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IB-Gründungsdarlehen Sachsen-Anhalt

Das IB-Gründungsdarlehen Sachsen-Anhalt (2021–2027) ist ein zinsgünstiges Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) für Existenzgründer und junge KMU bis fünf Jahre nach Gründung. Es finanziert Investitionen, Betriebsmittel und Auftragsvorfinanzierungen von 10.000 bis 500.000 Euro mit Laufzeiten bis 15 Jahren und bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Das Programm ist Teil des EFRE-kofinanzierten KMU-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt 2021–2027.

Max. Kreditrahmen
500.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderhöhe 10.000 € – 500.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit dem IB-Gründungsdarlehen unterstützt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt erfolgversprechende Gründungsvorhaben in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler jeweils bis fünf Jahre nach Gründung. Das Programm ermöglicht es, Geschäftsideen zu verwirklichen, unternehmerische Entscheidungen umzusetzen und erfolgreich in die Selbständigkeit zu starten. Die Darlehensvergabe erfolgt mit Mitteln aus EU-Fonds 2021-2027.

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Antragsteller müssen ihren Unternehmenssitz in Sachsen-Anhalt haben und das geförderte Vorhaben muss in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden. Reine Holdinggesellschaften oder Unternehmen ohne operative Tätigkeit im Land sind ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen bei Existenzgründung sowie Unternehmen und Freiberufler innerhalb der ersten fünf Jahre nach ihrer Gründung. Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, sind nicht förderfähig.

Der Darlehensbetrag muss mindestens 10.000 Euro und darf maximal 500.000 Euro betragen. Das Darlehen kann den gesamten Finanzierungsbedarf abdecken. Darlehen bis 150.000 Euro und darüber werden zu unterschiedlichen Konditionen gewährt.

Das IB-Gründungsdarlehen wird als Weiterleitungsdarlehen über die Hausbank des Antragstellers vergeben. Der Antragsteller stellt den Antrag nicht direkt bei der IB, sondern über sein Kreditinstitut, das den Antrag an die IB weiterleitet und das Ausfallrisiko mitträgt.

Der Antrag muss vor dem Beginn des zu finanzierenden Vorhabens gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor Antragstellung und Bewilligung führt zum Ausschluss von der Förderung. Vorbereitende Maßnahmen wie Planungsleistungen gelten dabei nicht als Vorhabenbeginn.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz und Vorhaben in Sachsen-Anhalt

Antragsteller müssen ihren Unternehmenssitz in Sachsen-Anhalt haben und das geförderte Vorhaben muss in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden. Reine Holdinggesellschaften oder Unternehmen ohne operative Tätigkeit im Land sind ausgeschlossen.

Existenzgründer oder KMU bis 5 Jahre nach Gründung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen bei Existenzgründung sowie Unternehmen und Freiberufler innerhalb der ersten fünf Jahre nach ihrer Gründung. Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, sind nicht förderfähig.

Darlehensbetrag 10.000 bis 500.000 Euro

Der Darlehensbetrag muss mindestens 10.000 Euro und darf maximal 500.000 Euro betragen. Das Darlehen kann den gesamten Finanzierungsbedarf abdecken. Darlehen bis 150.000 Euro und darüber werden zu unterschiedlichen Konditionen gewährt.

Antragstellung über die Hausbank (Weiterleitungsdarlehen)

Das IB-Gründungsdarlehen wird als Weiterleitungsdarlehen über die Hausbank des Antragstellers vergeben. Der Antragsteller stellt den Antrag nicht direkt bei der IB, sondern über sein Kreditinstitut, das den Antrag an die IB weiterleitet und das Ausfallrisiko mitträgt.

