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Förderkredit · bis 10 Mio. € Land

Investitionsfinanzierung L-Bank Baden-Württemberg

Zinsverbilligtes Förderdarlehen der L-Bank für mittelständische Unternehmen, die im ländlichen Raum von Baden-Württemberg investieren. Kredithöhe 5.000 € bis 10 Mio. €, Laufzeiten bis 30 Jahre, optional zusätzlicher Nachhaltigkeitsbonus für Unternehmen mit Klimaschutzstrategie und Kombi-Bürgschaft 50 bei fehlenden Sicherheiten.

Max. Kreditrahmen
10 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
L-Bank Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe 5.000 € – 10 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Investitionsfinanzierung der L-Bank ist ein Förderdarlehen für freiberuflich tätige Personen und gewerbliche mittelständische Unternehmen, die im ländlichen Raum Baden-Württembergs investieren wollen. Finanziert werden Erweiterung, Modernisierung und Rationalisierung von Betrieben, Betriebsübernahmen und Beteiligungen, Betriebsverlagerungen sowie Investitionskosten für Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen, Maschinen, Anlagen, Einrichtungen, Fahrzeuge, Informationstechnologie und Übernahmepreise. Vorhaben von Existenzgründern und die Installation eigenständiger fossiler Heizkessel sind ausgeschlossen. Als ländlicher Raum gelten alle Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern (in der Region Stuttgart weniger als 30.000). Mit dem Nachhaltigkeitsbonus erhalten Unternehmen mit nachweisbarer Klimaschutzstrategie eine zusätzliche Zinsverbilligung in drei aufeinander aufbauenden Stufen.

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Antragsteller muss als KMU oder Freiberufler Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.

Der Investitionsstandort liegt in einer baden-württembergischen Gemeinde mit unter 50.000 Einwohnern (Region Stuttgart: unter 30.000) und ist nicht auf der Ausschlussliste der L-Bank.

Finanzierbar sind Vorhaben mit Darlehensvolumen zwischen 5.000 Euro und 10 Millionen Euro.

Wählbare Darlehenslaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre, mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Der Förderantrag muss über die Hausbank vor dem Beginn des Investitionsvorhabens bei der L-Bank eingegangen sein.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg

Antragsteller muss als KMU oder Freiberufler Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.

Investition in einer Gemeinde des ländlichen Raums Baden-Württemberg

Der Investitionsstandort liegt in einer baden-württembergischen Gemeinde mit unter 50.000 Einwohnern (Region Stuttgart: unter 30.000) und ist nicht auf der Ausschlussliste der L-Bank.

Darlehensbetrag

Finanzierbar sind Vorhaben mit Darlehensvolumen zwischen 5.000 Euro und 10 Millionen Euro.

Laufzeit-Wahl

Wählbare Darlehenslaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre, mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Antragstellung vor Vorhabensbeginn

Der Förderantrag muss über die Hausbank vor dem Beginn des Investitionsvorhabens bei der L-Bank eingegangen sein.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und Standort prüfen

    Investitionsvorhaben mit Kostenplan, Finanzierungsstruktur und Zeitplan ausarbeiten. Prüfen, ob der Standort in einer Gemeinde mit weniger als 50.000 Einwohnern (Region Stuttgart: unter 30.000) liegt und nicht auf der L-Bank-Ausschlussliste steht.

  2. 02

    Hausbankgespräch und Programm-Auswahl

    Hausbank kontaktieren und Investitionsfinanzierung Ländlicher Raum als Förderbaustein ansprechen. Gemeinsam Laufzeit (6 bis 30 Jahre), Tilgungsfreijahre sowie eventuelle Kombination mit Kombi-Bürgschaft 50 und Nachhaltigkeitsbonus festlegen.

  3. 03

    Nachhaltigkeitsbonus optional vorbereiten

    Für Stufe 1 eine CO2-Bilanz des Unternehmens erstellen, für Stufe 2 zusätzlich Reduktionsziele und einen Maßnahmenkatalog dokumentieren. Die Unterlagen werden zusammen mit dem Förderantrag bei der L-Bank eingereicht.

