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Zuschuss · bis 35 % Land

Sachsen-Anhalt INVESTIERT

Sachsen-Anhalt INVESTIERT ist ein Zuschussprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für nachhaltige Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden bis zu 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 300.000 Euro, vor allem für innovative Vorhaben. Anträge sind nur in zeitlich begrenzten Wettbewerbsrunden über das IB-Kundenportal möglich; die 4. Wettbewerbsrunde endete am 15. Mai 2026.

Max. Förderung
300.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderhöhe bis zu 300.000 €
Förderquote bis 35 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt INVESTIERT der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nachhaltige Investitionen. Antragsberechtigt sind KMU des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Einzelhandels, Dienstleistungs-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden innovative Vorhaben (Einführung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen im Sinne des Oslo-Handbuchs 2018) sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht-innovative Investitionen. Die 4. Wettbewerbsrunde endete am 15. Mai 2026; über einen neuen Förderaufruf informiert die Investitionsbank auf ihrer Programmseite und in ihrem Newsletter.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
KMU aus produzierendem Gewerbe, Handwerk, Einzelhandel, Dienstleistung, Beherbergung oder Gastronomie
Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
Investition in neue, aktivierungsfähige materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag35 %300.000 €

Was bekommst du konkret?

Zuschuss in Höhe von bis zu 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 300.000 Euro pro Vorhaben. Gefördert werden Investitionen in neue, aktivierungsfähige materielle Wirtschaftsgüter (Maschinen, Anlagen, technische Ausstattung) sowie in immaterielle Wirtschaftsgüter (Software, Patente, Lizenzen).

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Sachsen-Anhalt INVESTIERT
857.143 €

Förderfähig sind max. 857.143 €

Rechnerische Schätzung
300.000 €

pro Antrag

Förderquote35%
  • Gesamtkosten857.143 €
  • Förderfähige Basis857.143 €
  • Zuschuss– 300.000 €
  • Dein Eigenanteil557.143 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Unterlagen vorbereiten

    Anhand der Unterlagencheckliste die Vorhabensbeschreibung (Muster SO-0-057) sowie KMU-Erklärung, De-minimis-Erklärung und die weiteren Erklärungen zusammenstellen.

  2. 02

    Antrag bei der IB Sachsen-Anhalt einreichen

    Den Antrag während einer Wettbewerbsrunde über das IB-Kundenportal einreichen; dafür ist eine Registrierung im Kundenportal nötig.

  3. 03

    Auswahl und Bewilligung

    Die IB bewertet die Anträge einer Wettbewerbsrunde anhand der veröffentlichten Auswahlkriterien. Bei positiver Entscheidung ergeht ein Bewilligungsbescheid über den Zuschuss.

  4. 04

    Auszahlung beantragen

    Nach Bewilligung den Auszahlungsantrag über das IB-Kundenportal stellen und den zahlenmäßigen Nachweis sowie den Sach- bzw. Abschlussbericht beifügen.

  5. 05

    Zweckbindung einhalten

    Die Erklärung zur Einhaltung der Zweckbindung (ZB-0-023) bei der IB einreichen.

Häufige Fragen

Wer kann Sachsen-Anhalt INVESTIERT beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Einzelhandels, Dienstleistungs-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt bis zu 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 300.000 Euro pro Vorhaben.
Welche Vorhaben sind förderfähig?
Innovative Vorhaben gemäß Oslo-Handbuch 2018, die neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen im Unternehmen einführen. Nicht-innovative Investitionen sind förderfähig, wenn sie mindestens 5 neue Arbeitsplätze schaffen, einen besonderen Beitrag zu Umwelt- oder Klimaschutz leisten (z. B. mehr als 20 Prozent Energieeinsparung), Beherbergungsinfrastruktur ausbauen oder Gastronomie erheblich modernisieren.
Wann startet die nächste Förderrunde?
Die 4. Wettbewerbsrunde endete am 15. Mai 2026 um 10 Uhr. Sobald ein neuer Förderaufruf veröffentlicht ist, informiert die Investitionsbank Sachsen-Anhalt auf ihrer Programmseite und in ihrem Newsletter darüber.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Sachsen-Anhalt INVESTIERT — Offizielle Programmseite
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
  2. [02]
    Richtlinie KMU Investitionsförderprogramm Sachsen-Anhalt
    landesrecht.sachsen-anhalt.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
  3. [03]
    Auswahlkriterien INVESTIERT ab 11.12.2025 (PDF)
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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