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Beteiligung Bund

High-Tech Gründerfonds (HTGF)

Beteiligungen oder Wandeldarlehen für junge Technologieunternehmen mit Forschungs- und Entwicklungskern. In der Seedrunde bis 1,0 Mio. €, insgesamt bis 4,0 Mio. € pro Unternehmen. Schwerpunkte: Digital Tech, Industrial Tech, Life Sciences, Chemie.

Max. Beteiligung
4 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
High-Tech Gründerfonds Management GmbH
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Beteiligung
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber High-Tech Gründerfonds Management GmbH
Förderhöhe bis zu 4 Mio. €
Zielgruppe Existenzgründer, Unternehmen

Worum geht es?

Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) finanziert junge Technologieunternehmen, deren Kern ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist. Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU, die nicht älter als drei Jahre sind und ihren Sitz oder eine selbstständige Zweigniederlassung in Deutschland haben. Unterstützt werden insbesondere Start-ups mit Wachstumspotential aus den Branchen Digital Tech, Industrial Tech, Life Sciences, Chemie und angrenzenden Geschäftsfeldern. Voraussetzung ist, dass sich das Unternehmen im mehrheitlichen Besitz des Antragstellers befindet, wachstumsorientiert ist und die Produkte einen hohen Innovationsgrad, deutliche Wettbewerbsvorteile sowie nachhaltige Marktchancen erwarten lassen.

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Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Erstinvestition durch den HTGF nicht älter als drei Jahre sein. Die Frist orientiert sich an der Eintragung im Handelsregister oder dem Gründungsdatum laut Gesellschaftsvertrag.

Das Unternehmen muss seinen Hauptsitz in Deutschland haben oder zumindest über eine operative deutsche Betriebsstätte verfügen. Reine Briefkasten-Niederlassungen reichen nicht aus.

Das Geschäftsmodell muss in einem der Schwerpunkt-Sektoren Digital Tech, Industrial Tech inklusive Climate und Deep Tech, Life Sciences oder Chemie liegen und einen nennenswerten Anteil an Forschung und Entwicklung enthalten.

Antragsteller müssen Existenzgründer oder kleine Unternehmen im Sinne der EU-KMU-Definition sein und mehrheitlich im Eigentum der Gründer stehen.

Erforderlich ist ein skalierbares Geschäftsmodell mit hohem Innovationsgrad, nachweisbaren Wettbewerbsvorteilen und nachhaltigem Marktpotenzial. Reine lokale Dienstleister ohne Skalierungspfad sind ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Unternehmensalter maximal drei Jahre

Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Erstinvestition durch den HTGF nicht älter als drei Jahre sein. Die Frist orientiert sich an der Eintragung im Handelsregister oder dem Gründungsdatum laut Gesellschaftsvertrag.

Hauptsitz oder Betriebsstätte in Deutschland

Das Unternehmen muss seinen Hauptsitz in Deutschland haben oder zumindest über eine operative deutsche Betriebsstätte verfügen. Reine Briefkasten-Niederlassungen reichen nicht aus.

Technologie- und Forschungs-und-Entwicklungs-Kern

Das Geschäftsmodell muss in einem der Schwerpunkt-Sektoren Digital Tech, Industrial Tech inklusive Climate und Deep Tech, Life Sciences oder Chemie liegen und einen nennenswerten Anteil an Forschung und Entwicklung enthalten.

Kleines Unternehmen nach EU-Definition

Antragsteller müssen Existenzgründer oder kleine Unternehmen im Sinne der EU-KMU-Definition sein und mehrheitlich im Eigentum der Gründer stehen.

Wachstumsorientierung und Marktpotenzial

Erforderlich ist ein skalierbares Geschäftsmodell mit hohem Innovationsgrad, nachweisbaren Wettbewerbsvorteilen und nachhaltigem Marktpotenzial. Reine lokale Dienstleister ohne Skalierungspfad sind ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Pitch-Deck und Geschäftsplan vorbereiten

    Erstellen Sie ein aussagekräftiges Pitch-Deck mit Team-Profil, Problem-Lösung-Beschreibung, Technologie- und Innovationskern, Marktanalyse, Geschäftsmodell, Wettbewerbslage, Finanzplan über fünf Jahre und konkretem Kapitalbedarf. Ergänzend wird ein ausformulierter Geschäftsplan empfohlen.

  2. 02

    Online-Einreichung über das Mein-Pitch-Portal

    Reichen Sie Pitch-Deck und Begleitunterlagen über das Portal Mein Pitch auf htgf.de ein. Das Investment-Team prüft die Unterlagen in einem ersten Screening auf Passung zu den Sektor-Schwerpunkten Digital Tech, Industrial und Deep Tech, Life Sciences und Chemie.

  3. 03

    Erstgespräche und vertiefte Due Diligence

    Bei positiver Erst-Bewertung folgen Gespräche mit dem zuständigen Investment-Manager und eine strukturierte Due Diligence. Geprüft werden Technologie und geistiges Eigentum, Markt- und Wettbewerbsumfeld, Team-Kompetenz, Finanz- und Liquiditätsplanung sowie rechtliche und gesellschaftsrechtliche Strukturen.

  4. 04

    Vorlage im Investment-Komitee und Term Sheet

    Nach erfolgreicher Due Diligence wird das Investment im HTGF-Investmentkomitee zur Entscheidung vorgelegt. Bei positivem Beschluss erhalten die Gründer ein Term Sheet mit den Eckpunkten der Beteiligung, darunter Investment-Höhe, Bewertung, Mischung aus Eigenkapital und Wandeldarlehen sowie Governance-Rechte.

