BundesBonus
Zuschuss · bis 60 % Bund

Junge innovative Unternehmen auf internationalen Leitmessen

Zuschuss für kleine, innovative Unternehmen jünger als 10 Jahre für die Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland. Förderquote 60 % bei den ersten zwei Messebeteiligungen, max. 7.500 € je Messe.

Max. Förderung
7.500 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderhöhe 500 € – 7.500 €
Förderquote 60 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Kleine, innovative Unternehmen gemäß EU-KMU-Definition aus Industrie, Handwerk und technologieorientierten Dienstleistungsbereichen mit Sitz in Deutschland, die in der Regel jünger als 10 Jahre sind, erhalten einen Zuschuss zur Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland. Förderfähig sind vom Messeveranstalter in Rechnung gestellte Kosten für Standmiete und Standbau. Drei Teilnahmen an derselben Messe sind förderfähig.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Kleines KMU, in der Regel jünger als 10 Jahre

Neuentwicklung oder wesentliche Verbesserung eines Produkts oder einer Dienstleistung

Gemeinschaftsstand mit mindestens 10 Ausstellern

Standfläche zwischen 6 und 15 m² pro Aussteller

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    60 %
    7.500 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Junge innovative Unternehmen auf internationalen Leitmessen
12.500 €

Förderfähig sind max. 12.500 €

Rechnerische Schätzung
7.500 €

pro Antrag

Förderquote60%
  • Gesamtkosten12.500 €
  • Förderfähige Basis12.500 €
  • Zuschuss– 7.500 €
  • Dein Eigenanteil5.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Förderantrag beim BAFA stellen

    Antrag auf Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen.

  2. 02

    Anmeldung zum Gemeinschaftsstand einreichen

    Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter einreichen. Den Bewilligungsantrag vom BAFA der Anmeldung beilegen.

  3. 03

    An Gemeinschaftsstand teilnehmen

    Standgröße: 6–15 m² pro Aussteller; Gemeinschaftsstand muss aus mindestens 10 Ausstellern bestehen und ausschließlich geförderte Standfläche enthalten.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung beantragen?
Kleine, innovative Unternehmen gemäß EU-KMU-Definition aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungen mit Sitz in Deutschland, die in der Regel jünger als 10 Jahre sind.
Wie hoch ist der Zuschuss?
60 % der förderfähigen Kosten bei den ersten zwei Messebeteiligungen, 50 % ab der dritten. Maximal 7.500 € je Messe und Aussteller, Bagatellgrenze 500 €.
Was ist förderfähig?
Kosten für Standmiete und Standbau, die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellt werden. Drei Teilnahmen eines Unternehmens an derselben Messe können gefördert werden.
Welche Messen sind förderfähig?
Die förderfähigen internationalen Leitmessen in Deutschland werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz festgelegt und vom AUMA bekannt gegeben.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Junge innovative Unternehmen auf internationalen Leitmessen — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  2. [02]
    AUMA Messeförderung
    auma.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  3. [03]
    BAFA Messeprogramm
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)