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Zuschuss · bis 300.000 € Land

Just Transition Fund (JTF) Unternehmensförderung Lausitz

Der Just Transition Fund (JTF) Lausitz ist ein EU-Strukturfonds-Programm des Landes Brandenburg, das Unternehmen im Lausitzer Revier beim Strukturwandel nach dem Kohleausstieg foerdert. Gefördert werden produktive Investitionen von KMU und Grossunternehmen, Transformationsberatung sowie Existenzgruendungen durch das Startgeld Lausitz — mit Zuschuessen von bis zu 300.000 Euro pro Vorhaben.

Max. Förderung
300.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderhöhe bis zu 300.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Das Programm unterstützt KMU und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im brandenburgischen Lausitzer Revier während des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Vier Fördertatbestände: produktive Investitionen von KMU (Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung von Betriebsstätten), Transformationsberatung für KMU (Modul Analyse und Modul Implementierung), Startgeld Lausitz für neue KMU bis 3 Jahre nach Gründung sowie produktive Investitionen und Umweltschutzinvestitionen großer Unternehmen. Mittelherkunft: EFRE und Just Transition Fund.

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Das Unternehmen muss eine Betriebsstaette oder Niederlassung in einem der fuenf Foerdergebiets-Landkreise des Lausitzer Reviers haben: Cottbus (kreisfreie Stadt), Spree-Neisse, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster oder Oberspreewald-Lausitz. Unternehmen ausserhalb dieses NUTS-3-Foerdergebiets erhalten keine Foerderung.

Antragsberechtigt sind KMU (kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-KMU-Definition: bis 250 Mitarbeiter, bis 50 Mio. Euro Umsatz oder bis 43 Mio. Euro Bilanzsumme) sowie Grossunternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Nicht antragsberechtigt sind oeffentliche Einrichtungen, Gebietkoerperschaften und Unternehmen in bestimmten Sektoren (Schwerindustrie, Kohle, Stahl, Werften).

Das Programm umfasst drei klar abgegrenzte Förderbereiche: (1) Produktive Investitionen fuer KMU und Grossunternehmen — z. B. Maschinen, Anlagen, Gebaeude fuer neue wirtschaftliche Aktivitaeten; (2) Transformationsberatung — externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung des wirtschaftlichen Wandels, gefördert per Beratergutschein ueber akkreditierte JTF-Berater; (3) Startgeld Lausitz — Zuschuss fuer KMU, die nicht laenger als drei Jahre nach ihrer Gruendung bestehen, zur Foerderung von Existenzgruendungen im Revier.

Das antragstellende Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein 'Unternehmen in Schwierigkeiten' im Sinne der EU-Beihilfevorschriften sein (Art. 2 Nr. 18 AGVO). Dies wird geprueft anhand von Kriterien wie Insolvenzverfahren, Verlust von mehr als der Haelfte des Stammkapitals oder negativem EBITDA. Ein entsprechender Nachweis ist Teil des Antragsverfahrens.

Fuer den Foerderbereich produktive Investitionen gilt ein Mindestinvestitionsvolumen; fuer Transformationsberatung sind die anerkennungsfaehigen Beratungskosten massgeblich. Der maximale Foerderbetrag betraegt 300.000 Euro pro Vorhaben und Antragsteller. Detailbedingungen — insbesondere getrennte Unter- und Obergrenzen pro Foerderbereich — sind in der Foerderrichtlinie des Landes Brandenburg geregelt und mit der ILB abzustimmen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Betriebsstaette im Lausitzer Revier

Das Unternehmen muss eine Betriebsstaette oder Niederlassung in einem der fuenf Foerdergebiets-Landkreise des Lausitzer Reviers haben: Cottbus (kreisfreie Stadt), Spree-Neisse, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster oder Oberspreewald-Lausitz. Unternehmen ausserhalb dieses NUTS-3-Foerdergebiets erhalten keine Foerderung.

Gewerbliches Unternehmen (KMU oder Grossunternehmen)

Antragsberechtigt sind KMU (kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-KMU-Definition: bis 250 Mitarbeiter, bis 50 Mio. Euro Umsatz oder bis 43 Mio. Euro Bilanzsumme) sowie Grossunternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Nicht antragsberechtigt sind oeffentliche Einrichtungen, Gebietkoerperschaften und Unternehmen in bestimmten Sektoren (Schwerindustrie, Kohle, Stahl, Werften).

Foerderbereich

Das Programm umfasst drei klar abgegrenzte Förderbereiche: (1) Produktive Investitionen fuer KMU und Grossunternehmen — z. B. Maschinen, Anlagen, Gebaeude fuer neue wirtschaftliche Aktivitaeten; (2) Transformationsberatung — externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung des wirtschaftlichen Wandels, gefördert per Beratergutschein ueber akkreditierte JTF-Berater; (3) Startgeld Lausitz — Zuschuss fuer KMU, die nicht laenger als drei Jahre nach ihrer Gruendung bestehen, zur Foerderung von Existenzgruendungen im Revier.

Kein Unternehmen in Schwierigkeiten

Das antragstellende Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein 'Unternehmen in Schwierigkeiten' im Sinne der EU-Beihilfevorschriften sein (Art. 2 Nr. 18 AGVO). Dies wird geprueft anhand von Kriterien wie Insolvenzverfahren, Verlust von mehr als der Haelfte des Stammkapitals oder negativem EBITDA. Ein entsprechender Nachweis ist Teil des Antragsverfahrens.

Mindestinvestition oder Mindestberatungsausgaben

Fuer den Foerderbereich produktive Investitionen gilt ein Mindestinvestitionsvolumen; fuer Transformationsberatung sind die anerkennungsfaehigen Beratungskosten massgeblich. Der maximale Foerderbetrag betraegt 300.000 Euro pro Vorhaben und Antragsteller. Detailbedingungen — insbesondere getrennte Unter- und Obergrenzen pro Foerderbereich — sind in der Foerderrichtlinie des Landes Brandenburg geregelt und mit der ILB abzustimmen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Beratungsgespraech mit der ILB

    Vor der Antragstellung empfiehlt die ILB ein kostenloses Beratungsgespraech ueber das Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur. Im Gespraech wird geprueft, welcher der drei Förderbereiche passt (produktive Investitionen, Transformationsberatung oder Startgeld Lausitz), ob alle Foerdervoraussetzungen erfuellt sind und welche Unterlagen benoetigt werden.

  2. 02

    Fuer Transformationsberatung: Akkreditierten JTF-Berater auswaehlen

    Wer Foerderung fuer externe Beratungsleistungen beantragen moechte, muss einen Berater aus der offiziellen JTF-Beraterdatenbank der ILB einbinden. Nur akkreditierte Berater sind foerderfaehig. Die Beraterdatenbank ist auf der ILB-Website abrufbar und nach Fachgebiet und Region filterbar.

  3. 03

    Antrag digital im ILB Kundenportal stellen

    Antraege werden ausschliesslich digital ueber das Kundenportal der ILB (portal.ilb.de) eingereicht. Das Portal fuehrt durch den Antragsprozess. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens oder vor Abschluss von Vertraegen gestellt werden — ein vorzeitiger Vorhabensbeginn fuehrt zum Foerderausschluss.

  4. 04

    Antragspruefung und Zuwendungsbescheid

    Die ILB prueft den Antrag auf Foerderfaehigkeit, Beihilferechtskonformitaet (AGVO oder De-minimis) und Vollstaendigkeit der Unterlagen. Nach positiver Pruefung ergeht ein schriftlicher Zuwendungsbescheid. Erst nach Erlass des Bescheids und auf Grundlage des Bescheids darf mit dem Vorhaben begonnen werden.

  5. 05

    Vorhaben umsetzen und Mittel abrufen

    Das Vorhaben wird gemaess dem Zuwendungsbescheid umgesetzt. Mittel werden nach Nachweis der foerderfaehigen Ausgaben abgerufen (Mittelabrufverfahren). Die ILB stellt Anleitungsvideos zum Mittelabruf und zum Verwendungsnachweis im Kundenportal bereit.

  6. 06

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen, der belegt, dass die Foerdergelder zweckgemaess eingesetzt wurden. Dazu gehoeren Rechnungen, Zahlungsbelege und — bei investiven Vorhaben — Nachweise zur Beschaeftigungswirkung. Die ILB prueft den Verwendungsnachweis im Rahmen der Schlusspruefung.

Häufige Fragen

Was ist der Just Transition Fund und warum gibt es ihn fuer die Lausitz?
Der Just Transition Fund (JTF) ist ein EU-Strukturfonds, der mit der Verordnung (EU) 2021/1056 eingerichtet wurde, um Regionen zu unterstuetzen, die besonders stark vom Uebergang zur Klimaneutralitaet betroffen sind. Fuer die Lausitz bedeutet das: Der Ausstieg aus der Braunkohle — der in Deutschland bis 2038 vollstaendig vollzogen sein soll — bedroht Zehntausende Arbeitsplaetze in Bergbau und Energiewirtschaft. Mit JTF-Mitteln soll der Strukturwandel aktiv gestaltet werden, indem neue Unternehmen, Investitionen und Beschaeftigung in zukunftsfaehigen Branchen aufgebaut werden. Brandenburg erhaelt aus dem JTF EU-Mittel, die mit Landesmitteln kofinanziert werden und ueber die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Zuschuesse an Unternehmen ausgereicht werden.
Welche Landkreise und Staedte gehoeren zum Lausitzer Revier als Foerdergebiet?
Das Foerdergebiet des JTF Lausitz umfasst auf brandenburgischer Seite fuenf Gebietskörperschaften: die kreisfreie Stadt Cottbus sowie die Landkreise Spree-Neisse, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz. Das Lausitzer Revier erstreckt sich geografisch darueber hinaus auch auf die saechsische Seite (Landkreise Goerlitz und Bautzen), die jedoch ueber eigene Landesfoerderprogramme abgewickelt werden. Fuer die Foerderung durch die ILB ist ein Unternehmens- oder Betriebsstaettensitz in einem der fuenf genannten brandenburgischen Foerdergebiets-Landkreise Pflichtvoraussetzung.
Welche drei Förderbereiche gibt es und was wird jeweils gefoerdert?
Das JTF-Programm glieder sich in drei klar abgegrenzte Förderbereiche: (1) Produktive Investitionen: KMU und Grossunternehmen der gewerblichen Wirtschaft koennen Investitionen in neue Betriebsstaetten, Maschinen, Anlagen oder Gebaeude foerdern lassen, wenn dadurch dauerhaft Arbeitsplaetze in zukunftsfaehigen Branchen entstehen oder gesichert werden. (2) Transformationsberatung: Unternehmen im Lausitzer Revier koennen externe Beratungsleistungen foerdern lassen, die ihnen helfen, ihren Transformationsprozess zu planen und umzusetzen — z. B. Digitalisierungsberatung, Strategieentwicklung oder Technologiebewertung. Beratungsleistungen werden nur ueber akkreditierte Berater aus der JTF-Beraterdatenbank der ILB abgerechnet. (3) Startgeld Lausitz: Junge Unternehmen, die nicht laenger als drei Jahre nach ihrer Gruendung bestehen und als KMU qualifiziert sind, koennen das Startgeld Lausitz beantragen — einen Gruendungszuschuss, der speziell auf den Bedarf junger Unternehmen im Strukturwandelgebiet zugeschnitten ist.
Wie hoch ist die Foerderung und was ist der maximale Foerderbetrag?
Der maximale Foerderbetrag betraegt 300.000 Euro pro Vorhaben und Antragsteller. Die genaue Foerderquote — d.h. der Anteil der foerderfaehigen Kosten, der als Zuschuss gezahlt wird — richtet sich nach dem jeweiligen Foerderbereich, der Unternehmensgroesse und dem anzuwendenden Beihilferahmen. Als EU-JTF-Programm in einer weniger entwickelten Region wie der Lausitz koennen EU-Kofinanzierungssaetze von bis zu 85 Prozent der oeffentlichen Ausgaben erreicht werden; fuer den einzelnen Antragsteller ergibt sich die konkrete Foerderquote jedoch aus der nationalen Richtlinie und dem Beihilferahmen (AGVO oder De-minimis). Detailauskuenfte erteilt die ILB im Beratungsgespraech.
Was gilt fuer das Startgeld Lausitz — wer kann es beantragen und was wird gefoerdert?
Das Startgeld Lausitz ist speziell auf Existenzgruender und junge Unternehmen ausgerichtet. Antragsberechtigt sind KMU, die ihren Betriebssitz im Lausitzer Revier haben und deren Gruendung nicht laenger als drei Jahre zurueckliegt. Das Startgeld unterstuetzt die erste Phase des Unternehmensaufbaus — z.B. Erstausstattung, Beratungsleistungen oder erste Investitionen — und ist damit ein Foerderangebot, das das JTF-Investitionsprogramm fuer etabliertere Unternehmen ergaenzt. Antragsteller fuer das Startgeld muessen ebenfalls die allgemeinen Anforderungen des JTF-Programms erfuellen: kein Unternehmen in Schwierigkeiten, Foerdergebiet-Sitz, Gewerblichkeit. Der Antrag wird wie alle JTF-Foerderungen ueber das Kundenportal der ILB gestellt.
Wie ist der Antragsweg und welche Schritte sind zu beachten?
Antraege werden ausschliesslich ueber das Kundenportal der ILB (portal.ilb.de) digital eingereicht — ein postalischer oder persoenlicher Einreichungsweg ist nicht vorgesehen. Vor der Antragstellung empfiehlt die ILB ein kostenloses Beratungsgespraech (Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur). Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden — nachtraegliche Antraege werden nicht beruecksichtigt. Fuer Foerderantraege im Bereich Transformationsberatung muss ein akkreditierter Berater aus der JTF-Beraterdatenbank eingebunden werden. Nach Antragspruefung ergeht ein schriftlicher Bescheid; erst nach Erlass des Zuwendungsbescheids darf mit dem Vorhaben begonnen werden.
Gilt De-minimis oder AGVO — und kann man JTF mit GRW kombinieren?
JTF-Foerderungen koennen je nach Foerderbereich und Unternehmensgroesse entweder auf Basis der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, insbesondere Art. 14 fuer regionale Investitionsbeihilfen und Art. 17 fuer KMU-Investitionsbeihilfen) oder der De-minimis-Verordnung gewaehrt werden. Die De-minimis-Regelung erlaubt Beihilfen bis 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren ohne Notifizierungspflicht. Eine Kombination mit GRW-Mitteln (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) ist grundsaetzlich moeglich, da die Lausitz als GRW-Foerdergebiet gilt; dabei sind jedoch die Kumulierungsregeln der AGVO zu beachten, die eine Ueberschreitung der zulaessigen Beihilfeintensitaet verhindern. Die ILB prueft die Kumulierungskonformitaet im Rahmen der Antragspruefung.

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