Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung |
| Förderhöhe | 1.500 € – 35.000 € |
| Förderquote | 90 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) fördert die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Beratungen und damit verbundene Schulungen zum vermehrten Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV). Antragsberechtigt sind Unternehmen und öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen mit Betriebsstätte in Deutschland. Gefördert werden Beratungen zur Neuaufnahme von Bio-Lebensmitteln, zur Erweiterung des Speisenangebots mit Bio-Lebensmitteln sowie zu Nachhaltigkeitsaspekten wie Vermeidung von Abfällen, Saisonalität und Regionalität, Reduzierung tierischer Lebensmittel, Tierwohl, Treibhausgas-Neutralität und Nachhaltigkeitszertifizierungen.
Passt Ökologischer Landbau – Beratung Außer-Haus-Verpflegung zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Unternehmen oder öffentlicher Träger der Außer-Haus-Verpflegung mit Betriebsstätte in Deutschland
Beratung durch externe selbstständige Berater oder Beratungsunternehmen
Antrag mind. 2 Monate vor Beratungsbeginn, Beratung bei Zuwendungsbescheid noch nicht begonnen
Inhalt der Beratung und wesentliche Ergebnisse in einem Kurzbericht festhalten
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 9.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag90 %35.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 38.889 €
pro Antrag
- Gesamtkosten38.889 €
- Förderfähige Basis38.889 €
- Zuschuss– 35.000 €
- Dein Eigenanteil3.889 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Externen Berater auswählen
Einen externen, selbstständigen Berater oder ein Beratungsunternehmen mit nachgewiesener Erfahrung und Zuverlässigkeit auswählen. Die Beratung darf zum Zeitpunkt des Bescheids noch nicht begonnen haben.
- 02
Antrag mindestens 2 Monate vor Beratungsbeginn stellen
Antrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen – mindestens 2 Monate vor Beginn der ersten Beratung.
- 03
Beratung durchführen und Kurzbericht erstellen
Nach Bewilligung die Beratung durchführen. Inhalt und wesentliche Ergebnisse in einem Kurzbericht festhalten.
Häufige Fragen
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Was wird gefördert?
Wie hoch ist der Förderumfang?
Wie lange dauert die geförderte Beratung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Ökologischer Landbau – Beratung Außer-Haus-Verpflegung — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- [02]BLE Bundesprogramm Ökologischer Landbau – Beratung AHVbundesprogramm.dePrimärquelleBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- [03]Förderrichtlinie vom 30.09.2022 (Bundesanzeiger)bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- [04]Änderungsbekanntmachung vom 15.05.2024 (Bundesanzeiger)bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung