BundesBonus
Zuschuss · bis 70 % Bund

Berufsbildung ohne Grenzen (BoG)

Zuschuss für Berater zur Unterstützung von KMU bei grenzüberschreitender Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften. Förderquote bis 70 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben, Förderdauer bis 48 Monate.

Zuständig
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderhöhe
Förderquote 70 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Natürliche und juristische Personen mit Expertise in der Beratung von KMU sowie Auszubildenden und jungen Fachkräften bei Auslandserfahrung in der dualen Berufsausbildung erhalten einen Zuschuss zur betrieblichen Beratung. Gefördert werden Information und individuelle Beratung zu Auslandspraktika, zur Aufnahme ausländischer Auszubildender, Beratung und Unterstützung bei Einzel- und Gruppen-Entsendungen, Aufbau nationaler und internationaler Kooperationen sowie zentrale Koordinierung eines bundesweiten Mobilitätsberatungs-Netzwerks.

Schnell-Check

Passt Berufsbildung ohne Grenzen (BoG) zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Vorlage eines Handlungskonzepts

Kooperationsvereinbarungen mit ausländischen Partnern

Eigenanteil von 30 % der Gesamtkosten kann erbracht werden

Vorhaben noch nicht begonnen

Berater nicht parallel in JOBSTARTER-plus oder vergleichbarem Bundes-/Landesprogramm tätig

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Voraussetzungen und Handlungskonzept prüfen

    Dem Projekt muss ein Handlungskonzept zugrunde liegen. Kooperationsvereinbarungen mit vergleichbaren ausländischen Partnern nachweisen. Eigenanteil von 30 % der förderfähigen Gesamtkosten und gesicherte Gesamtfinanzierung sind Pflicht.

  2. 02

    Online-Antrag vor Vorhabenbeginn beim BAFA einreichen

    Online-Antrag über das BAFA-Förderportal (fms.bafa.de/BafaFrame/bog) stellen. Antragsfrist: bis zum 31.10.2026. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

  3. 03

    Auslandsaufenthalt durchführen und Nachweise einreichen

    Nach Bewilligung den Auslandsaufenthalt für Auszubildende oder junge Fachkräfte des KMU realisieren und abrechnen.

Häufige Fragen

Wer kann den Zuschuss beantragen?
Natürliche und juristische Personen mit Expertise in der Beratung und Unterstützung von Unternehmen, insbesondere KMU, sowie Auszubildenden und jungen Fachkräften beim Erwerb von Auslandserfahrung.
Was wird gefördert?
Beratung zu Auslandspraktika, Aufnahme von Auszubildenden aus dem Ausland, Organisation von Einzel- und Gruppen-Entsendungen, Aufbau internationaler Kooperationen sowie Koordinierung eines bundesweiten Mobilitätsberatungs-Netzwerks.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 70 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben. Die Förderdauer beträgt maximal 48 Monate. Ein Eigenanteil von 30 % muss aufgebracht werden.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Online-Antrag muss bis zum 31.10.2026 beim BAFA gestellt werden. Die Geltungsdauer der Richtlinie endet am 31.12.2027.

Mehr zu Berufsbildung ohne Grenzen (BoG) und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Berufsbildung ohne Grenzen (BoG) — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  2. [02]
    BAFA Berufsbildung ohne Grenzen
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)