BundesBonus
Zuschuss · bis 85 % Bund

Nachhaltig wirken - Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen

Zuschüsse für Beratungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote, die gemeinwohlorientierte Unternehmen in der Gründungs- und frühen Wachstumsphase unterstützen. Bis zu 85 Prozent Förderung der Gesamtausgaben, plus 10 Prozent Klimabonus, maximal 600.000 Euro.

Max. Förderung
600.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderhöhe bis zu 600.000 €
Förderquote 85 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Förderrichtlinie Nachhaltig wirken des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt Strukturen, die gemeinwohlorientierte Unternehmen aufbauen und stärken. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen, Zusammenschlüsse juristischer Personen sowie Vereinigungen. Die Förderung erfolgt in zwei Modulen. Modul I (Individual-Modul) finanziert vertiefte individuelle Analysen, Beratung, Qualifizierung und Unterstützung, etwa in Form von Seminarreihen oder Accelerator-Programmen, sowie individuelle Vernetzung. Modul II (Multiplikator-Modul) finanziert übergreifende Information, Vernetzung und Peer-to-Peer-Learning, zum Beispiel Kurzberatungen bis zu zwei Stunden, Workshops, digitale Informationsangebote sowie die co-kreative Entwicklung und Umsetzung von Transferkonzepten. Maßnahmen mit signifikantem Beitrag zu den EU-Klimaschutzzielen können zusätzlich einen Klimabonus erhalten.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Juristische Person, Personenvereinigung oder Zusammenschluss

Maßnahmendauer mindestens 6 Monate

Eigenanteil von bis zu 15 Prozent wird selbst getragen

Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist gesichert

Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    85 %
    600.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Nachhaltig wirken - Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen
705.882 €

Förderfähig sind max. 705.882 €

Rechnerische Schätzung
600.000 €

pro Antrag

Förderquote85%
  • Gesamtkosten705.882 €
  • Förderfähige Basis705.882 €
  • Zuschuss– 600.000 €
  • Dein Eigenanteil105.882 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Antragsteller reichen den Antrag online über das Portal eureka5 ein. Mit der Maßnahme darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen, Zusammenschlüsse juristischer Personen sowie Vereinigungen, die Strukturen für gemeinwohlorientierte Unternehmen aufbauen oder ausbauen.
Was wird gefördert?
Modul I finanziert vertiefte individuelle Beratungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsleistungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen. Modul II finanziert übergreifende Informations-, Vernetzungs- und Peer-to-Peer-Learning-Angebote sowie überregionale Transferkonzepte.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderung beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, der Eigenanteil bis zu 15 Prozent. Bei klimaschutzwirksamen Maßnahmen kommen zusätzlich bis zu 10 Prozent Klimabonus hinzu. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 600.000 Euro.
Wie wird der Antrag gestellt?
Anträge werden online über das Portal eureka5 eingereicht. Voraussetzung ist eine gesicherte Gesamtfinanzierung; mit der Maßnahme darf vor Bewilligung nicht begonnen werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Nachhaltig wirken - Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  2. [02]
    BMWE: Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen
    bundeswirtschaftsministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  3. [03]
    Förderrichtlinie (Bundesanzeiger 17.07.2024)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  4. [04]
    Änderung der Förderrichtlinie (Bundesanzeiger 15.04.2026)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)