Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | bis zu 10 Mio. € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen erhalten in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Angehörige der freien Berufe ein zinsverbilligtes Darlehen für Effizienzgebäude in Nordrhein-Westfalen. Förderfähig sind der Neubau (KfW-Effizienzgebäude Standard 40 und 40 QNG mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude), die Sanierung zum Effizienzgebäude (Standard 40, 55, 70 und Denkmal) sowie energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Nichtwohngebäuden gemäß BEG-Förderung (Maßnahmen an der Gebäudehülle, Heizungsanlagen und -optimierung, sonstige Anlagentechnik). Investitionen in gewerblich genutzte Nichtwohngebäude, die der Fremdvermietung dienen, sind förderfähig, wenn auch der Mieter antragsberechtigt wäre. Planungs-, Beratungs-, Architekten- und Baunebenkosten sowie Zertifizierungskosten können einbezogen werden.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mehrheitlich in Privatbesitz oder Freiberufler |
| Investitionsort in Nordrhein-Westfalen |
| Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert |
| Zugesagte BEG- oder KFN-Förderung, Energieeffizienz-Experten-Bestätigung oder beantragtes Nachhaltigkeitszertifikat liegt vor |
Was bekommst du konkret?
Ratendarlehen mit Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten unter Anrechnung einer ggf. bewilligten BEG- oder KFN-Förderung. Höchstbetrag 10 Mio. €. Laufzeiten 10, 15, 18, 20 oder 25 Jahre mit 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren. Zinssatz fest für die gesamte Laufzeit. Tilgung in vierteljährlichen Raten ab dem übernächsten Quartal nach Vertragsabschluss. Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat ab dem 7. Monat. Abruffrist 12 Monate. Optional ist eine 50 %-Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich. Bei Sanierungen müssen entweder eine zugesagte Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder Klimafreundlicher Neubau (KFN), eine Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten oder ein beantragtes Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorliegen.
Wie stellst du den Antrag?
Antragstellung über die Hausbank im Hausbankenverfahren oder direkt über das Kundenportal der NRW.BANK. Tilgungspläne können mit dem Tilgungsrechner der NRW.BANK erstellt werden. Eine individuelle Beratung bietet das Service-Center der NRW.BANK (Tel. 0211 91741-4800).
Häufige Fragen
Welche Effizienzgebäude-Standards werden gefördert?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Können Vermietungs-Objekte gefördert werden?
Welche Kosten können einbezogen werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]Tilgungsrechner NRW.BANKnrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.