BundesBonus
Förderkredit · bis 10 Mio. € Land

NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen

Zinsverbilligtes Ratendarlehen der NRW.BANK bis 10 Mio. € für Unternehmen und Freiberufler, die in NRW Effizienzgebäude bauen, sanieren oder energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Nichtwohngebäuden umsetzen. Laufzeiten 10 bis 25 Jahre, optional mit 50 % Haftungsfreistellung für die Hausbank.

Max. Kreditrahmen
10 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe bis zu 10 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen erhalten in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Angehörige der freien Berufe ein zinsverbilligtes Darlehen für Effizienzgebäude in Nordrhein-Westfalen. Förderfähig sind der Neubau (KfW-Effizienzgebäude Standard 40 und 40 QNG mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude), die Sanierung zum Effizienzgebäude (Standard 40, 55, 70 und Denkmal) sowie energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Nichtwohngebäuden gemäß BEG-Förderung (Maßnahmen an der Gebäudehülle, Heizungsanlagen und -optimierung, sonstige Anlagentechnik). Investitionen in gewerblich genutzte Nichtwohngebäude, die der Fremdvermietung dienen, sind förderfähig, wenn auch der Mieter antragsberechtigt wäre. Planungs-, Beratungs-, Architekten- und Baunebenkosten sowie Zertifizierungskosten können einbezogen werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mehrheitlich in Privatbesitz oder Freiberufler
Investitionsort in Nordrhein-Westfalen
Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert
Zugesagte BEG- oder KFN-Förderung, Energieeffizienz-Experten-Bestätigung oder beantragtes Nachhaltigkeitszertifikat liegt vor

Was bekommst du konkret?

Ratendarlehen mit Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten unter Anrechnung einer ggf. bewilligten BEG- oder KFN-Förderung. Höchstbetrag 10 Mio. €. Laufzeiten 10, 15, 18, 20 oder 25 Jahre mit 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren. Zinssatz fest für die gesamte Laufzeit. Tilgung in vierteljährlichen Raten ab dem übernächsten Quartal nach Vertragsabschluss. Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat ab dem 7. Monat. Abruffrist 12 Monate. Optional ist eine 50 %-Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich. Bei Sanierungen müssen entweder eine zugesagte Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder Klimafreundlicher Neubau (KFN), eine Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten oder ein beantragtes Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorliegen.

Wie stellst du den Antrag?

Antragstellung über die Hausbank im Hausbankenverfahren oder direkt über das Kundenportal der NRW.BANK. Tilgungspläne können mit dem Tilgungsrechner der NRW.BANK erstellt werden. Eine individuelle Beratung bietet das Service-Center der NRW.BANK (Tel. 0211 91741-4800).

Häufige Fragen

Welche Effizienzgebäude-Standards werden gefördert?
Beim Neubau die KfW-Effizienzgebäude-Standards 40 und 40 QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude). Bei der Sanierung die Standards 40, 55, 70 und Denkmal. Zusätzlich werden energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Nichtwohngebäuden gemäß BEG-Förderung gefördert (Gebäudehülle, Heizungsanlagen, Anlagentechnik).
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert. Sie benötigen entweder eine zugesagte BEG- oder KFN-Förderung, eine Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten zum geplanten Vorhaben oder ein beantragtes Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.
Können Vermietungs-Objekte gefördert werden?
Ja, Investitionen in gewerblich genutzte Nichtwohngebäude, die der Fremdvermietung — auch teilweise — dienen, sind förderfähig, wenn auch der Mieter antragsberechtigt wäre. Umsatzsteuerbeträge können nur mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Welche Kosten können einbezogen werden?
In die Förderung können Planungs- und Beratungsleistungen, Architekten- und Baunebenkosten sowie Kosten für die Zertifizierung mit einbezogen werden. Die Förderung erfolgt unter Anrechnung einer ggf. bewilligten BEG- oder KFN-Förderung.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Tilgungsrechner NRW.BANK
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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