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Förderkredit · bis 500.000 € Bund

ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (KfW 077) ist ein zinsgünstiger Kredit der KfW aus Mitteln des ERP-Sondervermögens für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, Jungunternehmer und Freiberufler, die weniger als 5 Jahre geschäftstätig sind. Finanziert werden bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 500.000 Euro je Antragsteller, abgesichert durch eine 100-prozentige Garantie einer Bürgschaftsbank. Beantragt wird vor Vorhabenbeginn bei einer Bank oder Sparkasse.

Max. Kreditrahmen
500.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Förderstelle: KfW Bankengruppe — alle Programme dieser Stelle im Register.

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe bis zu 500.000 €
Finanzierungsanteil bis 35 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (KfW 077) ist ein zinsgünstiger Kredit mit Garantie einer Bürgschaftsbank für die Gründung, Nachfolgeregelung oder Festigung von Unternehmen im Haupterwerb. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die gewerblich oder freiberuflich tätig werden wollen oder sind und der KMU-Definition der EU entsprechen. Gefördert werden die Gründung einer freiberuflichen oder gewerblichen Existenz, die Übernahme von Unternehmen, Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie der Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen.

Schnell-Check

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Gefördert werden Gründungen, Nachfolgeregelungen und Festigungen von Unternehmen, die im Haupterwerb in Deutschland geführt werden. Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Der Antragsteller muss eine ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit mitbringen. Die Bürgschaftsbank prüft das Vorhaben vor der Garantiezusage auf sein Risiko.

Antragsberechtigt sind Gründer, Nachfolger, Jungunternehmer und Freiberufler, die weniger als 5 Jahre geschäftstätig sind. Als Beginn der Geschäftstätigkeit gilt das Datum der ersten Umsatzerzielung.

Kredit und Garantie müssen bei einer Bank oder Sparkasse beantragt werden, bevor das Vorhaben begonnen wird.

Der Kreditnehmer haftet persönlich, und eine Bürgschaftsbank übernimmt eine 100-prozentige Garantie für den Kredit; den Garantieantrag stellt der Finanzierungspartner. Weitere Sicherheiten sind nicht zu stellen.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln.

Das Unternehmen muss weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben. Nachgewiesen wird das mit einer Selbsterklärung zur KMU-Definition.

Der Antragsteller muss zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, soweit erforderlich im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig sein. Außerdem muss er hinreichenden unternehmerischen Einfluss besitzen.

Sowohl der Sitz des Unternehmens als auch der Ort der Investition müssen in Deutschland liegen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

9 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Gründung, Übernahme oder Festigung im HaupterwerbGefördert werden Gründungen, Nachfolgeregelungen und Festigungen von Unternehmen, die im Haupterwerb in Deutschland geführt werden. Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische TätigkeitDer Antragsteller muss eine ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit mitbringen. Die Bürgschaftsbank prüft das Vorhaben vor der Garantiezusage auf sein Risiko.
Gründer, Nachfolger, Jungunternehmer oder Freiberufler, die weniger als 5 Jahre geschäftstätig sind (ab Datum der ersten Umsatzerzielung)Antragsberechtigt sind Gründer, Nachfolger, Jungunternehmer und Freiberufler, die weniger als 5 Jahre geschäftstätig sind. Als Beginn der Geschäftstätigkeit gilt das Datum der ersten Umsatzerzielung.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellenKredit und Garantie müssen bei einer Bank oder Sparkasse beantragt werden, bevor das Vorhaben begonnen wird.
Persönliche Haftung des Antragstellers und 100-prozentige Garantie einer Bürgschaftsbank für den Kredit (Antrag über den Finanzierungspartner)Der Kreditnehmer haftet persönlich, und eine Bürgschaftsbank übernimmt eine 100-prozentige Garantie für den Kredit; den Garantieantrag stellt der Finanzierungspartner. Weitere Sicherheiten sind nicht zu stellen.
Natürliche Person, die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt oder aufnimmtAntragsberechtigt sind natürliche Personen, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln.
Unternehmen erfüllt die KMU-Definition der EUDas Unternehmen muss weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben. Nachgewiesen wird das mit einer Selbsterklärung zur KMU-Definition.
Zur Geschäftsführung befugt und aktiv in der Unternehmensleitung tätigDer Antragsteller muss zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, soweit erforderlich im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig sein. Außerdem muss er hinreichenden unternehmerischen Einfluss besitzen.
Unternehmenssitz und Investitionsort in DeutschlandSowohl der Sitz des Unternehmens als auch der Ort der Investition müssen in Deutschland liegen.

Was bekommst du konkret?

Kredit mit 100-prozentiger Garantie einer Bürgschaftsbank, höchstens 500.000 Euro je Antragsteller, Finanzierungsanteil bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten, Auszahlung zu 100 Prozent. Laufzeiten: 15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre oder 10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Laufzeit; nach den tilgungsfreien Jahren wird vierteljährlich in gleich hohen Raten getilgt. Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt; Vorhaben in deutschen Regionalfördergebieten erhalten besonders günstige Zinsen. Für die Garantie fallen 0,98 Prozent pro Jahr Garantieentgelt Bund und 1,01 Prozent pro Jahr Garantieentgelt Bürgschaftsbank an; beide sind in den Effektivzinssätzen der KfW enthalten.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Kredit und Garantie vor Vorhabenbeginn beantragen

    Beantragen Sie Kredit und Garantie bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Ein Direktantrag bei der KfW ist nicht möglich.

  2. 02

    Garantieantrag bei der Bürgschaftsbank

    Ihr Finanzierungspartner stellt zunächst bei der zuständigen Bürgschaftsbank den Antrag auf Garantieübernahme. Die Bürgschaftsbank prüft das Risiko des Vorhabens.

  3. 03

    Refinanzierungsantrag bei der KfW

    Nach positiver Risikoprüfung stellt Ihr Finanzierungspartner den Refinanzierungsantrag bei der KfW. Die KfW prüft, ob Sie förderfähig sind, und schickt die Zusage an Ihren Finanzierungspartner.

  4. 04

    Kreditvertrag abschließen und Kredit abrufen

    Sobald Ihr Finanzierungspartner die Zusage erhalten hat, schließen Sie den Kreditvertrag ab. Der Kredit ist innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abzurufen.

  5. 05

    Verwendung nachweisen und tilgen

    Den programmgemäßen Einsatz der Mittel weisen Sie Ihrem Finanzierungspartner spätestens 24 Monate nach Vollauszahlung nach. Nach den tilgungsfreien Jahren zahlen Sie den Kredit vierteljährlich in gleich hohen Raten zurück.

Häufige Fragen

Wer kann den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln und deren Unternehmen die KMU-Definition der EU erfüllt; Sitz des Unternehmens und Ort der Investition müssen in Deutschland liegen. Die Antragsteller – Gründer, Nachfolger, Jungunternehmer und Freiberufler – dürfen weniger als 5 Jahre geschäftstätig sein; maßgeblich ist das Datum der ersten Umsatzerzielung.
Wie hoch ist der Kredit?
Der Höchstbetrag beträgt 500.000 Euro je Antragsteller bei einem Finanzierungsanteil von bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Kredit erfordert eine 100-Prozent-Garantie einer Bürgschaftsbank als Sicherheit.
Welche Laufzeiten sind möglich?
Die Laufzeit beträgt entweder 15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre oder 10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Laufzeit. Nach den tilgungsfreien Jahren wird der Kredit vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt; die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden die Finanzierung von Wohngebäuden, Umschuldungen und Nachfinanzierungen, Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen sowie die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen.
Welche Garantieentgelte fallen an?
Für die Garantie der Bürgschaftsbank werden 0,98 Prozent pro Jahr Garantieentgelt Bund und 1,01 Prozent pro Jahr Garantieentgelt Bürgschaftsbank erhoben. Beide Entgelte sind in den von der KfW angegebenen Effektivzinssätzen enthalten und während der gesamten Laufzeit an die Bürgschaftsbank zu zahlen.
Können mehrere Gesellschafter den Kredit jeweils beantragen?
Ja. Erfüllen mehrere Gesellschafter die Voraussetzungen, kann jeder einen eigenen Antrag entsprechend seiner Beteiligung am Gesellschaftskapital stellen, jeweils bis 500.000 Euro. Auch mehrere Kredite je Antragsteller sind möglich, solange die noch valutierenden Beträge aus diesem Programm und aus ERP-Kapital für Gründung (058) zusammen mit dem Neuantrag 500.000 Euro nicht übersteigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen die Bürgschaftsbank für ihre Risikoprüfung benötigt, finden Sie unter kapital.ermoeglicher.de/unterlagen. Für die KfW ist zusätzlich die Selbsterklärung zur KMU-Definition nötig; bei einer Finanzierung mit De-minimis-Förderung außerdem die De-minimis-Erklärung und die Datenliste „Subventionserhebliche Tatsachen“.
Bis wann muss der Kredit abgerufen und die Verwendung nachgewiesen werden?
Den Kredit rufen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Zusage ab; im Einzelfall kann diese Frist verlängert werden. Den programmgemäßen Einsatz der Mittel weisen Sie Ihrem Finanzierungspartner unverzüglich nach Fertigstellung des Vorhabens nach, spätestens aber 24 Monate nach Vollauszahlung des Kredits.
Gibt es günstigere Zinsen in strukturschwachen Regionen?
Ja. Für Vorhaben in deutschen Regionalfördergebieten gewährt die KfW besonders günstige Zinsen. Welche Gebiete dazugehören, zeigt die Übersicht der KfW zu den Regionalfördergebieten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW-Programmüberblick 077
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  2. [02]
    Merkblatt KfW 077
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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