BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Bund Aktuell bis 31.12.2026

BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU bezuschusst Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 € pro Beratung — der Zuschuss beträgt 80 % (max. 2.800 €) für Betriebsstätten in den neuen Bundesländern samt Regionen Lüneburg und Trier, 50 % (max. 1.750 €) in den alten Bundesländern samt Berlin und Region Leipzig. Der Antrag läuft online über eine Leitstelle beim BAFA — mit der Beratung darf erst nach deren schriftlicher Freigabe begonnen werden.

Max. Förderung
2.800 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Förderhöhe bis zu 2.800 €
Förderquote 80 %
Zielgruppe Existenzgründer, Unternehmen

Worum geht es?

Die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU ist die zentrale Beratungs-Subvention für den Mittelstand in Deutschland — kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung — etwa Fachkräftesicherung, Kosteneinsparung oder Anpassung des Geschäftsmodells.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 € pro Beratung (Honorar plus Auslagen und Reisekosten des Beraters, ohne Umsatzsteuer). Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Standort der beratenen Betriebsstätte:

| Standort der Betriebsstätte | Fördersatz | Max. Zuschuss | |---|---|---| | Neue Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und Region Leipzig) | 80 % | 2.800 € | | Alte Bundesländer (mit Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) | 50 % | 1.750 € |

Seit dem 15. November 2025 wird der Zuschuss bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen auf den Brutto-Rechnungsbetrag berechnet — vorher zählte nur der Nettobetrag.

Rahmenbedingungen der Beratung:

  • Maximal 5 Beratungstage (müssen nicht aufeinanderfolgen; Berichterstellung und Reisezeiten zählen nicht mit)
  • Einzelberatung ist Pflicht — Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen sind nicht förderfähig
  • Konzeptionelle Durchführung: Analyse der Unternehmenssituation, Benennung der Schwachstellen, konkrete Handlungsempfehlungen — dokumentiert in einem schriftlichen Beratungsbericht, den Berater und Unternehmen unterschreiben
  • Kontingent: höchstens 2 geförderte Beratungen pro Jahr, maximal 5 innerhalb der Richtlinien-Laufzeit

Was NICHT förderfähig ist:

  • Beratungen mit überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerthemen (z. B. Vertragsentwürfe, Jahresabschlüsse, Buchführung)
  • Überwiegend gutachterliche Stellungnahmen
  • Beratungen, die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben
  • Beratungen mit Vermittlungs- oder Verkaufszweck (Berater darf keine eigenen Waren oder Dienstleistungen andienen — Neutralitätsgebot)
  • Beratungen, die bereits aus anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot)

Berater muss beim BAFA registriert sein: Zugelassen sind selbständige Berater, deren Geschäftszweck überwiegend (mehr als 50 % des Umsatzes) auf entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist und die ein Qualitätssicherungsinstrument nachweisen. Die Auswahl des Beraters ist frei.

De-minimis-Beihilfe: Der Zuschuss zählt auf die De-minimis-Grenze (300.000 € innerhalb von drei Jahren) an. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht — die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Geltungsdauer: Die Förderrichtlinie vom 14. Dezember 2022 (geänderte Fassung vom 12. Dezember 2024) gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.

Schnell-Check

Passt BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

KMU (< 250 Mitarbeiter UND ≤ 50 Mio. € Umsatz oder ≤ 43 Mio. € Bilanzsumme)

Standort der Betriebsstätte (bestimmt die Förderquote)

Neue Bundesländer / Region Lüneburg / Region Trier (80 %, max. 2.800 €) · Alte Bundesländer / Berlin / Region Leipzig (50 %, max. 1.750 €)

Beratungsschwerpunkt

Strategie / Geschäftsmodell · Finanzen / Controlling · Personal / Fachkräftesicherung · Organisation / Prozesse · Digitalisierung · Ökologische Nachhaltigkeit

Unternehmensalter

Unter 1 Jahr (Informationsgespräch mit Regionalpartner Pflicht) · 1 Jahr oder älter

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    80 %
    2.800 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
3.500 €

Förderfähig sind max. 3.500 €

Rechnerische Schätzung
2.800 €

pro Antrag

Förderquote80%
  • Gesamtkosten3.500 €
  • Förderfähige Basis3.500 €
  • Zuschuss– 2.800 €
  • Dein Eigenanteil700 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

8 Schritte

  1. 01

    Beratungs­bedarf konkret formulieren — was genau soll der Berater bearbeiten? Liefer-Ergebnis (Konzept, Roadmap, Strategie­papier)? Zeitraum?

  2. 02

    Vor­gespräch mit Berater — kostenlos, klärt

    Beratungs­bedarf konkret? Honorar pro Tagessatz? Geplante Beratungs­tage? Liefer-Ergebnisse? Noch keine Beratungs­vereinbarung unterschreiben.

  3. 03

    Förder­antrag durch Regional­partner einreichen — Regional­partner formalisiert den Antrag und reicht ihn beim BAFA ein. Beizulegen sind:

    - Unternehmens-Nachweis (Handelsregister, Gewerbe-Anmeldung, KMU-Status-Erklärung) - Beratungs­vereinbarung mit dem ausgewählten Berater (noch nicht unterschrieben — als Entwurf) - Konkrete Themen­beschreibung der Beratung - BAFA-Akkreditierungs-Nachweis des Beraters

  4. 04

    BAFA prüft + bewilligt — typisch 4–6 Wochen Bearbeitung. Bewilligungs­bescheid kommt mit konkreter Förder­höhe und Frist (typisch 6 Monate für Beratungs­durchführung).

  5. 05

    NACH Bewilligung Beratungs­vertrag unterschreiben — vorher nicht, sonst Anspruchs­verlust!

  6. 06

    Beratung durchführen — Berater erstellt Tag für Tag dokumentierten Beratungs­bericht (Inhalt, Stunden, Ergebnisse). Dauer typisch 4–8 Beratungs­tage über 2–4 Monate.

  7. 07

    Verwendungs­nachweis einreichen beim BAFA über den Regional­partner — innerhalb 6 Monate nach Bewilligung. Beizulegen:

    - Berater-Rechnung (mit Steuer­nummer + Tagessatz × Tage) - Beratungs­bericht (30+ Seiten) - Nachweis Eigenanteils-Bezahlung (Überweisungs­beleg)

  8. 08

    Auszahlung des BAFA-Zuschusses an das Unternehmen — typisch 4–6 Wochen nach Verwendungs­nachweis.

Häufige Fragen

Wann darf ich mit der Beratung beginnen?
Erst nach dem schriftlichen Informationsschreiben der Leitstelle. Der Ablauf ist strikt: 1) Antrag online über die BAFA-Antragsplattform stellen, 2) die gewählte Leitstelle prüft die formalen Voraussetzungen, 3) das Informationsschreiben kommt — erst jetzt darf der Beratungsvertrag unterschrieben und gestartet werden. Wichtig: Schon der Abschluss des Beratungsvertrags zählt als Beratungsbeginn. Wer vor dem Informationsschreiben unterschreibt oder startet, verliert den Zuschuss-Anspruch vollständig. Nach dem Schreiben bleiben 6 Monate Zeit bis zum Verwendungsnachweis.
Wie hoch ist der Zuschuss konkret?
Die förderfähigen Beratungskosten (Honorar plus Auslagen und Reisekosten, ohne Umsatzsteuer) sind auf 3.500 € pro Beratung gedeckelt. Darauf gibt es 80 % Zuschuss (max. 2.800 €) für Betriebsstätten in den neuen Bundesländern samt Regionen Lüneburg und Trier — und 50 % (max. 1.750 €) in den alten Bundesländern samt Berlin und Region Leipzig. Beispiel: Beraterrechnung 4.000 € netto → förderfähig 3.500 € → Zuschuss 2.800 € (Ost) bzw. 1.750 € (West), der Rest plus Umsatzsteuer ist Eigenanteil. Seit 15.11.2025 wird bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen der Brutto-Rechnungsbetrag als Basis genommen.
Welche Berater sind zugelassen?
Der Berater muss beim BAFA registriert sein. Voraussetzungen für die Registrierung: selbständige Beratungstätigkeit mit mehr als 50 % des Gesamtumsatzes aus entgeltlicher Unternehmensberatung, nachgewiesene Fähigkeiten und Zuverlässigkeit sowie ein Qualitätssicherungsinstrument (anerkanntes Zertifikat oder dokumentiertes QS-Handbuch). Ausgeschlossen sind u. a. Angehörige, Mitarbeiter oder Gesellschafter des beratenen Unternehmens sowie Berater von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die Auswahl unter den registrierten Beratern ist frei — Honorare und Referenzen vergleichen lohnt sich.
Was ist aus dem Programm „Unternehmerisches Know-how" geworden?
Das Vorgänger-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows" lief Ende 2022 aus — mit ihm auch die alte Staffel nach Unternehmensphase (4.000 € für Jungunternehmen, 3.000 € für Bestandsunternehmen, Antrag über Regionalpartner). Seit dem 1. Januar 2023 gilt die neue Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU": einheitlicher Kosten-Deckel von 3.500 €, Staffelung nur noch nach Standort (Ost 80 % / West 50 %) und Online-Antrag über eine Leitstelle. Zahlen aus älteren Ratgebern, die noch 4.000 € nennen, sind nicht mehr gültig.
Wie oft kann ich die Förderung nutzen — und was ist mit De-minimis?
Höchstens 2 geförderte Beratungen pro Jahr und maximal 5 innerhalb der Richtlinien-Laufzeit (Anträge bis 31.12.2026). Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe: Alle De-minimis-Beihilfen eines Unternehmens dürfen innerhalb von drei Jahren 300.000 € nicht überschreiten — bei Antrag und Verwendungsnachweis ist eine De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen abzugeben. Außerdem gilt ein Kumulierungsverbot: Dieselbe Beratung darf nicht zusätzlich aus anderen öffentlichen Zuschüssen (einschließlich ESF-Mitteln) finanziert werden.

Service · Buchhaltung

Empfehlung von BundesBonus

Beratungs-Rechnung als Betriebsausgabe buchen

Die nicht von der BAFA erstatteten 20 % Eigenanteil sind voll als Betriebsausgabe absetzbar. Lexware Office bucht die Rechnung mit korrektem Konto-Mapping und USt-Schlüssel.

Lexware Office testen
WerbungEmpfehlungen mit Affiliate-Link — du zahlst nicht mehr, wir bekommen ggf. eine Provision.Details

Mehr zu BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BAFA Beratungsförderung „Unternehmerisches Know-how" — Offizielle Programmseite
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  2. [02]
    BAFA — Berater­datenbank
    beratungsfoerderung.bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  3. [03]
    BAFA — Liste Regional­partner pro Bundesland
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  4. [04]
    BAFA — Liste Regional­partner pro Bundesland
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Teilen
Merken