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Förderkredit · bis 500.000 € Bund

ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Zinsgünstiger ERP-Kredit der KfW für Gründung, Nachfolgeregelung oder Festigung von KMU und Freiberuflern im Haupterwerb. Kombination mit 100-Prozent-Garantie einer Bürgschaftsbank. Bis zu 500.000 Euro je Antragsteller, Festigungsmaßnahmen bis 5 Jahre nach Geschäftsaufnahme förderfähig.

Max. Kreditrahmen
500.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
KfW Bankengruppe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber KfW Bankengruppe
Förderhöhe bis zu 500.000 €
Finanzierungsanteil bis 35 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (KfW 077) ist ein zinsgünstiger Kredit mit Garantie einer Bürgschaftsbank für die Gründung, Nachfolgeregelung oder Festigung von Unternehmen im Haupterwerb. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die gewerblich oder freiberuflich tätig werden wollen oder sind und der KMU-Definition der EU entsprechen. Gefördert werden die Gründung einer freiberuflichen oder gewerblichen Existenz, die Übernahme von Unternehmen, Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie der Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Gründung, Übernahme oder Festigung im Haupterwerb

Fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben

Vorhaben weniger als 5 Jahre geschäftstätig

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wirksame Bestellung einer 100-Prozent-Garantie einer Bürgschaftsbank

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der Hausbank stellen

    Anträge für Kredit und Garantie bei einem Kreditinstitut der Wahl (Hausbank) stellen. Die Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

  2. 02

    Vor Vorhabenbeginn beantragen

    Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich.

Häufige Fragen

Wer kann den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit gemäß KMU-Definition der EU handeln und ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben weniger als 5 Jahre geschäftstätig ist.
Wie hoch ist der Kredit?
Der Höchstbetrag beträgt 500.000 Euro je Antragsteller bei einem Finanzierungsanteil von bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Kredit erfordert eine 100-Prozent-Garantie einer Bürgschaftsbank als Sicherheit.
Welche Laufzeiten sind möglich?
Mindestens 15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren oder 10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren. Der Zinssatz ist fest für 10 Jahre, die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden die Finanzierung von Wohngebäuden, Umschuldungen und Nachfinanzierungen, Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen sowie die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    KfW-Programmüberblick 077
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    Merkblatt KfW 077
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe