum Förderprogramm fungieren. Sie unterstützen bei der Geschäftsmodellentwicklung, organisieren Mentoring, stellen Netzwerkkontakte zu Business Angels und Risikokapitalgebern her und helfen bei der Co-Investor-Suche. Aktuell sind 14 Partner zugelassen, darunter CAMPUS FOUNDERS, CyberForum e.V. (Karlsruhe), Technologiepark Heidelberg, innoWerft, Sandbox Stuttgart, TFU Ulm, Startup Mannheim, BadenCampus, bwcon sowie Pre-Seed Neckar Alb (IHK Reutlingen/ESA BIC). Gründer wählen den für ihr Vorhaben und ihren Standort passenden Partner selbst aus.
Wie funktioniert das Co-Investor-Prinzip mit 20 % Risikobeteiligung?
Eine Kernbedingung des Programms ist, dass mindestens 20 % des gesamten Finanzierungsbedarfs durch einen Co-Investor – in der Regel den Betreuungspartner selbst oder einen von ihm eingebrachten Business Angel – als echtes Risikokapital bereitgestellt werden. Diese Kofinanzierung hat zwei Funktionen: Erstens schützt sie öffentliche Mittel, weil nur Vorhaben gefördert werden, die eine unabhängige kommerzielle Prüfung bestanden haben. Zweitens bringt der Co-Investor nicht nur Kapital, sondern auch Netzwerk und operative Unterstützung ein. Ohne schriftliche Co-Investor-Zusage kann keine Finanzierungsentscheidung des Gremiums und damit kein Förderantrag gestellt werden.
Was bedeutet der Rückzahlungs- und Wandlungsvorbehalt?
Die Förderung ist rechtlich eine zinslose Zuwendung, jedoch mit einem Convertible-ähnlichen Vorbehalt: Wird das Unternehmen erfolgreich, ist der geförderte Betrag an die L-Bank zurückzuzahlen. Alternativ kann die Zuwendung in eine Unternehmensbeteiligung gewandelt werden – ähnlich einem Wandeldarlehen (Convertible Loan). Die Grundlaufzeit beträgt 2 Jahre und ist mehrfach um jeweils ca. 12 Monate verlängerbar, bei einer üblichen Maximalförderdauer von 5 Jahren. Dieses Modell unterscheidet sich von einem verlorenen Zuschuss: Das Land partizipiert bei Erfolg entweder an Rückflüssen oder an der Wertsteigerung des Unternehmens, während das Risiko bei Misserfolg beim Staat bleibt.
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Der Antragsprozess beginnt nicht mit einem Formular, sondern mit der Kontaktaufnahme zu einem zugelassenen Betreuungspartner. Dieser begleitet den Gründer durch die Geschäftsmodellentwicklung und eine Mentoring-Phase. Anschließend hilft der Partner bei der Suche nach einem Co-Investor oder tritt selbst in diese Rolle. Sobald der Co-Investor-Commitment vorliegt, trifft ein Fachgremium eine Finanzierungsentscheidung. Erst nach positiver Entscheidung wird der formelle Förderantrag über das Förderportal der L-Bank eingereicht. Direkte Antragstellung bei der L-Bank ohne Betreuungspartner ist nicht möglich. Für Rückfragen steht die L-Bank unter [email protected] zur Verfügung.
Wie hoch ist die Förderung und welche Kosten sind förderfähig?
Der Finanzierungsbedarf eines einzelnen Vorhabens muss zwischen 50.000 € und in der Regel 200.000 € liegen. Förderfähig sind Investitionskosten für Anlagevermögen, Betriebsausstattung, Warenlager, Betriebsmittel sowie Personalkosten. Die Förderung erfolgt als zinslose Zuwendung für eine Grundlaufzeit von 2 Jahren, die mehrfach um ca. 12 Monate verlängert werden kann – die übliche Maximalförderdauer liegt bei 5 Jahren. Wichtig: Die Zuwendung ist kein verlorener Zuschuss, sondern rückzahlbar oder in eine Beteiligung wandelbar. Die Mindestanforderung von 50.000 € stellt sicher, dass das Programm auf substanzielle Vorhaben abzielt und keine kleinen Kleinstförderungen vergibt.

Mehr zu Start-up BW Pre-Seed und verwandten Programmen

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Start-up BW Pre-Seed – Produktseite L-Bank
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
  2. [02]
    Start-up BW Pre-Seed – Betreuungspartner und Programmübersicht
    startupbw.deRegionalBaden-Württemberg: Connected e.V. (bwcon) / Start-up BW
  3. [03]
    L-Bank FAQ Start-up BW Pre-Seed
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
  4. [04]
    Bestimmungen für das Programm Start-up BW Pre-Seed (PDF 2025/2026)
    formulare.virtuelles-rathaus.deRechtsgrundlageL-Bank Baden-Württemberg