  5. 05

    Vertragsverhandlung, Closing und Auszahlung

    Beteiligungsvertrag, Gesellschaftervereinbarung und Wandeldarlehensvertrag werden ausverhandelt und notariell beurkundet. Mit dem Closing fließt die Erstinvestition von bis zu 1,0 Million Euro pro Seedrunde, insgesamt maximal 4,0 Millionen Euro je Portfoliounternehmen über alle HTGF-Runden hinweg.

  6. 06

    Begleitung und Vorbereitung der Folgefinanzierungen

    Nach der Erstinvestition begleitet der HTGF das Unternehmen aktiv durch Coaching, Sparring im Beirat und Zugang zum Netzwerk aus Industriepartnern. Folgefinanzierungen werden gemeinsam mit privaten Co-Investoren wie Venture-Capital-Fonds, Business Angels oder strategischen Partnern strukturiert.

Häufige Fragen

Wer kann sich beim High-Tech Gründerfonds um eine Finanzierung bewerben?
Bewerben können sich technologieorientierte Start-ups mit Hauptsitz oder deutscher Betriebsstätte in Deutschland, die zum Investitionszeitpunkt nicht älter als drei Jahre sind. Das Unternehmen muss mehrheitlich im Eigentum der Gründer stehen, eine klare Wachstumsorientierung aufweisen und ein innovatives Produkt oder eine innovative Dienstleistung mit nachhaltigem Marktpotenzial entwickeln. Klassische Bewerber sind Spin-offs aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sowie Erstgründer mit Forschungs- und Entwicklungskern.
Welche Branchen finanziert der HTGF?
Der HTGF investiert in technologieorientierte Unternehmen in vier Schwerpunkt-Sektoren: Digital Tech (Software, KI, SaaS, Plattformen), Industrial Tech inklusive Climate und Deep Tech, Life Sciences (Biotech, Medtech, Diagnostik) sowie Chemie und angrenzende technologische Felder. Reine Dienstleister ohne F-und-E-Kern oder Geschäftsmodelle ohne nennenswerten Innovationsanteil sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Erstinvestition in der Seedrunde?
Pro Start-up beträgt die Erstinvestition in der Seedrunde bis zu 1,0 Million Euro. Der typische Sweet Spot für die Erstinvestition liegt laut HTGF bei rund 800.000 Euro. Insgesamt kann ein Unternehmen über Folgerunden Beteiligungen in Höhe von bis zu 4,0 Millionen Euro vom HTGF erhalten, in Wachstumsrunden mit Co-Investoren auch deutlich mehr Gesamtkapital.
Wie ist die Beteiligung des HTGF strukturiert?
Die Erstinvestition erfolgt als Mischung aus offener Beteiligung (Eigenkapital) und einem nachrangigen Wandeldarlehen. Der HTGF nimmt eine Minderheitsbeteiligung am Unternehmen ein und unterstützt die Gründer zusätzlich mit Coaching, einem Netzwerk aus Industriepartnern und Beratung bei Folgefinanzierungen. Die Gründer behalten die unternehmerische Mehrheit und Kontrolle.
Werden in Folgerunden Co-Investoren benötigt?
Ja. Folgefinanzierungen erfolgen in der Regel nicht alleine durch den HTGF, sondern gemeinsam mit privaten Co-Investoren wie Venture-Capital-Fonds, Business Angels oder strategischen Industriepartnern. Der HTGF agiert in der Seedrunde häufig als Lead-Investor und öffnet sein Netzwerk an nationalen und internationalen Co-Investoren für die nächsten Finanzierungsrunden des Portfolio-Unternehmens.
Wie läuft der Antrags- und Auswahlprozess ab?
Start-ups reichen ihr Pitch-Deck und Geschäftsplan online über das Portal Mein Pitch auf htgf.de bei der High-Tech Gründerfonds Management GmbH ein. Nach einem Erst-Screening folgen Erstgespräche mit dem Investment-Team, eine vertiefte Due Diligence (Technologie, Markt, Team, Finanzplanung) und schließlich die Vorlage im Investmentkomitee. Bei positiver Entscheidung erhalten die Gründer ein Term Sheet, anschließend werden die Verträge geschlossen und die Mittel ausgezahlt.
Wer steht hinter dem High-Tech Gründerfonds?
Der HTGF ist eine öffentlich-private Partnerschaft (Public-Private-Partnership). Ankerinvestor ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), weitere institutionelle Investoren sind KfW Capital und die Fraunhofer-Gesellschaft. Hinzu kommen rund 40 namhafte Industrieinvestoren wie Bosch Ventures und Evonik Venture Capital. Damit ist der HTGF der aktivste Seed-Investor in Deutschland für technologieorientierte Frühphasen-Unternehmen.

Mehr zu High-Tech Gründerfonds (HTGF) und verwandten Programmen

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    High-Tech Gründerfonds — Offizielle Webseite
    htgf.dePrimärquelleHigh-Tech Gründerfonds Management GmbH
  2. [02]
    High-Tech Gründerfonds — Förderprodukt-Steckbrief
    nrwbank.deRechtsgrundlageNRW.BANK
  3. [03]
    Investoren des HTGF — Über uns
    htgf.dePrimärquelleHigh-Tech Gründerfonds Management GmbH
  4. [04]
    Existenzgründungs- und Mittelstands-Finanzierung des Bundes
    bundeswirtschaftsministerium.deFachartikelBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  5. [05]
    KfW Capital — Investor und Beirats-Mitglied im HTGF
    kfw-capital.deFachartikelKfW Capital GmbH und Co KG