  4. 04

    Antrag über die Hausbank bei der L-Bank stellen

    Hausbank reicht den Antrag samt Investitionsplan, Bonitätsunterlagen und gegebenenfalls Nachhaltigkeits-Dokumenten vor Vorhabensbeginn bei der L-Bank ein. Bei Bedarf wird parallel die Kombi-Bürgschaft 50 angestoßen.

  5. 05

    Zusage, Darlehensvertrag und Auszahlung

    Nach positiver Prüfung erteilt die L-Bank die Zusage. Hausbank und Antragsteller schließen den Darlehensvertrag, die Auszahlung erfolgt anschließend abruf- oder vorhabensbezogen.

  6. 06

    Verwendungsnachweis und laufende Tilgung

    Mittelverwendung gemäß Antrag dokumentieren und auf Anforderung der Hausbank oder L-Bank nachweisen. Tilgung läuft nach Ende der tilgungsfreien Anlaufjahre über die Hausbank.

Häufige Fragen

Wer kann die Investitionsfinanzierung Ländlicher Raum der L-Bank beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie freiberuflich Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Das geplante Investitionsvorhaben muss in einer Gemeinde des ländlichen Raums in Baden-Württemberg realisiert werden. Existenzgründer sind über dieses Programm nicht förderfähig, sie nutzen die Startfinanzierung 80 oder GuW Baden-Württemberg.
Wie ist "ländlicher Raum" für dieses Programm definiert?
Gefördert werden Investitionen in baden-württembergischen Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern. In der Region Stuttgart gilt eine niedrigere Grenze von unter 30.000 Einwohnern. Eine Ausschlussliste der L-Bank nennt zusätzlich rund 35 Städte und Gemeinden, die trotz Einwohnerzahl nicht förderfähig sind. Die jeweils gültige Gebietskulisse wird im aktuellen Merkblatt der L-Bank veröffentlicht.
Welche Vorhaben sind förderfähig?
Förderfähig sind Erweiterungs-, Modernisierungs- und Rationalisierungsinvestitionen, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen sowie Standortverlagerungen. Konkret finanzierbar sind Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, IT, Fahrzeuge sowie Übernahmepreise. Seit 01.01.2025 sind Investitionen in fossile Heizungssysteme von der Finanzierung ausgeschlossen.
Wie hoch fällt das Darlehen aus und wie lange läuft es?
Der Darlehensbetrag liegt zwischen 5.000 Euro und 10 Millionen Euro je Vorhaben. Wählbare Laufzeiten sind 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre, jeweils mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Zinssatz wird vom Bonitäts- und Besicherungsraster der Hausbank bestimmt und ist im aktuellen Konditionenblatt der L-Bank dokumentiert.
Wie funktioniert der Nachhaltigkeitsbonus?
Der Nachhaltigkeitsbonus reduziert den Zinssatz in drei aufeinander aufbauenden Stufen. Stufe 1 (CO2-Bilanz des Unternehmens) bringt 5 Basispunkte Zinsabschlag, Stufe 2 (CO2-Reduktionsziele plus Maßnahmen-Roadmap) zusätzliche 20 Basispunkte und Stufe 3 (wiederholte Antragstellung mit Umsetzungsnachweis) weitere 20 Basispunkte. Die Nachhaltigkeitskriterien beziehen sich auf das Unternehmen, nicht auf das einzelne Investitionsvorhaben.
Lässt sich das Programm mit der Bürgschaft 50 kombinieren?
Ja. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder die L-Bank kann 50 Prozent des Förderdarlehens verbürgen. Die Kombi-Bürgschaft 50 wird im vereinfachten Verfahren parallel zur Hausbank-Anfrage geprüft und reduziert die geforderten Sicherheiten erheblich. Damit sind auch Investitionen finanzierbar, die das Unternehmen aus eigenen Sicherheiten nicht stemmen könnte.
Wie läuft der Antrag konkret ab?
Die Investitionsfinanzierung wird ausschließlich im Hausbankenverfahren beantragt. Das Unternehmen reicht die Antragsunterlagen samt Investitionsplan bei der Hausbank ein, die Hausbank prüft die wirtschaftliche Tragfähigkeit und leitet den Antrag an die L-Bank weiter. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Bei Bedarf kann die Hausbank zeitgleich eine Kombi-Bürgschaft 50 anstoßen.

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