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Förderkredit · bis 200.000 € Land

L-Bank Startfinanzierung 80

Die L-Bank Startfinanzierung 80 ist ein Förderdarlehen des Landes Baden-Württemberg für Existenzgründer und junge Unternehmen bis 5 Jahre. Das Besondere: Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos als Ausfallbürgschaft, sodass fehlende Sicherheiten kein Hindernis sind. Darlehen bis 200.000 Euro pro Unternehmer, bis 800.000 Euro pro Unternehmen bei Teamgründungen.

Max. Kreditrahmen
200.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
L-Bank Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe bis zu 200.000 €
Zielgruppe Existenzgründer, Unternehmen

Worum geht es?

Die Startfinanzierung 80 der L-Bank ist ein gemeinsames Produkt mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, refinanziert über den KfW ERP-Förderkredit KMU (KfW 365). Förderfähig sind Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (Neugründung, Übernahme, tätige Beteiligung), Erweiterung oder Modernisierung nach der Gründungsphase, Investitionskosten, Warenlager und Betriebsmittel. Das Darlehen ist mit einer 80-prozentigen Ausfallbürgschaft abgesichert — ideal wenn Sicherheiten nicht ausreichen. Für Existenzgründungen im Handwerk gibt es zusätzlich die Meistergründungsprämie (Tilgungszuschuss 10 %, max. 10.000 Euro).

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Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Unternehmen, die seit maximal 5 Jahren am Markt aktiv sind. Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstatte in Baden-Württemberg haben. Freiberufler und Gewerbetreibende sind gleichermaßen förderfähig.

Das Unternehmen muss die EU-KMU-Definition erfüllen: weniger als 250 Beschäftigte und entweder maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder maximal 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Großunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Das gesamte Finanzierungsvorhaben darf 250.000 Euro pro Unternehmer nicht überschreiten. Der eigentliche Darlehensbetrag ist auf 200.000 Euro pro Unternehmer begrenzt; bei Teamgründungen sind kumuliert bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen möglich.

Gefördert werden Unternehmensgründungen, Übernahmen und tätige Beteiligungen sowie Erweiterungen oder Modernisierungen in der Nachgründungsphase. Investitionskosten, Warenlager und Betriebsmittel sind eingeschlossen. Nicht förderfähig sind Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs sowie seit dem 1. Januar 2025 der Einbau fossiler Heizanlagen.

Der Antrag wird ausschließlich über die Hausbank des Antragstellers eingereicht. Die Hausbank leitet den Antrag gleichzeitig an L-Bank und Bürgschaftsbank BW weiter. Das vereinfachte Verbundverfahren ermöglicht eine zeitgleiche Entscheidung beider Institute, ohne dass der Antragsteller beide separat kontaktieren muss.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Unternehmensalter maximal 5 Jahre

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Unternehmen, die seit maximal 5 Jahren am Markt aktiv sind. Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstatte in Baden-Württemberg haben. Freiberufler und Gewerbetreibende sind gleichermaßen förderfähig.

KMU-Status nach EU-Definition

Das Unternehmen muss die EU-KMU-Definition erfüllen: weniger als 250 Beschäftigte und entweder maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder maximal 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Großunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Projektvolumen maximal 250.000 Euro pro Unternehmer

Das gesamte Finanzierungsvorhaben darf 250.000 Euro pro Unternehmer nicht überschreiten. Der eigentliche Darlehensbetrag ist auf 200.000 Euro pro Unternehmer begrenzt; bei Teamgründungen sind kumuliert bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen möglich.

Foerderfahiger Verwendungszweck

Gefördert werden Unternehmensgründungen, Übernahmen und tätige Beteiligungen sowie Erweiterungen oder Modernisierungen in der Nachgründungsphase. Investitionskosten, Warenlager und Betriebsmittel sind eingeschlossen. Nicht förderfähig sind Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs sowie seit dem 1. Januar 2025 der Einbau fossiler Heizanlagen.

