Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) |
| Förderhöhe | bis zu 600.000 € |
| Förderquote | 85 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Die Förderrichtlinie Nachhaltig wirken des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt Strukturen, die gemeinwohlorientierte Unternehmen aufbauen und stärken. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen, Zusammenschlüsse juristischer Personen sowie Vereinigungen. Die Förderung erfolgt in zwei Modulen. Modul I (Individual-Modul) finanziert vertiefte individuelle Analysen, Beratung, Qualifizierung und Unterstützung, etwa in Form von Seminarreihen oder Accelerator-Programmen, sowie individuelle Vernetzung. Modul II (Multiplikator-Modul) finanziert übergreifende Information, Vernetzung und Peer-to-Peer-Learning, zum Beispiel Kurzberatungen bis zu zwei Stunden, Workshops, digitale Informationsangebote sowie die co-kreative Entwicklung und Umsetzung von Transferkonzepten. Maßnahmen mit signifikantem Beitrag zu den EU-Klimaschutzzielen können zusätzlich einen Klimabonus erhalten.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Juristische Person, Personenvereinigung oder Zusammenschluss
Maßnahmendauer mindestens 6 Monate
Eigenanteil von bis zu 15 Prozent wird selbst getragen
Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist gesichert
Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 9.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag85 %600.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 705.882 €
pro Antrag
- Gesamtkosten705.882 €
- Förderfähige Basis705.882 €
- Zuschuss– 600.000 €
- Dein Eigenanteil105.882 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Antragsteller reichen den Antrag online über das Portal eureka5 ein. Mit der Maßnahme darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Was wird gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wie wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Nachhaltig wirken - Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- [02]BMWE: Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmenbundeswirtschaftsministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- [03]Förderrichtlinie (Bundesanzeiger 17.07.2024)bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- [04]Änderung der Förderrichtlinie (Bundesanzeiger 15.04.2026)bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)