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ERP-Beteiligungsprogramm

Refinanzierungskredit der KfW für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen. Höchstbetrag 1,5 Mio. Euro pro Beteiligung (in Ausnahmefällen bis 2,5 Mio. Euro), Finanzierungsanteil bis 100 Prozent der Beteiligungssumme.

Max. Beteiligung
1,5 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
KfW Bankengruppe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Beteiligung
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber KfW Bankengruppe
Förderhöhe bis zu 1,5 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit dem ERP-Beteiligungsprogramm refinanziert die KfW private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die KMU mit Eigenkapital ausstatten. KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland und Gruppenumsatz bis 50 Mio. Euro pro Jahr (in begründeten Fällen bis 75 Mio. Euro) erhalten so eine Beteiligung zur Stärkung der Eigenkapitalbasis. Förderfähig sind Kooperationen, Innovationsprojekte, Strukturwandel-Umstellungen, Errichtung und Erweiterung von Betrieben, Existenzgründungen sowie Beteiligungen an Unternehmensnachfolgen.

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Antragsberechtigt sind ausschließlich private Kapitalbeteiligungsgesellschaften einschließlich der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer. KMU selbst sind nicht antragsberechtigt.

Das Unternehmen, das die Beteiligung erhält, muss ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz sein.

Der Konzernumsatz des Beteiligungsnehmers darf grundsätzlich 50 Millionen Euro pro Jahr nicht überschreiten. In begründeten Ausnahmefällen sind bis zu 75 Millionen Euro zulässig.

Der refinanzierungsfähige Höchstbetrag liegt bei 1,5 Millionen Euro pro Beteiligung. In begründeten Ausnahmefällen sind bis zu 2,5 Millionen Euro möglich.

Der Beteiligungsnehmer muss seinen Sitz und seine überwiegende wirtschaftliche Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Antragsteller: Private Kapitalbeteiligungsgesellschaft

Antragsberechtigt sind ausschließlich private Kapitalbeteiligungsgesellschaften einschließlich der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer. KMU selbst sind nicht antragsberechtigt.

Beteiligungsnehmer ist KMU in Privatbesitz

Das Unternehmen, das die Beteiligung erhält, muss ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz sein.

Konzernumsatz maximal 50 Mio Euro (Ausnahme 75 Mio Euro)

Der Konzernumsatz des Beteiligungsnehmers darf grundsätzlich 50 Millionen Euro pro Jahr nicht überschreiten. In begründeten Ausnahmefällen sind bis zu 75 Millionen Euro zulässig.

Maximale Beteiligungssumme 1,5 Mio Euro (Ausnahme 2,5 Mio Euro)

Der refinanzierungsfähige Höchstbetrag liegt bei 1,5 Millionen Euro pro Beteiligung. In begründeten Ausnahmefällen sind bis zu 2,5 Millionen Euro möglich.

Sitz und Tätigkeit in Deutschland

Der Beteiligungsnehmer muss seinen Sitz und seine überwiegende wirtschaftliche Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Was bekommst du konkret?

Beteiligung mit Refinanzierungskredit. Finanzierungsanteil bis 100 Prozent der Beteiligungssumme, Höchstbetrag 1,5 Mio. Euro je Beteiligung (Ausnahmefälle bis 2,5 Mio. Euro). Beteiligungsentgelt frei vereinbar. Laufzeit des Refinanzierungskredits in Nordrhein-Westfalen bis zu 10 Jahre. Tilgung in der Regel am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    KMU kontaktiert eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft

    Das mittelständische Unternehmen wendet sich direkt an eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft - in vielen Fällen die regionale Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) des jeweiligen Bundeslandes - und stellt sein Beteiligungsanliegen vor.

  2. 02

    Prüfung und Beteiligungszusage durch die KBG

    Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft prüft Geschäftsmodell, Förderfähigkeit und KMU-Schwellenwerte. Bei positiver Entscheidung erteilt sie eine Beteiligungszusage und legt Konditionen, Laufzeit und Beteiligungsform (in der Regel stille Beteiligung) fest.

  3. 03

    Refinanzierungsantrag der KBG über die Hausbank an die KfW

    Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft beantragt über ihre Hausbank die Refinanzierung von bis zu 100 Prozent der Beteiligungssumme bei der KfW. Der Antrag muss vor dem Eingehen der Beteiligungsverpflichtung gestellt werden.

  4. 04

    Zusage und Refinanzierungsvertrag mit der KfW

    Die KfW prüft den Antrag, erteilt die Refinanzierungszusage und schliesst mit der Hausbank den Refinanzierungsvertrag. Die Hausbank reicht die Mittel an die KBG durch.

  5. 05

    Auszahlung der Beteiligung an das KMU

    Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft zahlt die Beteiligungssumme an das KMU aus und übernimmt das wirtschaftliche Risiko. Das KMU erfüllt die mit der KBG vereinbarten Berichts- und Informationspflichten während der Beteiligungslaufzeit.

  6. 06

    Rückführung und Beteiligungsende

    Am Ende der Beteiligungslaufzeit führt das KMU die Beteiligung an die KBG zurück. Die KBG bedient parallel den Refinanzierungskredit gegenüber der KfW. Wiederholte Beteiligungen am selben Unternehmen sind innerhalb der Höchstbeträge möglich.

Häufige Fragen

Wer kann das ERP-Beteiligungsprogramm beantragen?
Antragsteller sind ausschließlich private Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG), darunter auch die regionalen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG). KMU selbst stellen keinen Antrag bei der KfW. Stattdessen wenden sich KMU direkt an eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft, die ihnen Eigenkapital zur Verfügung stellt und sich diese Beteiligung anschließend über das ERP-Beteiligungsprogramm bei der KfW refinanziert.
Welche Unternehmen sind als Beteiligungsnehmer förderfähig?
Beteiligungsnehmer sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz. Der Konzernumsatz darf grundsätzlich bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr betragen, in Ausnahmefällen bis zu 75 Millionen Euro. Das Unternehmen muss seinen Sitz und überwiegende Tätigkeit in Deutschland haben.
Wie hoch ist die Refinanzierungsquote für die Kapitalbeteiligungsgesellschaft?
Die KfW refinanziert bis zu 100 Prozent der Beteiligungssumme, die eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft einem KMU zur Verfügung stellt. Die KBG trägt das wirtschaftliche Risiko der Beteiligung, erhält aber den vollen Refinanzierungsbetrag als Darlehen zu KfW-Konditionen.
Wie hoch ist der maximale Beteiligungsbetrag pro Unternehmen?
Der Höchstbetrag pro Beteiligung liegt bei 1,5 Millionen Euro. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 2,5 Millionen Euro refinanziert werden. Wiederholte Beteiligungen am selben Unternehmen sind innerhalb dieser Grenzen möglich.
Wie läuft der Antragsweg zur KfW?
Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft reicht den Refinanzierungsantrag über ihre Hausbank bei der KfW ein. KMU treten nicht direkt mit der KfW in Kontakt, sondern verhandeln ausschließlich mit der KBG. Die KBG entscheidet eigenständig über die Beteiligungszusage und schließt anschließend einen Refinanzierungsvertrag mit der KfW.
Wie funktioniert die Mechanik des ERP-Sondervermögens hinter diesem Programm?
Das ERP-Beteiligungsprogramm wird aus dem ERP-Sondervermögen finanziert, einem nicht rechtsfähigen Sondervermögen des Bundes. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet die Mittel auf Grundlage des jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetzes und vergibt sie zu vergünstigten Konditionen über die KfW an die Kapitalbeteiligungsgesellschaften. So fließt das Eigenkapital zinsverbilligt an den deutschen Mittelstand.
Welche Rolle spielen Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG)?
Die regionalen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer sind die typischen Antragsteller des Programms. Sie sind als Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft organisiert und stellen kleinen mittelständischen Unternehmen stille Beteiligungen zur Verfügung. Über die KfW-Refinanzierung können MBG ihre Beteiligungskonditionen für KMU verbilligen.

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  2. [02]
    BMWE Dossier ERP-Wirtschaftsförderung
    bundeswirtschaftsministerium.dePrimärquelle
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