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Förderstelle

BAFA-Förderung: Zuschüsse und Antragsweg im Überblick

Das BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie [1]. Es nimmt Verwaltungsaufgaben des Bundes in der Ausfuhrkontrolle, der Außenwirtschaft, der Wirtschaftsförderung und im Bereich Energie wahr [1]. In der Gebäudeförderung bewilligt es Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden und für Energieberatungen — beantragt wird online im BAFA-Portal, und zwar vor Beginn der Maßnahme [2][3].

Das BAFA ist keine Bank, sondern eine Behörde — und das prägt jede seiner Förderungen. In der Energie- und Gebäudeförderung vergibt es Zuschüsse statt Kredite: Wer gefördert wird, erhält einen Zuwendungsbescheid und nach geprüftem Verwendungsnachweis eine Auszahlung, aber kein Darlehen und keinen Tilgungszuschuss [3]. Zuständig ist das Amt für Aufgaben des Bundes in der Ausfuhrkontrolle, der Außenwirtschaft, der Wirtschaftsförderung und im Bereich Energie [1].

In der Bundesförderung für effiziente Gebäude liegt beim BAFA die Sanierung im Bestand: Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außerhalb der Heizung, Gebäudenetze mit Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung [2]. Die Heizungsförderung für Wohngebäude ist dagegen ein Zuschuss der KfW und wird in deren Kundenportal beantragt [8]. Diese Arbeitsteilung erklärt, warum ein Antrag leicht bei der falschen Stelle landet.

Der Ablauf eines BAFA-Antrags ist streng chronologisch. Zuerst wird ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte eingebunden, dann folgt der Online-Antrag im BAFA-Portal, dann der Zuwendungsbescheid, dann die Umsetzung, zuletzt der Verwendungsnachweis und die Auszahlung [3]. Wer nach der Antragstellung, aber vor dem Bescheid beginnt, tut dies nach Angabe des BAFA auf eigenes Risiko, weil möglicherweise nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden [3].

Was fördert BAFA aktuell?

In unserer Datenbank sind derzeit 10 beantragbare Programme dieser Förderstelle erfasst. Davon werden 10 als Zuschuss ausgezahlt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die vollständige Liste steht in der Tabelle darunter — sie ist zugleich die Quelle dieser Zahlen.

Welche Programme führt BAFA?

Das Register listet jedes aktive Programm mit Förderart, Höchstbetrag und Zielgruppe. Ein Klick auf den Programmnamen führt zur Detailseite mit Voraussetzungen, Antragsweg und Quellen.

Aktive Förderprogramme der Förderstelle Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, alphabetisch sortiert.
Programm Förderart bis zu Zielgruppe
BAFA — Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) Zuschuss 850 € Privatperson, Familie
BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU Zuschuss 2.800 € Unternehmen, Existenzgründer
Berufsbildung ohne Grenzen (BoG) Zuschuss Unternehmen
Billigkeitsleistung zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) Zuschuss Unternehmen
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Zuschuss Unternehmen
E-Auto-Förderung 2026 (BAFA) Zuschuss 6.000 € Privatperson, Familie
E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen Zuschuss 3.500 € Unternehmen
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital Zuschuss 100.000 € Privatperson, Unternehmen
Junge innovative Unternehmen auf internationalen Leitmessen Zuschuss 7.500 € Unternehmen, Existenzgründer
Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen Zuschuss Unternehmen

Was ist das BAFA und wofür ist es zuständig?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie [1]. Seine Aufgabenfelder reichen von der Ausfuhrkontrolle als Kernaufgabe über die Umsetzung von Einfuhrregelungen der gemeinsamen EU-Handelspolitik und Programme für kleine und mittlere Unternehmen bis zur Energie, wo das Amt energieeffiziente Techniken und Maßnahmen zur Energieeinsparung fördert [1]. Seine Standorte sind Eschborn, Weißwasser in der Oberlausitz, Borna und Berlin [1].

Welche Maßnahmen fördert das BAFA bei Wohngebäuden?

