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Förderkredit · bis 3 Mio. € Land

IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen Sachsen-Anhalt

Das IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen finanziert Errichtung, Umbau und energetische Modernisierung von gewerblich genutzten Gebäuden in Sachsen-Anhalt. Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler erhalten zinsvergünstigte Darlehen zwischen 25.000 und 3.000.000 Euro.

Max. Kreditrahmen
3 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderhöhe 25.000 € – 3 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit dem IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen unterstützt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Unternehmen dabei, gewerblich genutzte Gebäude zu modernisieren oder zu erweitern und dabei die Energieeffizienz zu verbessern. Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Das Programm wird mit Mitteln aus EU-Fonds 2021-2027 kofinanziert.

Schnell-Check

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Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Empfehlung 2003/361/EG) oder Freiberufler. Privatpersonen ohne gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit sind ausgeschlossen.

Antragsteller muss seinen Sitz oder eine Betriebsstaette in Sachsen-Anhalt haben. Das geförderte Bau- oder Modernisierungsvorhaben muss im Bundesland Sachsen-Anhalt umgesetzt werden.

Das Gebäude oder die Produktionsanlage muss gewerblich oder freiberuflich genutzt werden. Reine Wohnnutzung ist nicht förderfähig. Bei gemischt genutzten Objekten ist nur der gewerbliche Flächenanteil förderfähig.

Mindestens 25.000 Euro, höchstens 3.000.000 Euro pro Vorhaben. Eine Finanzierung bis zur vollen Höhe des Investitionsbedarfs ist möglich.

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank eingereicht werden. Maßnahmen, die vor Antragstellung beziehungsweise schriftlicher Zusage begonnen wurden, sind nicht mehr förderfähig.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Antragsteller-Typ

Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Empfehlung 2003/361/EG) oder Freiberufler. Privatpersonen ohne gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit sind ausgeschlossen.

Sitz oder Betriebsstaette in Sachsen-Anhalt

Antragsteller muss seinen Sitz oder eine Betriebsstaette in Sachsen-Anhalt haben. Das geförderte Bau- oder Modernisierungsvorhaben muss im Bundesland Sachsen-Anhalt umgesetzt werden.

Gewerbliche Nutzung des Gebaeudes

Das Gebäude oder die Produktionsanlage muss gewerblich oder freiberuflich genutzt werden. Reine Wohnnutzung ist nicht förderfähig. Bei gemischt genutzten Objekten ist nur der gewerbliche Flächenanteil förderfähig.

Darlehensbetrag

Mindestens 25.000 Euro, höchstens 3.000.000 Euro pro Vorhaben. Eine Finanzierung bis zur vollen Höhe des Investitionsbedarfs ist möglich.

Antrag vor Vorhabensbeginn

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank eingereicht werden. Maßnahmen, die vor Antragstellung beziehungsweise schriftlicher Zusage begonnen wurden, sind nicht mehr förderfähig.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Vorhaben und Finanzierungsbedarf strukturieren

    Vor dem Bankgespräch das Bau-, Umbau- oder Modernisierungsvorhaben dokumentieren: Investitionsplan, Kostenvoranschläge, Nutzungskonzept (gewerblich), Energieeffizienz-Maßnahmen sowie Eigenkapital- und Fremdkapital-Anteil. KMU-Status nach EU-Empfehlung 2003/361/EG prüfen.

  2. 02

    Hausbank ansprechen und Antrag stellen

    Antrag wird über die Hausbank eingereicht (Hausbank-Prinzip). Hausbank prüft Bonität, Sicherheiten und reicht den Antrag mit allen Unterlagen (inkl. KMU-Erklärung AN-1-002 und gegebenenfalls De-minimis-Erklärung) bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.

  3. 03

    Pruefung durch IB Sachsen-Anhalt und Zusage

    Die Investitionsbank prüft Förderfähigkeit, beihilferechtliche Zulässigkeit (EFRE 2021-2027) und Konditionen. Bei positiver Entscheidung erfolgt die schriftliche Zusage. Erst danach darf das Vorhaben begonnen werden.

