Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | bis zu 10 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Das Förderdarlehen NRW.BANK.Gründung und Wachstum (GuW) richtet sich an KMU, Existenzgründer und Freiberufler im Haupterwerb oder Nebenerwerb. Förderfähig sind Unternehmensgründung, Übernahme, Beteiligung und Festigung in NRW. Bei Antragstellung durch eine natürliche Person ist fachliche und kaufmännische Qualifikation sowie hinreichender unternehmerischer Einfluss Voraussetzung. Etablierte Unternehmen (ab 5 Jahren) mit Sitz in NRW können auch Vorhaben außerhalb NRWs fördern lassen, wenn die Maßnahme einen positiven NRW-Effekt hat. Junge Unternehmen, Vorhaben in Fördergebieten und Klima-Bonus-Vorhaben erhalten besonders günstige Zinsen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Bezug zu Nordrhein-Westfalen
Gruendungsstandort in NRW oder positiver NRW-Effekt bei etablierten Unternehmen ausserhalb NRWs.
KMU-Eigenschaft nach EU-Definition
Bis 249 Mitarbeiter, bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme; auch Existenzgruender und Angehoerige freier Berufe.
Vorhabenstyp
Gruendung, Uebernahme, Festigung (bis 5 Jahre nach Gruendung) oder Wachstumsvorhaben etablierter Unternehmen.
Darlehensvolumen
Bis 10 Mio. Euro pro Vorhaben und Unternehmensgruppe; bis 100 % der foerderfaehigen Kosten.
Antrag vor Vorhabensbeginn
Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens ueber die Hausbank erfolgen; nachtraegliche Foerderung ist ausgeschlossen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Vorhaben planen und Unterlagen vorbereiten
Geschaeftsplan, Investitions- und Finanzierungsplan, Liquiditaetsvorschau sowie Nachweise zur fachlichen und kaufmaennischen Qualifikation erstellen. Bei Wachstumsvorhaben ergaenzend Jahresabschluesse der letzten zwei Jahre und Bonitaetsunterlagen bereithalten.
- 02
Hausbank auswaehlen und Erstgespraech
Geeignete Hausbank (Sparkasse, Volksbank, Geschaeftsbank) kontaktieren. Im Erstgespraech wird das Vorhaben besprochen, die Eignung fuer NRW.BANK.Gruendung und Wachstum geprueft und der passende Konditionsweg (Laufzeit, Tilgungsfreijahre, ggf. Haftungsfreistellung) festgelegt.
- 03
Foerderantrag ueber die Hausbank stellen
Die Hausbank reicht den Refinanzierungsantrag mit allen Anlagen (KMU-Erklaerung, De-minimis-Erklaerung, ESG-Fragebogen ab 1,5 Mio. Euro) bei der NRW.BANK ein. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens vorliegen.
- 04
Bonitaetspruefung und Zusage
Die Hausbank prueft die Bonitaet und legt die Preisklasse (A bis I) im risikogerechten Zinssystem fest. Die NRW.BANK refinanziert die Hausbank nach Zusage. Bei Darlehen ab 125.000 Euro kann die Hausbank eine 50-prozentige Haftungsfreistellung erhalten.
- 05
Darlehensvertrag und Auszahlung
Nach positiver Pruefung schliesst die Hausbank den Darlehensvertrag mit dem Antragsteller. Die Auszahlung erfolgt nach Mittelabruf, in der Regel innerhalb der Bereitstellungsfrist gegen Verwendungsnachweis fuer foerderfaehige Investitionen oder Betriebsmittel.
- 06
Tilgung und Verwendungsnachweis
Nach den vereinbarten tilgungsfreien Anlaufjahren (1 bis 3 Jahre) beginnt die Tilgung in vierteljaehrlichen Raten. Mittel sind zweckgebunden einzusetzen und nachzuweisen. Sondertilgungen sind nach den Vertragsbedingungen moeglich.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Vorhaben werden gefoerdert?
Muss der Sitz in NRW liegen?
Wie laeuft die Antragstellung?
Welche Zinssaetze und Laufzeiten gelten?
Ist eine Kombination mit Bundes- oder EU-Mitteln moeglich?
Welche Mindest- und Hoechstvolumina gelten?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW.BANK — NRW.BANK.Gruendung und Wachstum (Produktseite)nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]NRW.BANK — Merkblatt NRW.BANK.Gruendung und Wachstumnrwbank.deRechtsgrundlageNRW.BANK
- [03]Foerderdatenbank des Bundes — NRW.BANK.Gruendung und Wachstumfoerderdatenbank.dePrimärquelleBundesministerium fuer Wirtschaft und Klimaschutz
- [04]Wirtschaftsministerium NRW — Foerderung fuer Unternehmenwirtschaft.nrwRegionalMinisterium fuer Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen