BundesBonus
Förderkredit · bis 10 Mio. € Land

NRW.BANK.Gründung und Wachstum

Mit dem NRW.BANK-Programm Gründung und Wachstum erhalten kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer und Freiberufler in Nordrhein-Westfalen ein zinsverbilligtes Förderdarlehen bis zu 10 Millionen Euro für Gründung, Übernahme oder Festigung des Unternehmens.

Max. Kreditrahmen
10 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe bis zu 10 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Das Förderdarlehen NRW.BANK.Gründung und Wachstum (GuW) richtet sich an KMU, Existenzgründer und Freiberufler im Haupterwerb oder Nebenerwerb. Förderfähig sind Unternehmensgründung, Übernahme, Beteiligung und Festigung in NRW. Bei Antragstellung durch eine natürliche Person ist fachliche und kaufmännische Qualifikation sowie hinreichender unternehmerischer Einfluss Voraussetzung. Etablierte Unternehmen (ab 5 Jahren) mit Sitz in NRW können auch Vorhaben außerhalb NRWs fördern lassen, wenn die Maßnahme einen positiven NRW-Effekt hat. Junge Unternehmen, Vorhaben in Fördergebieten und Klima-Bonus-Vorhaben erhalten besonders günstige Zinsen.

Schnell-Check

Passt NRW.BANK.Gründung und Wachstum zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Gruendungsstandort in NRW oder positiver NRW-Effekt bei etablierten Unternehmen ausserhalb NRWs.

Bis 249 Mitarbeiter, bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme; auch Existenzgruender und Angehoerige freier Berufe.

Gruendung, Uebernahme, Festigung (bis 5 Jahre nach Gruendung) oder Wachstumsvorhaben etablierter Unternehmen.

Bis 10 Mio. Euro pro Vorhaben und Unternehmensgruppe; bis 100 % der foerderfaehigen Kosten.

Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens ueber die Hausbank erfolgen; nachtraegliche Foerderung ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Bezug zu Nordrhein-Westfalen

Gruendungsstandort in NRW oder positiver NRW-Effekt bei etablierten Unternehmen ausserhalb NRWs.

KMU-Eigenschaft nach EU-Definition

Bis 249 Mitarbeiter, bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme; auch Existenzgruender und Angehoerige freier Berufe.

Vorhabenstyp

Gruendung, Uebernahme, Festigung (bis 5 Jahre nach Gruendung) oder Wachstumsvorhaben etablierter Unternehmen.

Darlehensvolumen

Bis 10 Mio. Euro pro Vorhaben und Unternehmensgruppe; bis 100 % der foerderfaehigen Kosten.

Antrag vor Vorhabensbeginn

Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens ueber die Hausbank erfolgen; nachtraegliche Foerderung ist ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und Unterlagen vorbereiten

    Geschaeftsplan, Investitions- und Finanzierungsplan, Liquiditaetsvorschau sowie Nachweise zur fachlichen und kaufmaennischen Qualifikation erstellen. Bei Wachstumsvorhaben ergaenzend Jahresabschluesse der letzten zwei Jahre und Bonitaetsunterlagen bereithalten.

  2. 02

    Hausbank auswaehlen und Erstgespraech

    Geeignete Hausbank (Sparkasse, Volksbank, Geschaeftsbank) kontaktieren. Im Erstgespraech wird das Vorhaben besprochen, die Eignung fuer NRW.BANK.Gruendung und Wachstum geprueft und der passende Konditionsweg (Laufzeit, Tilgungsfreijahre, ggf. Haftungsfreistellung) festgelegt.

  3. 03

    Foerderantrag ueber die Hausbank stellen

    Die Hausbank reicht den Refinanzierungsantrag mit allen Anlagen (KMU-Erklaerung, De-minimis-Erklaerung, ESG-Fragebogen ab 1,5 Mio. Euro) bei der NRW.BANK ein. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens vorliegen.

  4. 04

    Bonitaetspruefung und Zusage

    Die Hausbank prueft die Bonitaet und legt die Preisklasse (A bis I) im risikogerechten Zinssystem fest. Die NRW.BANK refinanziert die Hausbank nach Zusage. Bei Darlehen ab 125.000 Euro kann die Hausbank eine 50-prozentige Haftungsfreistellung erhalten.

  5. 05

    Darlehensvertrag und Auszahlung

    Nach positiver Pruefung schliesst die Hausbank den Darlehensvertrag mit dem Antragsteller. Die Auszahlung erfolgt nach Mittelabruf, in der Regel innerhalb der Bereitstellungsfrist gegen Verwendungsnachweis fuer foerderfaehige Investitionen oder Betriebsmittel.

  6. 06

    Tilgung und Verwendungsnachweis

    Nach den vereinbarten tilgungsfreien Anlaufjahren (1 bis 3 Jahre) beginnt die Tilgung in vierteljaehrlichen Raten. Mittel sind zweckgebunden einzusetzen und nachzuweisen. Sondertilgungen sind nach den Vertragsbedingungen moeglich.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Existenzgruender und Angehoerige der freien Berufe im Haupt- oder Nebenerwerb. Voraussetzung ist eine fachliche und kaufmaennische Qualifikation sowie aktive Mitarbeit in der Geschaeftsfuehrung. Das Vorhaben muss einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen haben.
Welche Vorhaben werden gefoerdert?
Gefoerdert werden Gruendung, Uebernahme und Festigung (innerhalb der ersten 5 Jahre) sowie Wachstumsvorhaben etablierter Unternehmen. Foerderfaehig sind Investitionen in Maschinen, Betriebs- und Geschaeftsausstattung, Warenlager, Grundstuecke und gewerbliche Baukosten sowie Betriebsmittel. Es gilt ein Antragstellungsverbot fuer bereits begonnene Vorhaben.
Muss der Sitz in NRW liegen?
Bei Gruendungen muss der Standort in Nordrhein-Westfalen liegen. Etablierte Unternehmen (aelter als 5 Jahre) koennen auch Vorhaben ausserhalb NRWs finanzieren, sofern ein positiver NRW-Effekt nachgewiesen wird (Arbeitsplaetze, Wertschoepfung, Steueraufkommen in NRW).
Wie laeuft die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt ausschliesslich im Hausbankenverfahren: Der Antragsteller waehlt ein Kreditinstitut seiner Wahl, das die Bonitaetspruefung uebernimmt und den Antrag mit allen Unterlagen (Refinanzierungsantrag, Anlagen, De-minimis-Erklaerung, ESG-Fragebogen ab 1,5 Mio. Euro Darlehensvolumen) an die NRW.BANK weiterleitet. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Welche Zinssaetze und Laufzeiten gelten?
Die Konditionen folgen dem risikogerechten Zinssystem (RGZS) mit 9 Preisklassen (A bis I) und einer Zinsspanne von rund 3,43 % bis 10,31 %. Junge Unternehmen (unter 5 Jahre) und Vorhaben in Foerdergebieten erhalten besonders guenstige Konditionen. Investitionsdarlehen laufen 5, 10 oder 20 Jahre mit 1 bis 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, Betriebsmittel-Darlehen 5 Jahre.
Ist eine Kombination mit Bundes- oder EU-Mitteln moeglich?
Eine Kombination ist mit ERP-Foerderkredit KMU und NRW.BANK.Konsortialkredit bis zu den jeweiligen Obergrenzen moeglich. Eine Kumulierung mit dem ERP-Gruenderkredit StartGeld ist ausgeschlossen. Die Foerderung wird teilweise als De-minimis-Beihilfe gewaehrt, wodurch die EU-De-minimis-Hoechstgrenzen einzuhalten sind.
Welche Mindest- und Hoechstvolumina gelten?
Der Hoechstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro pro Vorhaben und Unternehmensgruppe. Ein Mindestbetrag ist nicht festgelegt, wirtschaftlich sinnvoll wird das Programm aber meist ab Darlehenssummen im fuenfstelligen Bereich. Ab 125.000 Euro kann die Hausbank eine 50-prozentige Haftungsfreistellung beantragen, was die Besicherung erleichtert.

Mehr zu NRW.BANK.Gründung und Wachstum und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    NRW.BANK — Merkblatt NRW.BANK.Gruendung und Wachstum
    nrwbank.deRechtsgrundlageNRW.BANK
  3. [03]
    Foerderdatenbank des Bundes — NRW.BANK.Gruendung und Wachstum
    foerderdatenbank.dePrimärquelleBundesministerium fuer Wirtschaft und Klimaschutz
  4. [04]
    Wirtschaftsministerium NRW — Foerderung fuer Unternehmen
    wirtschaft.nrwRegionalMinisterium fuer Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen