Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | L-Bank Baden-Württemberg |
| Förderhöhe | bis zu 200.000 € |
| Zielgruppe | Existenzgründer, Unternehmen |
Worum geht es?
Die Startfinanzierung 80 der L-Bank ist ein gemeinsames Produkt mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, refinanziert über den KfW ERP-Förderkredit KMU (KfW 365). Förderfähig sind Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (Neugründung, Übernahme, tätige Beteiligung), Erweiterung oder Modernisierung nach der Gründungsphase, Investitionskosten, Warenlager und Betriebsmittel. Das Darlehen ist mit einer 80-prozentigen Ausfallbürgschaft abgesichert — ideal wenn Sicherheiten nicht ausreichen. Für Existenzgründungen im Handwerk gibt es zusätzlich die Meistergründungsprämie (Tilgungszuschuss 10 %, max. 10.000 Euro).
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Unternehmensalter maximal 5 Jahre
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Unternehmen, die seit maximal 5 Jahren am Markt aktiv sind. Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstatte in Baden-Württemberg haben. Freiberufler und Gewerbetreibende sind gleichermaßen förderfähig.
KMU-Status nach EU-Definition
Das Unternehmen muss die EU-KMU-Definition erfüllen: weniger als 250 Beschäftigte und entweder maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder maximal 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Großunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Projektvolumen maximal 250.000 Euro pro Unternehmer
Das gesamte Finanzierungsvorhaben darf 250.000 Euro pro Unternehmer nicht überschreiten. Der eigentliche Darlehensbetrag ist auf 200.000 Euro pro Unternehmer begrenzt; bei Teamgründungen sind kumuliert bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen möglich.
Foerderfahiger Verwendungszweck
Gefördert werden Unternehmensgründungen, Übernahmen und tätige Beteiligungen sowie Erweiterungen oder Modernisierungen in der Nachgründungsphase. Investitionskosten, Warenlager und Betriebsmittel sind eingeschlossen. Nicht förderfähig sind Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs sowie seit dem 1. Januar 2025 der Einbau fossiler Heizanlagen.
Antrag über Hausbank
Der Antrag wird ausschließlich über die Hausbank des Antragstellers eingereicht. Die Hausbank leitet den Antrag gleichzeitig an L-Bank und Bürgschaftsbank BW weiter. Das vereinfachte Verbundverfahren ermöglicht eine zeitgleiche Entscheidung beider Institute, ohne dass der Antragsteller beide separat kontaktieren muss.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Businessplan und Finanzplanung erstellen
Vor dem Bankgespräch einen vollständigen Businessplan mit Marktanalyse, Umsatz- und Liquiditätsplanung sowie Investitionsliste erarbeiten. Die L-Bank und die Bürgschaftsbank BW prüfen die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens anhand dieser Unterlagen.
- 02
Hausbank kontaktieren
Die eigene Hausbank (Sparkasse, Volksbank, Privatbank) aufsuchen und das Vorhaben vorstellen. Die Hausbank prüft die Finanzierungsanfrage und entscheidet über die Weiterleitung an L-Bank und Bürgschaftsbank BW im gemeinsamen Verbundverfahren.
- 03
Antrag einreichen (Verbundverfahren)
Die Hausbank stellt den Antrag auf Förderdarlehen und Bürgschaft gleichzeitig bei L-Bank und Bürgschaftsbank BW. Benötigt werden Businessplan, Selbstauskunft, Finanzplanung, Angaben zum Vorhaben und ggf. Nachweise über handwerkliche Qualifikationen (bei Meistergründungsprämie).
- 04
Koordinierte Prüfung durch L-Bank und Bürgschaftsbank BW
Beide Institute prüfen den Antrag parallel. Die Bürgschaftsbank BW entscheidet über die Übernahme der 80-prozentigen Ausfallbürgschaft; die L-Bank entscheidet über das Darlehen. Bei positivem Ergebnis erhalten Hausbank und Antragsteller eine koordinierte Zusage.
- 05
Darlehensvertrag abschließen und Mittel abrufen
Nach Zusage unterzeichnet die Hausbank den Darlehensvertrag mit der L-Bank. Die Fördermittel werden über die Hausbank an das Unternehmen ausgezahlt. Bereitstellungszinsen fallen erst ab dem 13. Monat nach Zusage an. Sondertilgungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
- 06
Laufende Rückzahlung und optionale Meistergründungsprämie
Tilgung beginnt nach der vereinbarten tilgungsfreien Anlaufzeit (0–2 Jahre). Meistergründer, die ihre Meisterprüfung innerhalb der letzten 24 Monate abgelegt haben, können zusätzlich einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent des Darlehensbetrags, maximal 10.000 Euro, beantragen.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Was bedeutet die '80' in Startfinanzierung 80?
Wie hoch ist der maximale Darlehensbetrag?
Welche Konditionen gelten fur Zinssatz und Laufzeit?
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Welche Verwendungszwecke sind foerderfahig?
Welche Kosten entstehen fur die Burgschaft?
Wie unterscheidet sich dieses Programm vom Start-up BW Pre-Seed?
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Wo findest du die Originalquellen?
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Unsere Quellen
- [01]L-Bank Startfinanzierung 80 – Produktseitel-bank.dePrimärquelle
- [02]Bürgschaftsbank Baden-Württemberg – Startbürgschaftbw.ermoeglicher.deRegional
- [03]KfW ERP-Förderkredit KMU (Programm 365) – Refinanzierungsbasiskfw.dePrimärquelle
- [04]L-Bank Wirtschaftsförderung – Gründer und Nachfolge Übersichtl-bank.deRegional