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Beteiligung Bund

Mikromezzaninfonds Deutschland

Stille Beteiligung des Mikromezzaninfonds Deutschland für kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer und freie Berufe. Beteiligung bis 100.000 Euro, für besondere Zielgruppen (z. B. Migrationshintergrund, Frauenbeteiligung, Gründung aus Arbeitslosigkeit, ökologisch nachhaltig oder gemeinwohlorientiert) bis 150.000 Euro.

Max. Beteiligung
150.000 €
pro Vorhaben
Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Beteiligung
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderhöhe bis zu 150.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit dem Mikromezzaninfonds Deutschland erhalten kleine und junge Unternehmen, Existenzgründer sowie Angehörige der freien Berufe (sofern nicht dem Standesrecht unterliegend) eine stille Beteiligung. Der Fonds erleichtert den Zugang zu kleineren Mezzaninfinanzierungen und stärkt die Eigenkapitalbasis. Mit der Beteiligung lassen sich Existenzgründungen, Investitionen, Betriebsmittel sowie Unternehmensnachfolgefinanzierungen finanzieren. Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß EU-KMU-Definition. Außerhalb der besonderen Zielgruppen gelten Obergrenzen von 45 Beschäftigten und 10 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Verwaltet wird der Fonds von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank); Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen ist die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG).

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Unternehmen lässt eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit erwarten

Antragsteller verfügt über eine ausreichende fachliche Qualifikation

Vorhaben hat nachhaltige Marktchancen

Außerhalb der besonderen Zielgruppen: maximal 45 Beschäftigte und 10 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme

Beteiligung dient nicht der Ablösung bestehender Bankkredite

Was bekommst du konkret?

Stille Beteiligung bis zu 100.000 Euro; bis zu 150.000 Euro für Antragsteller besonderer Zielgruppen. Konditionen: vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung von 8 Prozent p.a., gegebenenfalls eine Gewinnbeteiligung von max. 2 Prozent der Einlage p.a., einmalige Bearbeitungsgebühr bei Auszahlung von 3,5 Prozent der Einlage (2,5 Prozent bei gemeinwohlorientierten Unternehmen). Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, die Rückzahlung erfolgt in 3 gleich hohen Jahresraten erstmals nach 7 Jahren.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Erstberatung beim Lotsendienst in Anspruch nehmen

    Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung 'Forschung und Innovation' des Bundes.

  2. 02

    Projektskizze beim DLR Projektträger einreichen

    Reichen Sie Ihre Projektskizze beim DLR Projektträger Umwelt, Nachhaltigkeit, Energie ein. Stichtage sind jeweils der 15.04. und 15.10. eines Jahres.

  3. 03

    Förderantrag in Stufe 2 einreichen

    Nach positiver Bewertung der Skizze werden Sie aufgefordert, einen vollständigen Förderantrag einzureichen. Das Verfahren ist zweistufig.

Häufige Fragen

Wer kann eine Beteiligung erhalten?
Antragsberechtigt sind kleine und junge Unternehmen, Existenzgründer sowie Angehörige der freien Berufe, die nicht dem Standesrecht unterliegen, gemäß EU-KMU-Definition. Außerhalb der besonderen Zielgruppen gelten Obergrenzen von 45 Beschäftigten und 10 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme.
Wie hoch ist die Beteiligung?
Die stille Beteiligung beträgt bis zu 100.000 Euro. Antragsteller besonderer Zielgruppen (z. B. mit Migrationshintergrund, Frauenbeteiligung in der Unternehmensleitung, Gründung aus Arbeitslosigkeit, ökologisch nachhaltige oder gemeinwohlorientierte Unternehmen) erhalten bis zu 150.000 Euro.
Was kostet die Beteiligung?
Berechnet wird eine vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung von 8 Prozent p.a. zuzüglich einer möglichen Gewinnbeteiligung von max. 2 Prozent der Einlage p.a. Bei Auszahlung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 3,5 Prozent der Einlage fällig (2,5 Prozent bei gemeinwohlorientierten Unternehmen).
Wie sind Laufzeit und Rückzahlung geregelt?
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt in 3 gleich hohen Jahresraten, erstmals nach 7 Jahren.
Wo wird der Antrag gestellt?
In Nordrhein-Westfalen ist die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) Ansprechpartner. Verwaltet wird der Fonds bundesweit von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Service · Buchhaltung

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Mikromezzaninfonds Deutschland (BMWE/ESF)
    mikromezzaninfonds-deutschland.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
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