Antrag über Hausbank

Der Antrag wird ausschließlich über die Hausbank des Antragstellers eingereicht. Die Hausbank leitet den Antrag gleichzeitig an L-Bank und Bürgschaftsbank BW weiter. Das vereinfachte Verbundverfahren ermöglicht eine zeitgleiche Entscheidung beider Institute, ohne dass der Antragsteller beide separat kontaktieren muss.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Businessplan und Finanzplanung erstellen

    Vor dem Bankgespräch einen vollständigen Businessplan mit Marktanalyse, Umsatz- und Liquiditätsplanung sowie Investitionsliste erarbeiten. Die L-Bank und die Bürgschaftsbank BW prüfen die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens anhand dieser Unterlagen.

  2. 02

    Hausbank kontaktieren

    Die eigene Hausbank (Sparkasse, Volksbank, Privatbank) aufsuchen und das Vorhaben vorstellen. Die Hausbank prüft die Finanzierungsanfrage und entscheidet über die Weiterleitung an L-Bank und Bürgschaftsbank BW im gemeinsamen Verbundverfahren.

  3. 03

    Antrag einreichen (Verbundverfahren)

    Die Hausbank stellt den Antrag auf Förderdarlehen und Bürgschaft gleichzeitig bei L-Bank und Bürgschaftsbank BW. Benötigt werden Businessplan, Selbstauskunft, Finanzplanung, Angaben zum Vorhaben und ggf. Nachweise über handwerkliche Qualifikationen (bei Meistergründungsprämie).

  4. 04

    Koordinierte Prüfung durch L-Bank und Bürgschaftsbank BW

    Beide Institute prüfen den Antrag parallel. Die Bürgschaftsbank BW entscheidet über die Übernahme der 80-prozentigen Ausfallbürgschaft; die L-Bank entscheidet über das Darlehen. Bei positivem Ergebnis erhalten Hausbank und Antragsteller eine koordinierte Zusage.

  5. 05

    Darlehensvertrag abschließen und Mittel abrufen

    Nach Zusage unterzeichnet die Hausbank den Darlehensvertrag mit der L-Bank. Die Fördermittel werden über die Hausbank an das Unternehmen ausgezahlt. Bereitstellungszinsen fallen erst ab dem 13. Monat nach Zusage an. Sondertilgungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

  6. 06

    Laufende Rückzahlung und optionale Meistergründungsprämie

    Tilgung beginnt nach der vereinbarten tilgungsfreien Anlaufzeit (0–2 Jahre). Meistergründer, die ihre Meisterprüfung innerhalb der letzten 24 Monate abgelegt haben, können zusätzlich einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent des Darlehensbetrags, maximal 10.000 Euro, beantragen.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Inhaber junger Unternehmen, die in den letzten 5 Jahren gegründet wurden oder übernommen worden sind. Das Unternehmen muss als Gewerbetreibender oder Freiberufler in Baden-Württemberg tätig sein und die EU-KMU-Kriterien erfüllen (unter 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro). Auch tätige Beteiligungen an bestehenden Unternehmen können gefördert werden. Großunternehmen sowie Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs sind ausgeschlossen.
Was bedeutet die '80' in Startfinanzierung 80?
Die '80' steht für die 80-prozentige Ausfallbürgschaft, die die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg (BB BW) auf das Darlehen übernimmt. Das bedeutet: Falls das Unternehmen zahlungsunfähig wird und den Kredit nicht zurückzahlen kann, tritt die BB BW für 80 Prozent des ausstehenden Betrags gegenüber der Hausbank ein. Für Gründer mit wenig eigenen Sicherheiten ist das entscheidend: Die Bürgschaft ersetzt fehlende Besicherung und ermöglicht so die Finanzierung. Die restlichen 20 Prozent verbleiben im Risiko der Hausbank.
Wie hoch ist der maximale Darlehensbetrag?
Der maximale Darlehensbetrag beträgt 200.000 Euro pro Unternehmer (gültig ab dem 1. Dezember 2025). Bei Teamgründungen mit mehreren Unternehmern können die Einzelbeträge addiert werden, bis zu einem Unternehmens-Maximum von 800.000 Euro. Das gesamte Finanzierungsvorhaben (Projektvolumen) darf 250.000 Euro pro Unternehmer nicht übersteigen. Sondertilgungen sind jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Welche Konditionen gelten fur Zinssatz und Laufzeit?
Die Startfinanzierung 80 wird mit einem uber die gesamte Laufzeit festen Sollzins angeboten. Die Laufzeit beträgt wahlweise 5, 8 oder 10 Jahre. In der Anlaufphase können 0 bis 2 tilgungsfreie Jahre vereinbart werden, in denen nur Zinsen gezahlt werden. Die L-Bank refinanziert das Darlehen über das KfW-Programm ERP-Förderkredit KMU (KfW-Programm 365) und gibt die günstigen Konditionen an Gründer in Baden-Württemberg weiter. Bereitstellungszinsen fallen ab dem 13. Monat mit 0,15 Prozent monatlich auf nicht abgerufene Beträge an. Die aktuellen Zinssätze sind im Konditionenblatt der L-Bank abrufbar, da sie sich marktabhängig ändern.
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Der Antrag wird ausschließlich über die Hausbank des Gründers gestellt, nicht direkt bei der L-Bank oder der Bürgschaftsbank BW. Die Hausbank nimmt den Antrag entgegen und leitet ihn im Verbundverfahren gleichzeitig an beide Institute weiter. L-Bank und Bürgschaftsbank BW entscheiden koordiniert, sodass Antragsteller keine zwei getrennten Verfahren durchlaufen müssen. Die Unterlagen umfassen typischerweise einen Businessplan, aktuelle Finanzplanung, Selbstauskunft und Nachweise über das Vorhaben.
Welche Verwendungszwecke sind foerderfahig?
Förderfähig sind Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Neugründung, der Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung. In der Nachgründungsphase können auch Erweiterungen und Modernisierungen finanziert werden. Konkret umfasst das Investitionskosten (Maschinen, Ausstattung, Umbau), Warenerstausstattung und laufende Betriebsmittel. Nicht förderfähig sind Projekte außerhalb Baden-Württembergs und seit 1. Januar 2025 der Einbau fossiler Heizanlagen.
Welche Kosten entstehen fur die Burgschaft?
Neben den Darlehenszinsen der L-Bank fallen für die 80-prozentige Bürgschaft der Bürgschaftsbank BW separate Entgelte an: eine einmalige Bearbeitungsgebühr bei Bürgschaftsübernahme sowie ein laufendes jährliches Bürgschaftsentgelt auf den verbürgten Betrag. Die genaue Höhe hängt von Laufzeit, Bonität und Vorhaben ab und wird im Antragsprozess durch die Bürgschaftsbank BW festgelegt. Die Gesamtkosten (Darlehenszins plus Bürgschaftsentgelt) sind jedoch in der Regel günstiger als am freien Kapitalmarkt verfügbare Finanzierungen ohne Bürgschaft.
Wie unterscheidet sich dieses Programm vom Start-up BW Pre-Seed?
Die Startfinanzierung 80 ist ein klassisches Förderdarlehen mit 80-prozentiger Bürgschaft, das auf etablierungsnahe Gründer und Jungunternehmen bis 5 Jahre ausgerichtet ist. Das Start-up BW Pre-Seed-Programm dagegen richtet sich an innovative Startups in der allerefrühesten Phase vor der eigentlichen Gründung und setzt auf Wandelanleihen statt Darlehen. Die Startfinanzierung 80 eignet sich für handwerkliche, gewerbliche und freiberufliche Gründungen mit konkretem Finanzierungsbedarf; Start-up BW Pre-Seed zielt auf technologie- und innovationsgetriebene Vorhaben mit Wachstumspotenzial und Investoren-Anschlussperspektive.

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