Beim BAFA liegen die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude an bestehenden Wohngebäuden. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Einbau von Anlagentechnik zur Erhöhung der Energieeffizienz außerhalb der Heizung, die Errichtung oder Erweiterung von Gebäudenetzen mit Wärmeerzeugung zu mindestens 65 Prozent aus Heizungsanlagen, die Heizungsoptimierung sowie energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen zu geförderten Maßnahmen [2]. Voraussetzung bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist, dass Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen [2].

  • Gebäudehülle an Bestandsgebäuden [2]
  • Anlagentechnik außerhalb der Heizung, etwa energieeffiziente raumlufttechnische Anlagen [2]
  • Errichtung und Erweiterung von Gebäudenetzen mit Wärmeerzeugung [2]
  • Heizungsoptimierung an bestehenden Heizungsanlagen [2]
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung zu geförderten Maßnahmen [2]

Wie hoch ist ein BAFA-Zuschuss?

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Grundfördersatz 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben; liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, kommt ein Bonus von 5 Prozent hinzu [4]. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit; unter den erhöhten Bedingungen sind es 60.000, 30.000 und 15.000 Euro [4]. Die Heizungsoptimierung wird ebenfalls mit einem Grundfördersatz von 15 Prozent gefördert, Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen mit 50 Prozent [5]. Eine Energieberatung für Wohngebäude bezuschusst das BAFA mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten [6].

Wie läuft ein Antrag beim BAFA ab?

Der Antrag geht online über das BAFA-Portal ein, und zwar bevor mit der Maßnahme begonnen wird. Vorher wird ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte beauftragt; zum Antrag muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung der Förderzusage vorliegen [3]. Nach dem Zuwendungsbescheid wird die Maßnahme umgesetzt, anschließend der Verwendungsnachweis eingereicht, und erst nach dessen positiver Prüfung zahlt das BAFA aus [3]. Beginnt man nach der Antragstellung, aber vor Erhalt des Zuwendungsbescheides, geschieht das auf eigenes Risiko [3].

Welche Fristen muss man beim BAFA einhalten?

Die wichtigste Frist betrifft den Verwendungsnachweis: Er ist einschließlich aller erforderlichen Unterlagen spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen [3]. Wird die Frist versäumt, entfällt der Anspruch auf den Zuschuss [3]. Die Umsetzung selbst muss innerhalb des Bewilligungszeitraums erfolgen, der im Zuwendungsbescheid festgelegt wird [3]. Wer einen KfW-Ergänzungskredit auf den BAFA-Zuschuss aufsetzen will, hat dafür nur begrenzt Zeit: Der Zuwendungsbescheid darf dann nicht länger als zwölf Monate zurückliegen [9].

Worin unterscheidet sich das BAFA von der KfW?

Das BAFA ist eine Bundesoberbehörde [1], die KfW eine Förderbank im Eigentum von Bund und Ländern [10] — daraus folgen drei praktische Unterschiede. Erstens das Instrument: Das BAFA erlässt Zuwendungsbescheide und zahlt Zuschüsse aus [3], die KfW vergibt daneben Förderkredite über Finanzierungspartner [9]. Zweitens der Antragsweg: BAFA-Anträge laufen über das BAFA-Portal [3], KfW-Kredite über Bank, Sparkasse oder Versicherung, KfW-Zuschüsse über das Kundenportal der KfW [8][9]. Drittens die Zuständigkeit innerhalb der Gebäudeförderung: Einzelmaßnahmen im Bestand liegen beim BAFA [2], die Heizungsförderung für Wohngebäude bei der KfW [8].

Fördert das BAFA auch Energieberatungen?

Ja, die Beratungsförderung ist ein eigener Strang neben den Einzelmaßnahmen. Das BAFA führt die Energieberatung für Wohngebäude durch, die mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst wird [6]; Wohnungseigentümergemeinschaften können zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 250 Euro erhalten, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert werden [6]. Daneben gibt es die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, die die früheren Richtlinien für Kommunen, gemeinnützige Organisationen und den Mittelstand ersetzt [7]. Auch die Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz laufen über das BAFA — alle Nicht-KMU sind nach § 8 EDL-G verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen [7].

