BundesBonus
Zuschuss · bis 35 % Land

Sachsen-Anhalt INVESTIERT

Sachsen-Anhalt INVESTIERT fördert KMU bei nachhaltigen Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Zuschuss bis zu 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 300.000 Euro. Anträge werden im Wettbewerbsverfahren in mehreren Förderrunden bearbeitet.

Max. Förderung
300.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderhöhe bis zu 300.000 €
Förderquote 35 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt INVESTIERT der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nachhaltige Investitionen. Antragsberechtigt sind KMU des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Einzelhandels, Dienstleistungs-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden innovative Vorhaben (Einführung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen im Sinne des Oslo-Handbuchs 2018) sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht-innovative Investitionen. Die 4. Wettbewerbsrunde startet am 4. Mai 2026 um 10 Uhr und endet am 15. Mai 2026 um 10 Uhr.

Schnell-Check

Passt Sachsen-Anhalt INVESTIERT zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

KMU aus produzierendem Gewerbe, Handwerk, Einzelhandel, Dienstleistung, Beherbergung oder Gastronomie

Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

Innovatives Vorhaben gemäß Oslo-Handbuch 2018 ODER mindestens 5 neue Arbeitsplätze ODER besonderer Umwelt-/Klimabeitrag (>20 % Energieeinsparung) ODER Beherbergungs-/Gastronomie-Modernisierung

Investition in neue, aktivierungsfähige materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag35 %300.000 €

Was bekommst du konkret?

Zuschuss in Höhe von bis zu 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 300.000 Euro pro Vorhaben. Gefördert werden Investitionen in neue, aktivierungsfähige materielle Wirtschaftsgüter (Maschinen, Anlagen, technische Ausstattung) sowie in immaterielle Wirtschaftsgüter (Software, Patente, Lizenzen).

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Sachsen-Anhalt INVESTIERT
857.143 €

Förderfähig sind max. 857.143 €

Rechnerische Schätzung
300.000 €

pro Antrag

Förderquote35%
  • Gesamtkosten857.143 €
  • Förderfähige Basis857.143 €
  • Zuschuss– 300.000 €
  • Dein Eigenanteil557.143 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Unterlagen vorbereiten

    KMU-Folgefonds Unterlagencheckliste herunterladen und alle erforderlichen Dokumente zusammenstellen, inkl. Businessplan (Musterunterlagen AN-6-001) und SCHUFA-Information.

  2. 02

    Antrag bei der IB Sachsen-Anhalt einreichen

    Antrag AN-0-246 vollständig ausgefüllt per E-Mail oder postalisch bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen. De-minimis-Erklärung AN-3-001 beifügen.

  3. 03

    Prüfung und Darlehenszusage

    Die IB prüft Kreditwürdigkeit und Förderfähigkeit. Nach positiver Entscheidung erfolgt die Darlehenszusage.

  4. 04

    Darlehen abrufen

    Nach Bewilligung Auszahlungsantrag Darlehen (AU-0-043) einreichen. GRW-Auszahlungsantrag Lohnkosten (AU-0-010) ggf. separat stellen.

  5. 05

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss des geförderten Vorhabens Verwendungsnachweis (IMPULS MUT VN-0-080) bei der IB einreichen.

Häufige Fragen

Wer kann Sachsen-Anhalt INVESTIERT beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Einzelhandels, Dienstleistungs-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt bis zu 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 300.000 Euro pro Vorhaben.
Welche Vorhaben sind förderfähig?
Innovative Vorhaben gemäß Oslo-Handbuch 2018, die neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen im Unternehmen einführen. Nicht-innovative Investitionen sind förderfähig, wenn sie mindestens 5 neue Arbeitsplätze schaffen, einen besonderen Beitrag zu Umwelt- oder Klimaschutz leisten (z. B. mehr als 20 Prozent Energieeinsparung), Beherbergungsinfrastruktur ausbauen oder Gastronomie erheblich modernisieren.
Wann startet die nächste Förderrunde?
Die 4. Wettbewerbsrunde startet am 4. Mai 2026 um 10 Uhr und endet am 15. Mai 2026 um 10 Uhr. Eine frühzeitige Vorbereitung in Zusammenarbeit mit den Förderexperten der IB ist empfohlen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Sachsen-Anhalt INVESTIERT — Offizielle Programmseite
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
  2. [02]
    Richtlinie KMU Investitionsförderprogramm Sachsen-Anhalt
    landesrecht.sachsen-anhalt.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
  3. [03]
    Auswahlkriterien INVESTIERT ab 11.12.2025 (PDF)
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
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