Antrag vor Beginn des Vorhabens

Der Antrag muss vor dem Beginn des zu finanzierenden Vorhabens gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor Antragstellung und Bewilligung führt zum Ausschluss von der Förderung. Vorbereitende Maßnahmen wie Planungsleistungen gelten dabei nicht als Vorhabenbeginn.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Vorbereitung und Businessplan erstellen

    Vor der Antragstellung erstellt der Gründer einen vollständigen Businessplan mit Beschreibung des Vorhabens, Investitionsplan, Liquiditätsplanung und Finanzierungsübersicht. Der Plan ist Grundlage für die Bonitätsprüfung durch die Hausbank und die IB.

  2. 02

    Hausbank auswählen und Beratungsgespräch führen

    Der Antragsteller wählt eine Hausbank und vereinbart ein Beratungsgespräch zur Finanzierung. Die Hausbank prüft die Gesamtfinanzierung, die Kreditwürdigkeit (inkl. SCHUFA) und berät zum passenden Darlehensrahmen. Auch die Beratungshotline der IB (0800 56 007 57) steht vorab kostenfrei zur Verfügung.

  3. 03

    Antrag bei der Hausbank einreichen

    Der Antrag wird ausschließlich über die Hausbank gestellt — nicht direkt bei der IB. Einzureichen sind: Businessplan, KMU-Erklärung, De-minimis-Erklärung, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten sowie die Erklärung der Hausbank zur Gesamtfinanzierung. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.

  4. 04

    Prüfung durch Hausbank und IB Sachsen-Anhalt

    Die Hausbank leitet den vollständigen Antrag an die IB Sachsen-Anhalt weiter. Die IB prüft die Förderfähigkeit, die Einhaltung der De-minimis-Grenzen, das Rating und die EFRE-Konformität. Rückfragen werden über die Hausbank als Mittler koordiniert.

  5. 05

    Darlehensvertrag abschließen und Mittel abrufen

    Nach Bewilligung schließt der Antragsteller den Darlehensvertrag mit der Hausbank ab, die ihrerseits mit der IB kontrahiert. Die Mittel werden über die Hausbank ausgezahlt. Ab diesem Zeitpunkt gelten die vereinbarten Tilgungs- und Berichtspflichten, inkl. der EFRE-Publizitätspflichten für die Dauer des Darlehens.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für das IB-Gründungsdarlehen?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Freiberufler in den ersten fünf Jahren ihrer selbstständigen Tätigkeit sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu fünf Jahren nach der Gründung mit Sitz und Vorhaben in Sachsen-Anhalt. Die KMU-Definition der EU gilt: Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Nicht förderfähig sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Beihilfevorschriften sowie Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Was wird durch das Darlehen finanziert?
Das IB-Gründungsdarlehen finanziert Investitionen (z. B. Maschinen, Ausstattung, Grundstücke, Gebäude), Betriebsmittel (z. B. Warenlager, laufende Kosten) und die Auftragsvorfinanzierung. Das Darlehen kann den vollen Finanzierungsbedarf abdecken, sofern er im Korridor von 10.000 bis 500.000 Euro liegt. Ausdrücklich ausgeschlossen sind reine Liquiditätsverbesserungsmaßnahmen, die Ablösung bestehender Darlehen sowie die Vorfinanzierung von Zuschüssen oder erstattungspflichtiger Mehrwertsteuer.
Welche Konditionen gelten — Zinssatz, Laufzeit und tilgungsfreie Phase?
Es gelten zwei Zinskorridore je nach Darlehensbetrag (Stand: ab 1. August 2025): Für Darlehen bis 150.000 Euro beträgt der nominale Sollzins 2,95 % p. a. (effektiver Jahreszins 2,99 % bei 0–2 tilgungsfreien Jahren). Für Darlehen über 150.000 Euro gilt ein nominaler Sollzins von 5,45 % p. a. (effektiver Jahreszins 5,59 %). Die Laufzeit beträgt 5, 10 oder 15 Jahre mit einer Zinsbindung von 5 oder 10 Jahren. Bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre sind möglich, in denen nur Zinsen gezahlt werden. Die Konditionen können sich ändern — die aktuellen Sätze sind auf der Produktseite der IB Sachsen-Anhalt abrufbar.
Wie läuft der Antragsprozess über die Hausbank ab?
Das IB-Gründungsdarlehen ist ein Weiterleitungsdarlehen: Der Antragsteller wendet sich an seine Hausbank (Kreditinstitut seiner Wahl) und beantragt dort die Förderung. Die Hausbank prüft die Bonität, bewertet das Vorhaben und leitet den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die IB Sachsen-Anhalt weiter. Benötigte Dokumente sind in der Regel: Businessplan, Erklärung der Hausbank zur Gesamtfinanzierung, SCHUFA-Auskunft, KMU-Erklärung sowie Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Die Hausbank trägt anteilig das Ausfallrisiko und erhält dafür eine Marge.
Ist das IB-Gründungsdarlehen mit dem KfW StartGeld kombinierbar?
Eine Kombination des IB-Gründungsdarlehens mit dem KfW StartGeld (Programm 067) ist grundsätzlich möglich, solange die jeweils geltenden Beihilfe- und De-minimis-Grenzen eingehalten werden. Das KfW StartGeld hat eine eigene Obergrenze von 125.000 Euro und ist ebenfalls ein Weiterleitungsdarlehen über die Hausbank. Da beide Programme als De-minimis-Beihilfen eingestuft sein können, ist die Einhaltung des De-minimis-Gesamtplafonds von 300.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren entscheidend. Die endgültige Prüfung der Kombinierbarkeit erfolgt durch die Hausbank und die IB im Rahmen des Antragsverfahrens.
Was bedeutet die EFRE-Kofinanzierung für Darlehensnehmer?
Das IB-Gründungsdarlehen ist Teil des KMU-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt 2021–2027, der aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert wird. Für Darlehensnehmer entstehen dadurch bestimmte Pflichten: Sie müssen Publizitätsvorgaben der EU beachten (z. B. Hinweis auf EU-Förderung bei öffentlich sichtbaren Maßnahmen), Belege und Nachweise über die Mittelverwendung für den vorgesehenen Prüfzeitraum aufbewahren und auf Anfrage Auskunft gegenüber Prüfbehörden erteilen. Die genauen Berichtspflichten werden im Darlehensvertrag festgelegt. Es handelt sich nicht um einen klassischen Zuschuss, sondern um ein rückzahlbares Darlehen — dennoch gelten EU-Beihilfevorschriften.
Welche De-minimis-Regelung gilt für das Programm?
Das IB-Gründungsdarlehen unterliegt der De-minimis-Verordnung der EU. Danach darf ein Unternehmen innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren höchstens 300.000 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten (Bruttobetrag aller staatlichen Beihilfen im De-minimis-Regime). Beim Antrag muss der Antragsteller eine De-minimis-Erklärung abgeben, in der alle bereits erhaltenen De-minimis-Beihilfen angegeben werden. Übersteigt die Summe den Plafond, ist das Programm nicht oder nur teilweise nutzbar. Unternehmen im Bereich Fischerei, Aquakultur und Urproduktion in der Landwirtschaft unterliegen abweichenden, niedrigeren Grenzen.

Mehr zu IB-Gründungsdarlehen Sachsen-Anhalt und verwandten Programmen

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    IB-Gründungsdarlehen 2021–2027 — Produktseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
  2. [02]
    Gründungsförderung — Übersicht aller IB-Gründungsprodukte
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
  3. [03]
    Investitionsbank Sachsen-Anhalt — Startseite
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
  4. [04]
    EFRE-Förderung in Sachsen-Anhalt 2021–2027 — KMU-Darlehensfonds
    europa.sachsen-anhalt.deRegionalMinisterium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
  5. [05]
    Verordnung (EU) 2023/2831 — De-minimis-Verordnung (ab 1. Januar 2024)
    eur-lex.europa.euRechtsgrundlageEuropäische Kommission