Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
| Förderhöhe | bis zu 300.000 € |
| Förderquote | 35 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt INVESTIERT der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nachhaltige Investitionen. Antragsberechtigt sind KMU des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Einzelhandels, Dienstleistungs-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden innovative Vorhaben (Einführung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen im Sinne des Oslo-Handbuchs 2018) sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht-innovative Investitionen. Die 4. Wettbewerbsrunde startet am 4. Mai 2026 um 10 Uhr und endet am 15. Mai 2026 um 10 Uhr.
Passt Sachsen-Anhalt INVESTIERT zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
KMU aus produzierendem Gewerbe, Handwerk, Einzelhandel, Dienstleistung, Beherbergung oder Gastronomie
Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
Innovatives Vorhaben gemäß Oslo-Handbuch 2018 ODER mindestens 5 neue Arbeitsplätze ODER besonderer Umwelt-/Klimabeitrag (>20 % Energieeinsparung) ODER Beherbergungs-/Gastronomie-Modernisierung
Investition in neue, aktivierungsfähige materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 35 % | 300.000 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss in Höhe von bis zu 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 300.000 Euro pro Vorhaben. Gefördert werden Investitionen in neue, aktivierungsfähige materielle Wirtschaftsgüter (Maschinen, Anlagen, technische Ausstattung) sowie in immaterielle Wirtschaftsgüter (Software, Patente, Lizenzen).
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 857.143 €
pro Antrag
- Gesamtkosten857.143 €
- Förderfähige Basis857.143 €
- Zuschuss– 300.000 €
- Dein Eigenanteil557.143 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Unterlagen vorbereiten
KMU-Folgefonds Unterlagencheckliste herunterladen und alle erforderlichen Dokumente zusammenstellen, inkl. Businessplan (Musterunterlagen AN-6-001) und SCHUFA-Information.
- 02
Antrag bei der IB Sachsen-Anhalt einreichen
Antrag AN-0-246 vollständig ausgefüllt per E-Mail oder postalisch bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen. De-minimis-Erklärung AN-3-001 beifügen.
- 03
Prüfung und Darlehenszusage
Die IB prüft Kreditwürdigkeit und Förderfähigkeit. Nach positiver Entscheidung erfolgt die Darlehenszusage.
- 04
Darlehen abrufen
Nach Bewilligung Auszahlungsantrag Darlehen (AU-0-043) einreichen. GRW-Auszahlungsantrag Lohnkosten (AU-0-010) ggf. separat stellen.
- 05
Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss des geförderten Vorhabens Verwendungsnachweis (IMPULS MUT VN-0-080) bei der IB einreichen.
Häufige Fragen
Wer kann Sachsen-Anhalt INVESTIERT beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Vorhaben sind förderfähig?
Wann startet die nächste Förderrunde?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Sachsen-Anhalt INVESTIERT — Offizielle Programmseiteib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
- [02]Richtlinie KMU Investitionsförderprogramm Sachsen-Anhaltlandesrecht.sachsen-anhalt.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
- [03]Auswahlkriterien INVESTIERT ab 11.12.2025 (PDF)ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt