Auf einen Blick
| Förderart | Beteiligung |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | KfW Bankengruppe |
| Förderhöhe | bis zu 5 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
RegioInnoGrowth ist Teil des Zukunftsfonds der Bundesregierung und finanziert wachstumsfördernde sowie bilanzstärkende Maßnahmen junger und kleiner mittelständischer Unternehmen. Die KfW kofinanziert über die Landesförderinstitute der Bundesländer und übernimmt dabei die Haftungsfreistellung. Gefördert werden Investitionen einschließlich Akquisitionen, Betriebsmittel sowie allgemeine Unternehmensfinanzierungen, primär zur Stärkung der Eigenkapital-Ausstattung und Liquiditätssicherung. Zielgruppe sind Unternehmen mit skalierbarem, wachstumsorientiertem oder digital geprägtem Geschäftsmodell, häufig mit Innovationspreis oder Inanspruchnahme einer Innovationsförderung in den letzten 36 Monaten.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Betriebsstätte in Deutschland
Das antragstellende Unternehmen muss eine Betriebsstätte in Deutschland nachweisen. Reine Auslandsgesellschaften ohne deutsche Niederlassung sind nicht antragsberechtigt.
Gruppenumsatz höchstens 75 Millionen Euro
Der Konzern- bzw. Gruppenumsatz darf 75 Millionen Euro nicht übersteigen. Damit richtet sich RegioInnoGrowth an Start-ups und kleinere wachstumsorientierte Mittelständler.
Innovationsnachweis erforderlich
Das Unternehmen muss seinen innovativen Charakter belegen: Skalierbarkeit, Digitalisierung, eine erhaltene Innovationsförderung in den letzten 36 Monaten, einen Innovationspreis oder eine Lösung für gesellschaftliche Herausforderungen.
Maximale Förderquote 70 Prozent
Die KfW übernimmt maximal 70 Prozent des Finanzierungsbedarfs. Mindestens 30 Prozent müssen durch das Landesförderinstitut, private Investoren oder Eigenmittel abgedeckt werden.
Maximale Beteiligung 5 Millionen Euro
Pro Unternehmen wird ein Beteiligungsbetrag von höchstens 5 Millionen Euro ausgereicht. Höhere Finanzierungsvolumina müssen über andere Bausteine ergänzt werden.
Was bekommst du konkret?
Die KfW finanziert über die Landesförderinstitute bis zu 70 Prozent des Finanzierungsbedarfs, maximal jedoch 5 Millionen Euro pro Unternehmen, und übernimmt dafür die Haftungsfreistellung. Bereitgestellt wird Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Finanzierung. Die Landesförderinstitute können geeignete Intermediäre wie mittelständische Beteiligungsgesellschaften, landeseigene Venture-Capital-Gesellschaften oder private Kapitalgeber wie Business Angels und Family Offices einbinden.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Innovationsnachweis und Förderfähigkeit prüfen
Vor Antragsstellung prüfen, ob das Unternehmen die Kerncriteria erfüllt: Betriebsstätte in Deutschland, Gruppenumsatz unter 75 Millionen Euro und mindestens ein anerkannter Innovationsnachweis (Skalierbarkeit, Digitalisierung, Innovationsförderung der letzten 36 Monate, Innovationspreis oder gesellschaftliche Herausforderung).
- 02
Zuständiges Landesförderinstitut kontaktieren
RegioInnoGrowth wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern beim Landesförderinstitut des Bundeslandes, in dem die Betriebsstätte liegt. Erstgespräch mit der Beteiligungsabteilung des Instituts vereinbaren und Programm-Eignung prüfen.
- 03
Beteiligungsunterlagen vorbereiten
Businessplan, Finanzplanung, Innovationsnachweise sowie Angaben zum geplanten Verwendungszweck (Investitionen, Unternehmensübernahme oder Betriebsmittel) zusammenstellen. Anforderungen orientieren sich an den Standards des jeweiligen Landesförderinstituts.
- 04
Antragsprüfung durch Landesförderinstitut
Das Landesförderinstitut prüft Bonität, Geschäftsmodell und Innovationsgehalt. Bei positivem Votum strukturiert das Institut die Beteiligung, ggf. unter Einbindung privater Co-Investoren oder weiterer Landesmittel.
- 05
Refinanzierung und Haftungsfreistellung durch KfW
Nach positiver Prüfung beantragt das Landesförderinstitut die Haftungsfreistellung der KfW für den 70-Prozent-Anteil. Die KfW prüft die Refinanzierungsanfrage und sagt die anteilige Risikoübernahme zu.
- 06
Auszahlung und Mittelverwendung
Nach Vertragsabschluss zahlt das Landesförderinstitut die Beteiligung an das Unternehmen aus. Die Mittelverwendung ist zweckgebunden auf Investitionen, Unternehmensübernahmen oder Betriebsmittel und wird im Rahmen der Beteiligungsverträge dokumentiert.
Häufige Fragen
Wer kann RegioInnoGrowth (KfW 265) beantragen?
Wie hoch ist die Förderung bei KfW 265?
Wie läuft die Co-Finanzierung mit den Landesförderinstituten?
Welche Innovationskriterien muss ein Unternehmen erfüllen?
Wofür darf die Finanzierung verwendet werden?
Wie wird ein Antrag auf RegioInnoGrowth gestellt?
In welchen Bundesländern ist RegioInnoGrowth verfügbar?
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Unsere Quellen
- [01]KfW: RegioInnoGrowth (265) Programmseitekfw.dePrimärquelle
- [02]KfW: Innovation und Digitalisierung — Förderprodukte für Unternehmenkfw.dePrimärquelle
- [03]BMWE: Massnahmen zur Stärkung der Innovationsfinanzierungbundeswirtschaftsministerium.deRechtsgrundlage