Was führt beim BAFA typischerweise zur Ablehnung?

Ein großer Teil der Ablehnungsgründe lässt sich direkt aus den Förderbedingungen ablesen. Wer vor der Antragstellung beginnt oder einen Liefer- beziehungsweise Leistungsvertrag ohne auflösende oder aufschiebende Bedingung der Förderzusage schließt, erfüllt die Fördervoraussetzungen nicht [3]. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle scheitert ein Antrag, wenn Bauantrag oder Bauanzeige noch keine fünf Jahre zurückliegen [2]. Bei der Heizungsoptimierung gilt zusätzlich ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro brutto [5]. Und auch ein bewilligter Zuschuss geht verloren, wenn der Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig eingeht [3].

Wie läuft der Antrag bei BAFA?

Die Schritte stehen in der Reihenfolge, in der sie zu erledigen sind. Was im Einzelfall gilt — Fristen, Nachweise, Zuständigkeit —, steht auf der Detailseite des jeweiligen Programms und in den verlinkten Originalquellen.

  1. Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten beauftragen und die erforderlichen Unterlagen zur Maßnahme erstellen lassen [3].
  2. Liefer- oder Leistungsvertrag ausschließlich mit auflösender oder aufschiebender Bedingung der Förderzusage abschließen [3].
  3. Antrag online im BAFA-Portal stellen, bevor mit der Maßnahme begonnen wird [3].
  4. Zuwendungsbescheid abwarten — wer nach der Antragstellung und vor dem Bescheid beginnt, trägt das Risiko selbst [3].
  5. Maßnahme innerhalb des im Bescheid festgelegten Bewilligungszeitraums umsetzen [3].
  6. Verwendungsnachweis mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums [3].
  7. Auszahlung des Zuschusses nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises entgegennehmen [3].

Häufige Fragen

Vergibt das BAFA Kredite?
Nein. In der Energie- und Gebäudeförderung arbeitet das BAFA mit Zuschüssen: Es erlässt einen Zuwendungsbescheid und zahlt nach geprüftem Verwendungsnachweis aus. Förderkredite mit Tilgungszuschuss vergibt dagegen die KfW über Finanzierungspartner.
Muss der BAFA-Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden?
Ja. Der Antrag geht online im BAFA-Portal ein, bevor die Maßnahme beginnt, und zum Antrag muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung der Förderzusage vorliegen. Wer nach der Antragstellung, aber vor dem Zuwendungsbescheid beginnt, tut dies auf eigenes Risiko.
Wie hoch ist der Grundfördersatz für Einzelmaßnahmen?
An der Gebäudehülle beträgt der Grundfördersatz 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben; liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, kommt ein Bonus von 5 Prozent hinzu. Für die Heizungsoptimierung gilt ebenfalls ein Grundfördersatz von 15 Prozent.
Wer fördert die neue Heizung — das BAFA oder die KfW?
Die Heizungsförderung für Privatpersonen in Wohngebäuden ist ein Zuschuss der KfW und wird in deren Kundenportal beantragt. Beim BAFA liegen die übrigen Einzelmaßnahmen im Bestand, etwa Gebäudehülle, Anlagentechnik außerhalb der Heizung und Heizungsoptimierung.
Bis wann muss der Verwendungsnachweis beim BAFA vorliegen?
Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen. Wird diese Frist versäumt, entfällt der Anspruch auf den Zuschuss.
Wie viel Zuschuss gibt es für eine Energieberatung für Wohngebäude?
Das BAFA bezuschusst 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften können zusätzlich einmalig bis zu 250 Euro erhalten, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert werden.
Transparenz

Originalquellen

  1. [1] BAFA — Aufgaben
  2. [2] BAFA — Sanierung von Wohngebäuden (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
  3. [3] BAFA — Informationen für Antragstellende
  4. [4] BAFA — Gebäudehülle
  5. [5] BAFA — Heizungsoptimierung
  6. [6] BAFA — Energieberatung für Wohngebäude
  7. [7] BAFA — Energieberatung
  8. [8] Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
  9. [9] Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)
  10. [10] Über die KfW

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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