BundesBonus
Förderkredit · bis 10 Mio. € Land

NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen

Zinsverbilligtes Ratendarlehen der NRW.BANK bis 10 Mio. € für Unternehmen und Freiberufler, die in NRW Effizienzgebäude bauen, sanieren oder energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Nichtwohngebäuden umsetzen. Laufzeiten 10 bis 25 Jahre, optional mit 50 % Haftungsfreistellung für die Hausbank.

Max. Kreditrahmen
10 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe bis zu 10 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen erhalten in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Angehörige der freien Berufe ein zinsverbilligtes Darlehen für Effizienzgebäude in Nordrhein-Westfalen. Förderfähig sind der Neubau (KfW-Effizienzgebäude Standard 40 und 40 QNG mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude), die Sanierung zum Effizienzgebäude (Standard 40, 55, 70 und Denkmal) sowie energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Nichtwohngebäuden gemäß BEG-Förderung (Maßnahmen an der Gebäudehülle, Heizungsanlagen und -optimierung, sonstige Anlagentechnik). Investitionen in gewerblich genutzte Nichtwohngebäude, die der Fremdvermietung dienen, sind förderfähig, wenn auch der Mieter antragsberechtigt wäre. Planungs-, Beratungs-, Architekten- und Baunebenkosten sowie Zertifizierungskosten können einbezogen werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mehrheitlich in Privatbesitz oder Freiberufler

Investitionsort in Nordrhein-Westfalen

Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert

Zugesagte BEG- oder KFN-Förderung, Energieeffizienz-Experten-Bestätigung oder beantragtes Nachhaltigkeitszertifikat liegt vor

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Förderaufruf beachten und Zuständigkeit klären

    Beachten Sie die aktuellen Förderaufrufe. Modul 1 (Skizzen) ist bei ZUG gGmbH (KEI), Modul 2 bei Projektträger Jülich einzureichen.

  2. 02

    Projektskizze einreichen

    Reichen Sie eine Projektskizze beim zuständigen Projektträger ein. Das Verfahren ist zweistufig: Zunächst wird nur die Skizze bewertet.

  3. 03

    Förderantrag nach positiver Bewertung stellen

    Nach positiver Bewertung Ihrer Skizze werden Sie aufgefordert, einen vollständigen Förderantrag zu stellen.

Häufige Fragen

Welche Effizienzgebäude-Standards werden gefördert?
Beim Neubau die KfW-Effizienzgebäude-Standards 40 und 40 QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude). Bei der Sanierung die Standards 40, 55, 70 und Denkmal. Zusätzlich werden energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Nichtwohngebäuden gemäß BEG-Förderung gefördert (Gebäudehülle, Heizungsanlagen, Anlagentechnik).
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert. Sie benötigen entweder eine zugesagte BEG- oder KFN-Förderung, eine Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten zum geplanten Vorhaben oder ein beantragtes Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.
Können Vermietungs-Objekte gefördert werden?
Ja, Investitionen in gewerblich genutzte Nichtwohngebäude, die der Fremdvermietung — auch teilweise — dienen, sind förderfähig, wenn auch der Mieter antragsberechtigt wäre. Umsatzsteuerbeträge können nur mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Welche Kosten können einbezogen werden?
In die Förderung können Planungs- und Beratungsleistungen, Architekten- und Baunebenkosten sowie Kosten für die Zertifizierung mit einbezogen werden. Die Förderung erfolgt unter Anrechnung einer ggf. bewilligten BEG- oder KFN-Förderung.

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Transparenz

Unsere Quellen

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  2. [02]
    Tilgungsrechner NRW.BANK
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK