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Förderkredit · bis 200.000 € Land

L-Bank Startfinanzierung 80

Die L-Bank Startfinanzierung 80 ist ein Förderdarlehen des Landes Baden-Württemberg für Existenzgründer und junge Unternehmen bis 5 Jahre. Das Besondere: Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos als Ausfallbürgschaft, sodass fehlende Sicherheiten kein Hindernis sind. Darlehen bis 200.000 Euro pro Unternehmer, bis 800.000 Euro pro Unternehmen bei Teamgründungen.

Max. Kreditrahmen
200.000 €
je Unternehmer
Fördergeber
L-Bank Baden-Württemberg

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe bis zu 200.000 € je Unternehmer
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Startfinanzierung 80 der L-Bank ist ein gemeinsames Produkt mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, refinanziert über den KfW ERP-Förderkredit KMU (KfW 365). Förderfähig sind Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (Neugründung, Übernahme, tätige Beteiligung), Erweiterung oder Modernisierung nach der Gründungsphase, Investitionskosten, Warenlager und Betriebsmittel. Das Darlehen ist mit einer 80-prozentigen Ausfallbürgschaft abgesichert — ideal wenn Sicherheiten nicht ausreichen. Für Existenzgründungen im Handwerk gibt es zusätzlich die Meistergründungsprämie (Tilgungszuschuss 10 %, max. 10.000 Euro).

Schnell-Check

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Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Unternehmen, die seit maximal 5 Jahren am Markt aktiv sind. Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen. Freiberufler und Gewerbetreibende sind gleichermaßen förderfähig.

Das Unternehmen muss die EU-KMU-Definition erfüllen: weniger als 250 Beschäftigte und entweder maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder maximal 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Großunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Das gesamte Finanzierungsvorhaben darf 250.000 Euro pro Unternehmer nicht überschreiten. Der eigentliche Darlehensbetrag ist auf 200.000 Euro pro Unternehmer begrenzt; bei Teamgründungen sind kumuliert bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen möglich.

Gefördert werden Unternehmensgründungen, Übernahmen und tätige Beteiligungen sowie Erweiterungen oder Modernisierungen in der Nachgründungsphase. Investitionskosten, Warenlager und Betriebsmittel sind eingeschlossen. Nicht förderfähig sind Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs sowie seit dem 1. Januar 2025 der Einbau fossiler Heizanlagen.

Der Antrag wird ausschließlich über die Hausbank des Antragstellers eingereicht. Die Hausbank leitet den Antrag gleichzeitig an L-Bank und Bürgschaftsbank BW weiter. Das vereinfachte Verbundverfahren ermöglicht eine zeitgleiche Entscheidung beider Institute, ohne dass der Antragsteller beide separat kontaktieren muss.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung — oder junges Unternehmen seit höchstens 5 Jahren am MarktAntragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Unternehmen, die seit maximal 5 Jahren am Markt aktiv sind. Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen. Freiberufler und Gewerbetreibende sind gleichermaßen förderfähig.
KMU-Status nach EU-DefinitionDas Unternehmen muss die EU-KMU-Definition erfüllen: weniger als 250 Beschäftigte und entweder maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder maximal 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Großunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Projektvolumen maximal 250.000 Euro pro UnternehmerDas gesamte Finanzierungsvorhaben darf 250.000 Euro pro Unternehmer nicht überschreiten. Der eigentliche Darlehensbetrag ist auf 200.000 Euro pro Unternehmer begrenzt; bei Teamgründungen sind kumuliert bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen möglich.
Dient Ihr Vorhaben einem förderfähigen Verwendungszweck (Gründung, Übernahme, tätige Beteiligung oder Erweiterung bzw. Modernisierung nach der Gründungsphase)?Gefördert werden Unternehmensgründungen, Übernahmen und tätige Beteiligungen sowie Erweiterungen oder Modernisierungen in der Nachgründungsphase. Investitionskosten, Warenlager und Betriebsmittel sind eingeschlossen. Nicht förderfähig sind Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs sowie seit dem 1. Januar 2025 der Einbau fossiler Heizanlagen.
Antrag über HausbankDer Antrag wird ausschließlich über die Hausbank des Antragstellers eingereicht. Die Hausbank leitet den Antrag gleichzeitig an L-Bank und Bürgschaftsbank BW weiter. Das vereinfachte Verbundverfahren ermöglicht eine zeitgleiche Entscheidung beider Institute, ohne dass der Antragsteller beide separat kontaktieren muss.

Was bekommst du konkret?

Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit 80-prozentiger Bürgschaft. Kredithöhe ab 01.12.2025: maximal 200.000 Euro pro Unternehmer, maximal 800.000 Euro pro Unternehmen. Kreditlaufzeit: 5 Jahre mit 0 oder 1 tilgungsfreiem Jahr, 8 oder 10 Jahre mit 0, 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren. Sollzinsbindung wie Kreditlaufzeit. Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat. Sondertilgung jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Meistergründungsprämie (zusätzlicher Tilgungszuschuss): 10 % des Darlehensbetrags, maximal 10.000 Euro.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Businessplan und Finanzplanung erstellen

    Vor dem Bankgespräch einen vollständigen Businessplan mit Marktanalyse, Umsatz- und Liquiditätsplanung sowie Investitionsliste erarbeiten. Die L-Bank und die Bürgschaftsbank BW prüfen die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens anhand dieser Unterlagen.

  2. 02

    Hausbank kontaktieren

    Die eigene Hausbank (Sparkasse, Volksbank, Privatbank) aufsuchen und das Vorhaben vorstellen, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Die Hausbank prüft die Finanzierungsanfrage und leitet den Antrag im gemeinsamen Verbundverfahren an L-Bank und Bürgschaftsbank BW weiter.

  3. 03

    Antrag einreichen (Verbundverfahren)

    Die Hausbank stellt den Antrag auf Förderdarlehen und Bürgschaft gleichzeitig bei L-Bank und Bürgschaftsbank BW. Benötigt werden Businessplan, Selbstauskunft, Finanzplanung, Angaben zum Vorhaben und ggf. Nachweise über handwerkliche Qualifikationen (bei Meistergründungsprämie).

  4. 04

    Koordinierte Prüfung durch L-Bank und Bürgschaftsbank BW

    Beide Institute prüfen den Antrag parallel. Die Bürgschaftsbank BW entscheidet über die Übernahme der 80-prozentigen Ausfallbürgschaft; die L-Bank entscheidet über das Darlehen. Bei positivem Ergebnis erhalten Hausbank und Antragsteller eine koordinierte Zusage.

  5. 05

    Darlehensvertrag abschließen und Mittel abrufen

    Nach Zusage schließt die Hausbank den Kreditvertrag mit dem Unternehmen. Die Hausbank ruft das Darlehen bei der L-Bank ab und zahlt es an das Unternehmen aus. Bereitstellungszinsen fallen erst ab dem 13. Monat nach Zusage an. Sondertilgungen sind während der ersten Zinsbindungsphase jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

  6. 06

    Laufende Rückzahlung und Tilgungszuschuss der Meistergründungsprämie

    Tilgung beginnt nach der vereinbarten tilgungsfreien Anlaufzeit (bei 5 Jahren Laufzeit höchstens 1 Jahr, bei 8 und 10 Jahren höchstens 2 Jahre). Die Meistergründungsprämie wird zusammen mit dem Förderdarlehen beantragt: Der unterschriebene Antrag muss spätestens 24 Monate nach der Meisterprüfung bei der L-Bank vorliegen. Sie beträgt 10 Prozent des Bruttodarlehensbetrags, maximal 10.000 Euro, und wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises als Tilgungszuschuss zum übernächsten Quartalsende gutgeschrieben.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Inhaber junger Unternehmen, die in den letzten 5 Jahren gegründet wurden oder übernommen worden sind. Gewerbetreibende und Freiberufler sind gleichermaßen förderfähig, der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen. Das Unternehmen muss die EU-KMU-Kriterien erfüllen: weniger als 250 Beschäftigte und entweder höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Auch tätige Beteiligungen an bestehenden Unternehmen können gefördert werden. Großunternehmen sowie Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs sind ausgeschlossen.
Was bedeutet die '80' in Startfinanzierung 80?
Die '80' steht für die 80-prozentige Ausfallbürgschaft, die die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg (BB BW) auf das Darlehen übernimmt. Das bedeutet: Falls das Unternehmen zahlungsunfähig wird und den Kredit nicht zurückzahlen kann, tritt die BB BW für 80 Prozent des ausstehenden Betrags gegenüber der Hausbank ein. Für Gründer mit wenig eigenen Sicherheiten ist das entscheidend: Die Bürgschaft ersetzt fehlende Besicherung und ermöglicht so die Finanzierung. Die restlichen 20 Prozent verbleiben im Risiko der Hausbank.
Wie hoch ist der maximale Darlehensbetrag?
Der maximale Darlehensbetrag beträgt 200.000 Euro pro Unternehmer (gültig ab dem 1. Dezember 2025). Bei Teamgründungen mit mehreren Unternehmern können die Einzelbeträge addiert werden, bis zu einem Unternehmens-Maximum von 800.000 Euro. Das gesamte Finanzierungsvorhaben (Projektvolumen) darf 250.000 Euro pro Unternehmer nicht übersteigen. Sondertilgungen sind jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Welche Konditionen gelten fur Zinssatz und Laufzeit?
Die Startfinanzierung 80 wird mit einem über die gesamte Laufzeit festen Sollzins angeboten (Sollzinsbindung wie Kreditlaufzeit). Die Laufzeit beträgt wahlweise 5, 8 oder 10 Jahre; bei 5 Jahren sind 0 oder 1, bei 8 und 10 Jahren 0, 1 oder 2 tilgungsfreie Jahre möglich, in denen nur Zinsen gezahlt werden. Die L-Bank refinanziert das Darlehen über das KfW-Programm ERP-Förderkredit KMU (KfW-Programm 365) und verbilligt die Zinsen zusätzlich. Bereitstellungszinsen fallen ab dem 13. Monat mit 0,15 Prozent monatlich auf nicht abgerufene Beträge an. Die aktuellen Zinssätze sind in der Konditionenübersicht der L-Bank abrufbar, da sie sich marktabhängig ändern.
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Der Antrag wird ausschließlich über die Hausbank des Gründers gestellt, nicht direkt bei der L-Bank oder der Bürgschaftsbank BW, und zwar vor Vorhabenbeginn. Die Hausbank leitet den Antrag im Verbundverfahren an beide Institute weiter und erhält die Entscheidung beider Förderinstitute gleichzeitig. Für die Bürgschaft einzureichen sind laut Merkblatt eine Selbstauskunft über die Vermögens- und Einkommensverhältnisse, das Geschäftskonzept mit Vorhabensbeschreibung und eine Rentabilitätsvorschau, bei Betriebsübernahmen zusätzlich die Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre und der Übernahmevertrag; dazu kommt eine De-minimis-Erklärung.
Welche Verwendungszwecke sind förderfahig?
Förderfähig sind Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Neugründung, der Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung. In der Nachgründungsphase können auch Erweiterungen und Modernisierungen finanziert werden. Konkret umfasst das Investitionskosten (Maschinen, Ausstattung, Umbau), Warenerstausstattung und laufende Betriebsmittel. Nicht förderfähig sind Projekte außerhalb Baden-Württembergs und seit 1. Januar 2025 der Einbau fossiler Heizanlagen.
Welche Kosten entstehen fur die Burgschaft?
Neben den Darlehenszinsen der L-Bank fallen für die 80-prozentige Bürgschaft der Bürgschaftsbank BW zwei Kosten an: in der Regel eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,0 Prozent aus dem Bürgschaftsbetrag, mindestens 200 Euro, und eine laufende Bürgschaftsprovision von in der Regel 1,0 Prozent pro Jahr aus dem valutierenden Bruttodarlehensbetrag.
Wie unterscheidet sich dieses Programm vom Start-up BW Pre-Seed?
Die Startfinanzierung 80 ist ein klassisches Förderdarlehen mit 80-prozentiger Bürgschaft für Existenzgründer und junge Unternehmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Start-up BW Pre-Seed ist dagegen eine zinslose eigenkapitalähnliche Finanzierung mit Wandlungsoption und 5 Jahren Laufzeit, die gemeinsam mit privaten Co-Investoren vergeben wird. Sie richtet sich an wachstumsorientierte, innovative Kleinst- und Kleinunternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts, deren Handelsregistereintragung höchstens 5 Jahre zurückliegt, und setzt einen zugelassenen Betreuungspartner voraus.

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