BundesBonus
Zuschuss Bund Aktuell bis 31.12.2028

ESF-Sozialpartnerrichtlinie - Wandel der Arbeit

Zuschuss für Tarif- und Sozialpartner sowie juristische Personen für Projekte zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt, finanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Förderquote bis zu 80 %, Gesamtausgaben bis 2 Mio. € je Vorhaben. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Neue Anträge sind derzeit nicht möglich: Die Interessenbekundung zum 7. Förderaufruf lief bis 05.12.2025. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2028.

Zuständig
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Tarifvertragspartner, Sozialpartner, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Betriebsstätte in Deutschland erhalten einen Zuschuss für Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und einer nachhaltigen Personalpolitik. Handlungsfelder: Weiterbildung im Wandel, Gleichstellung, regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und Gleichstellung in KMU sowie Modellentwicklung innovativer Ansätze. Finanziert wird durch den Europäischen Sozialfonds Plus.

Schnell-Check

Passt ESF-Sozialpartnerrichtlinie zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Sozialpartnerschaftlicher Ansatz bei Projektplanung und -umsetzung
Maßnahmen anhand konkreter betrieblicher Bedarfe entwickelt
Bei Handlungsfeld Weiterbildung: Qualifizierungstarifvertrag oder Sozialpartnervereinbarung
Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist sichergestellt
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein

Was bekommst du konkret?

Zuschuss bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; die Gesamtausgaben sind auf 2 Mio. € je Vorhaben begrenzt und dürfen nur in Ausnahmefällen überschritten werden. Förderdauer in der Regel 3 Jahre. Eine Kumulation mit anderen Fördermitteln ist nicht zulässig.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Interessenbekundungsverfahren beachten

    Das Programm startet mit einem Interessenbekundungsverfahren, das bisher ein- bis zweimal jährlich über das Förderportal Z-EU-S aufgerufen wurde. Der 7. Förderaufruf lief vom 06.10.2025 bis 05.12.2025; derzeit ist keine Einreichung möglich.

  2. 02

    Nach positiver Auswahl Förderantrag stellen

    Bei positiver Bewertung der Interessenbekundung reichen Sie den Förderantrag elektronisch über das Förderportal Z-EU-S ein.

  3. 03

    Bewilligungsbescheid von der KBS erhalten

    Die Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Diese erteilt den Bewilligungsbescheid.

Häufige Fragen

Welche Handlungsfelder werden gefördert?
Weiterbildung im Wandel fördern, Gleichstellung gestalten, regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und Gleichstellung in KMU sowie Modellentwicklung innovativer Ansätze.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; die Gesamtausgaben sind auf 2 Mio. € je Vorhaben begrenzt und dürfen nur in Ausnahmefällen überschritten werden. Eine Kumulation mit anderen Fördermitteln ist nicht zulässig.
Wie lange läuft die Förderung?
Die Förderdauer beträgt in der Regel 3 Jahre. Die Geltungsdauer der Richtlinie endet am 31.12.2028.
Wie ist das Verfahren?
Zweistufig mit vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren; der 7. Förderaufruf endete am 05.12.2025, neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Antragstellung elektronisch über das Förderportal Z-EU-S. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

Passenden Kurs für die Förderung finden

Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.

Kurse in der Weiterbildungssuche finden

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    ESF Programmseite
    esf.dePrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
  2. [02]

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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