Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| Förderung | bis zu 600.000 € pro Jahr |
| Förderquote | bis 85 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Die Förderrichtlinie Nachhaltig wirken des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt Strukturen, die gemeinwohlorientierte Unternehmen aufbauen und stärken. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen, Zusammenschlüsse juristischer Personen sowie Vereinigungen. Die Förderung erfolgt in zwei Modulen. Modul I (Individual-Modul) finanziert vertiefte individuelle Analysen, Beratung, Qualifizierung und Unterstützung, etwa in Form von Seminarreihen oder Accelerator-Programmen, sowie individuelle Vernetzung. Modul II (Multiplikator-Modul) finanziert übergreifende Information, Vernetzung und Peer-to-Peer-Learning, zum Beispiel Kurzberatungen bis zu zwei Stunden, Workshops, digitale Informationsangebote sowie die co-kreative Entwicklung und Umsetzung von Transferkonzepten. Maßnahmen mit signifikantem Beitrag zu den EU-Klimaschutzzielen können zusätzlich einen Klimabonus erhalten.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Juristische Person, Personenvereinigung oder Zusammenschluss |
| Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist gesichert |
| Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag, Höchstbetrag je Jahr | 85 % | 600.000 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss in Höhe von 85 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, ggf. zusätzlich 10 Prozent Klimabonus. Förderhöchstbetrag 600.000 Euro je Antragsteller und Kalenderjahr. Antragsteller müssen den nicht geförderten Anteil als Eigenanteil von bis zu 15 Prozent erbringen. Die Dauer einer Maßnahme soll grundsätzlich sechs Monate nicht unterschreiten.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 705.882 €
je Jahr
- Gesamtkosten705.882 €
- Förderfähige Basis705.882 €
- Zuschuss– 600.000 €
- Dein Eigenanteil105.882 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag über das Portal eureka5
Antragsteller reichen den Antrag online über das Portal eureka5 ein.
- 02
Nicht vor Bewilligung beginnen
Mit der Maßnahme darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden.
- 03
Finanzierung sichern
Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Was wird gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wie wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]BMWE: Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmenbundeswirtschaftsministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- [02]Förderrichtlinie (Bundesanzeiger 17.07.2024)bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- [03]Änderung der Förderrichtlinie (Bundesanzeiger 15.04.2026)bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.