Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) |
| Förderhöhe | bis zu 2 Mio. € |
| Förderquote | 80 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Tarifvertragspartner, Sozialpartner, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Betriebsstätte in Deutschland erhalten einen Zuschuss für Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und einer nachhaltigen Personalpolitik. Handlungsfelder: Weiterbildung im Wandel, Gleichstellung, regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und Gleichstellung in KMU sowie Modellentwicklung innovativer Ansätze. Finanziert wird durch den Europäischen Sozialfonds Plus.
Passt ESF-Sozialpartnerrichtlinie - Wandel der Arbeit zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Sozialpartnerschaftlicher Ansatz bei Projektplanung und -umsetzung
Maßnahmen anhand konkreter betrieblicher Bedarfe entwickelt
Bei Handlungsfeld Weiterbildung: Qualifizierungstarifvertrag oder Sozialpartnervereinbarung
Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist sichergestellt
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 9.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag80 %2 Mio. €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 2.500.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten2.500.000 €
- Förderfähige Basis2.500.000 €
- Zuschuss– 2.000.000 €
- Dein Eigenanteil500.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Interessenbekundungsverfahren beachten
Das Programm startet mit einem Interessenbekundungsverfahren, das ein- bis zweimal jährlich durchgeführt wird. Reichen Sie eine Interessenbekundung fristgerecht ein.
- 02
Nach positiver Auswahl Förderantrag stellen
Bei positiver Bewertung der Interessenbekundung reichen Sie den Förderantrag elektronisch über das Förderportal Z-EU-S ein.
- 03
Bewilligungsbescheid von der KBS erhalten
Die Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund – Knappschaft-Bahn-See (KBS). Diese erteilt den Bewilligungsbescheid.
Häufige Fragen
Welche Handlungsfelder werden gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wie lange läuft die Förderung?
Wie ist das Verfahren?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]ESF-Sozialpartnerrichtlinie - Wandel der Arbeit — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- [02]ESF Programmseiteesf.dePrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)