  4. 04

    Darlehensvertrag und Auszahlung

    Hausbank und Antragsteller schließen den Darlehensvertrag. Auszahlung erfolgt vorhabensbezogen, in der Regel gegen Vorlage von Rechnungen oder Verwendungsnachweisen. Während der tilgungsfreien Anlaufphase (bis zu 2 Jahren) fallen nur Zinsen an.

  5. 05

    Verwendungsnachweis und laufende Bedienung

    Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis über die zweckentsprechende Mittelverwendung gegenüber Hausbank und Investitionsbank zu erbringen. Anschließend laufende Tilgung und Zinszahlung über die vereinbarte Laufzeit (5, 10 oder 15 Jahre).

Häufige Fragen

Wer kann das IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen beantragen?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition sowie Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Die Förderung läuft als KMU-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt 2021-2027 und richtet sich ausschließlich an gewerblich beziehungsweise freiberuflich tätige Antragsteller. Eine KMU-Erklärung (Formular AN-1-002) ist Pflichtbestandteil des Antrags.
Welche Vorhaben sind förderfähig?
Gefördert werden Errichtungsinvestitionen für gewerblich genutzte Gebäude, Umbaumaßnahmen sowie energetische Modernisierungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsanlagen. Reine Wohnnutzung ist ausgeschlossen, die geförderten Flächen müssen gewerblich beziehungsweise freiberuflich genutzt werden. Ablösungen bestehender Darlehen, Vorfinanzierung von Zuschüssen und erstattungspflichtige Mehrwertsteuer sind nicht förderfähig.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Das Darlehen liegt zwischen 25.000 Euro Mindestbetrag und 3 Millionen Euro Höchstbetrag pro Vorhaben. Eine Finanzierung bis zur vollen Höhe des förderfähigen Investitionsbedarfs ist möglich. Die nominalen Zinssätze bewegen sich abhängig von der Ratingklasse zwischen rund 3,45 Prozent und 5,35 Prozent pro Jahr (Stand der aktuellen Konditionenübersicht).
Wie lang ist die Laufzeit und gibt es eine tilgungsfreie Anlaufphase?
Die Laufzeit kann 5, 10 oder 15 Jahre betragen, die Zinsbindung wahlweise 5 oder 10 Jahre. Eine tilgungsfreie Anlaufphase von bis zu 2 Jahren ist möglich, sodass in der Investitionsphase nur Zinsen anfallen. Die genaue Laufzeit-Struktur wird im Darlehensvertrag mit der Hausbank festgelegt.
Wie läuft der Antrag (Hausbank-Prinzip)?
Der Antrag wird über die Hausbank gestellt, nicht direkt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Die Hausbank prüft Bonität und Sicherheiten, reicht den Antrag bei der IB ein und schließt den Darlehensvertrag ab. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, ein Vorhabensbeginn ist erst nach Antragsstellung beziehungsweise schriftlicher Zusage zulässig.
Welche EU-Rechtsgrundlage gilt (EFRE 2021-2027)?
Das Programm ist Teil des KMU-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt 2021-2027 und wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Darlehen mit Mitteln aus EU-Fonds sowie die einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben. Eine De-minimis-Erklärung kann je nach Vorhaben Bestandteil der Antragsunterlagen sein.
Ist Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt zwingend?
Ja. Das geförderte Vorhaben muss in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden, und der Antragsteller muss Sitz oder eine Betriebsstätte im Bundesland haben. Antragsteller aus anderen Bundesländern können das Programm nur nutzen, wenn das Investitionsvorhaben (Bau, Umbau, energetische Modernisierung des Gebäudes) in Sachsen-Anhalt liegt und dort eine Betriebsstätte begründet beziehungsweise erhalten wird.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen 2021-2027 — Produktseite
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
  2. [02]
    KMU-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt 2021-2027 — Dachprogramm
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
  3. [03]
    EFRE Operationelles Programm Sachsen-Anhalt 2021-2027
    europa.sachsen-anhalt.deRechtsgrundlageLand Sachsen-Anhalt, Staatskanzlei und Ministerium für Kultur (Verwaltungsbehörde EFRE)
  4. [04]
    EU-Empfehlung 2003/361/EG zur KMU-Definition
    eur-lex.europa.euRechtsgrundlageEuropäische Kommission
  5. [05]