BundesBonus
Zuschuss · bis 35 % Land

Sachsen-Anhalt INVESTIERT

Sachsen-Anhalt INVESTIERT foerdert KMU bei nachhaltigen Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgueter. Zuschuss bis zu 35 Prozent der foerderfaehigen Ausgaben, maximal 300.000 Euro. Antraege werden im Wettbewerbsverfahren in mehreren Foerderrunden bearbeitet.

Max. Förderung
300.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderhöhe bis zu 300.000 €
Förderquote 35 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Foerderprogramm Sachsen-Anhalt INVESTIERT der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ermoeglicht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nachhaltige Investitionen. Antragsberechtigt sind KMU des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Einzelhandels, Dienstleistungs-, Beherbergungs- und Gaststaettengewerbes mit Betriebsstaette in Sachsen-Anhalt. Gefoerdert werden innovative Vorhaben (Einfuehrung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen im Sinne des Oslo-Handbuchs 2018) sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht-innovative Investitionen. Die 4. Wettbewerbsrunde startet am 4. Mai 2026 um 10 Uhr und endet am 15. Mai 2026 um 10 Uhr.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

KMU aus produzierendem Gewerbe, Handwerk, Einzelhandel, Dienstleistung, Beherbergung oder Gastronomie

Betriebsstaette in Sachsen-Anhalt

Innovatives Vorhaben gemaess Oslo-Handbuch 2018 ODER mindestens 5 neue Arbeitsplaetze ODER besonderer Umwelt-/Klimabeitrag (>20 % Energieeinsparung) ODER Beherbergungs-/Gastronomie-Modernisierung

Investition in neue, aktivierungsfaehige materielle oder immaterielle Wirtschaftsgueter

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 12.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    35 %
    300.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Sachsen-Anhalt INVESTIERT
857.143 €

Förderfähig sind max. 857.143 €

Rechnerische Schätzung
300.000 €

pro Antrag

Förderquote35%
  • Gesamtkosten857.143 €
  • Förderfähige Basis857.143 €
  • Zuschuss– 300.000 €
  • Dein Eigenanteil557.143 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Unterlagen vorbereiten

    KMU-Folgefonds Unterlagencheckliste herunterladen und alle erforderlichen Dokumente zusammenstellen, inkl. Businessplan (Musterunterlagen AN-6-001) und SCHUFA-Information.

  2. 02

    Antrag bei der IB Sachsen-Anhalt einreichen

    Antrag AN-0-246 vollständig ausgefüllt per E-Mail oder postalisch bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen. De-minimis-Erklärung AN-3-001 beifügen.

  3. 03

    Prüfung und Darlehenszusage

    Die IB prüft Kreditwürdigkeit und Förderfähigkeit. Nach positiver Entscheidung erfolgt die Darlehenszusage.

  4. 04

    Darlehen abrufen

    Nach Bewilligung Auszahlungsantrag Darlehen (AU-0-043) einreichen. GRW-Auszahlungsantrag Lohnkosten (AU-0-010) ggf. separat stellen.

  5. 05

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss des geförderten Vorhabens Verwendungsnachweis (IMPULS MUT VN-0-080) bei der IB einreichen.

Häufige Fragen

Wer kann Sachsen-Anhalt INVESTIERT beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Einzelhandels, Dienstleistungs-, Beherbergungs- und Gaststaettengewerbes mit Betriebsstaette in Sachsen-Anhalt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss betraegt bis zu 35 Prozent der foerderfaehigen Ausgaben, maximal 300.000 Euro pro Vorhaben.
Welche Vorhaben sind foerderfaehig?
Innovative Vorhaben gemaess Oslo-Handbuch 2018, die neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen im Unternehmen einfuehren. Nicht-innovative Investitionen sind foerderfaehig, wenn sie mindestens 5 neue Arbeitsplaetze schaffen, einen besonderen Beitrag zu Umwelt- oder Klimaschutz leisten (z. B. mehr als 20 Prozent Energieeinsparung), Beherbergungsinfrastruktur ausbauen oder Gastronomie erheblich modernisieren.
Wann startet die naechste Foerderrunde?
Die 4. Wettbewerbsrunde startet am 4. Mai 2026 um 10 Uhr und endet am 15. Mai 2026 um 10 Uhr. Eine fruehzeitige Vorbereitung in Zusammenarbeit mit den Foerderexperten der IB ist empfohlen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Sachsen-Anhalt INVESTIERT — Offizielle Programmseite
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
  2. [02]
    Richtlinie KMU Investitionsfoerderprogramm Sachsen-Anhalt
    landesrecht.sachsen-anhalt.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
  3. [03]
    Auswahlkriterien INVESTIERT ab 11.12.2025 (PDF)
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt