BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Bund

ESF-Sozialpartnerrichtlinie - Wandel der Arbeit

Zuschuss für Tarif- und Sozialpartner sowie juristische Personen für Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt. Förderquote bis zu 80 % der Gesamtausgaben, bis zu 2 Mio. € pro Vorhaben über drei Jahre.

Max. Förderung
2 Mio. €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Förderhöhe bis zu 2 Mio. €
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Tarifvertragspartner, Sozialpartner, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Betriebsstätte in Deutschland erhalten einen Zuschuss für Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und einer nachhaltigen Personalpolitik. Handlungsfelder: Weiterbildung im Wandel, Gleichstellung, regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und Gleichstellung in KMU sowie Modellentwicklung innovativer Ansätze. Finanziert wird durch den Europäischen Sozialfonds Plus.

Schnell-Check

Passt ESF-Sozialpartnerrichtlinie - Wandel der Arbeit zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sozialpartnerschaftlicher Ansatz bei Projektplanung und -umsetzung

Maßnahmen anhand konkreter betrieblicher Bedarfe entwickelt

Bei Handlungsfeld Weiterbildung: Qualifizierungstarifvertrag oder Sozialpartnervereinbarung

Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist sichergestellt

Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    80 %
    2 Mio. €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für ESF-Sozialpartnerrichtlinie - Wandel der Arbeit
2.500.000 €

Förderfähig sind max. 2.500.000 €

Rechnerische Schätzung
2.000.000 €

pro Antrag

Förderquote80%
  • Gesamtkosten2.500.000 €
  • Förderfähige Basis2.500.000 €
  • Zuschuss– 2.000.000 €
  • Dein Eigenanteil500.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Interessenbekundungsverfahren beachten

    Das Programm startet mit einem Interessenbekundungsverfahren, das ein- bis zweimal jährlich durchgeführt wird. Reichen Sie eine Interessenbekundung fristgerecht ein.

  2. 02

    Nach positiver Auswahl Förderantrag stellen

    Bei positiver Bewertung der Interessenbekundung reichen Sie den Förderantrag elektronisch über das Förderportal Z-EU-S ein.

  3. 03

    Bewilligungsbescheid von der KBS erhalten

    Die Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund – Knappschaft-Bahn-See (KBS). Diese erteilt den Bewilligungsbescheid.

Häufige Fragen

Welche Handlungsfelder werden gefördert?
Weiterbildung im Wandel fördern, Gleichstellung gestalten, regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und Gleichstellung in KMU sowie Modellentwicklung innovativer Ansätze.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 2 Mio. € pro Vorhaben. Eine Kumulation mit anderen Fördermitteln ist nicht zulässig.
Wie lange läuft die Förderung?
Die Förderdauer beträgt in der Regel 3 Jahre. Die Geltungsdauer der Richtlinie endet am 31.12.2028.
Wie ist das Verfahren?
Zweistufig mit vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren. Antragstellung elektronisch über das Förderportal Z-EU-S. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund - Knappschaft-Bahn-See.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    ESF-Sozialpartnerrichtlinie - Wandel der Arbeit — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
  2. [02]
    ESF Programmseite
    esf.dePrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)