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Förderkredit · bis 10 Mio. € Land

Investitionsfinanzierung L-Bank Baden-Württemberg

Zinsverbilligtes Förderdarlehen der L-Bank für mittelständische Unternehmen, die im ländlichen Raum von Baden-Württemberg investieren. Kredithöhe 5.000 € bis 10 Mio. €, Laufzeiten bis 30 Jahre, optional Kombi-Bürgschaft 50 bei fehlenden Sicherheiten. Die zusätzliche Zinsverbilligung für Unternehmen mit Klimaschutzstrategie (Nachhaltigkeitsbonus) hat die L-Bank in diesem Programm zum 25.09.2026 eingestellt.

Max. Kreditrahmen
10 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
L-Bank Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe 5.000 € – 10 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Investitionsfinanzierung der L-Bank ist ein Förderdarlehen für freiberuflich tätige Personen und gewerbliche mittelständische Unternehmen, die im ländlichen Raum Baden-Württembergs investieren wollen. Finanziert werden Erweiterung, Modernisierung und Rationalisierung von Betrieben, Betriebsübernahmen und Beteiligungen, Betriebsverlagerungen sowie Investitionskosten für Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen, Maschinen, Anlagen, Einrichtungen, Fahrzeuge, Informationstechnologie und Übernahmepreise. Vorhaben von Existenzgründern und die Installation eigenständiger fossiler Heizkessel sind ausgeschlossen. Als ländlicher Raum gelten alle Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern (in der Region Stuttgart weniger als 30.000). Die zusätzliche Zinsverbilligung für Unternehmen mit Klimaschutzstrategie (Nachhaltigkeitsbonus) hat die L-Bank in der Investitionsfinanzierung zum 25.09.2026 eingestellt; den Nachfolger Zukunftsbonus: Klima bietet sie ab 28.09.2026 nur in der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) und in der Tourismusfinanzierung Plus an.

Schnell-Check

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Der Investitionsstandort liegt in einer baden-württembergischen Gemeinde mit unter 50.000 Einwohnern (Region Stuttgart: unter 30.000) und ist nicht auf der Ausschlussliste der L-Bank.

Finanzierbar sind Vorhaben mit Darlehensvolumen zwischen 5.000 Euro und 10 Millionen Euro.

Wählbare Darlehenslaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre, mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Der Förderantrag muss über die Hausbank vor dem Beginn des Investitionsvorhabens bei der L-Bank eingegangen sein.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Investition in einer Gemeinde des ländlichen Raums Baden-WürttembergDer Investitionsstandort liegt in einer baden-württembergischen Gemeinde mit unter 50.000 Einwohnern (Region Stuttgart: unter 30.000) und ist nicht auf der Ausschlussliste der L-Bank.
DarlehensbetragFinanzierbar sind Vorhaben mit Darlehensvolumen zwischen 5.000 Euro und 10 Millionen Euro.
Laufzeit-WahlWählbare Darlehenslaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre, mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Antragstellung vor VorhabensbeginnDer Förderantrag muss über die Hausbank vor dem Beginn des Investitionsvorhabens bei der L-Bank eingegangen sein.

Was bekommst du konkret?

Förderdarlehen im Hausbankenverfahren, Kredithöhe 5.000 € bis 10 Mio. €, Laufzeiten 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre mit 0 bis 2 tilgungsfreien Jahren, Sollzinsbindung wie Kreditlaufzeit (max. 20 Jahre). Bereitstellungszinsen erst ab dem 13. Monat (0,15 % pro Monat). Sondertilgung jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung. Den Nachhaltigkeitsbonus für Unternehmen mit Klimaschutzstrategie hat die L-Bank in diesem Programm zum 25.09.2026 eingestellt. Zusätzlich Kombi-Bürgschaft 50 bei fehlenden Sicherheiten (50 % Verbürgung).

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und Standort prüfen

    Investitionsvorhaben mit Kostenplan, Finanzierungsstruktur und Zeitplan ausarbeiten. Prüfen, ob der Standort in einer Gemeinde mit weniger als 50.000 Einwohnern (Region Stuttgart: unter 30.000) liegt und nicht auf der L-Bank-Ausschlussliste steht.

  2. 02

    Hausbankgespräch und Programm-Auswahl

    Hausbank kontaktieren und Investitionsfinanzierung Ländlicher Raum als Förderbaustein ansprechen. Gemeinsam Laufzeit (6 bis 30 Jahre), Tilgungsfreijahre sowie eine eventuelle Kombination mit der Kombi-Bürgschaft 50 festlegen.

  3. 03

    Antragsangaben vorbereiten

    Anhand der Antragsformulare der L-Bank vorab klären, welche Angaben bei der Hausbank nötig sind; die Formulare werden gemeinsam mit dem Berater der Hausbank ausgefüllt. Aktuelle Zinssätze stehen in der Konditionenübersicht der L-Bank.

  4. 04

    Antrag über die Hausbank bei der L-Bank stellen

    Hausbank reicht den Antrag samt Investitionsplan und Bonitätsunterlagen vor Vorhabensbeginn bei der L-Bank ein. Bei Bedarf wird parallel die Kombi-Bürgschaft 50 angestoßen.

  5. 05

    Zusage, Darlehensvertrag und Auszahlung

    Nach positiver Prüfung erteilt die L-Bank die Zusage. Hausbank und Antragsteller schließen den Darlehensvertrag, die Auszahlung erfolgt anschließend abruf- oder vorhabensbezogen.

  6. 06

    Verwendungsnachweis und laufende Tilgung

    Mittelverwendung gemäß Antrag dokumentieren und auf Anforderung der Hausbank oder L-Bank nachweisen. Tilgung läuft nach Ende der tilgungsfreien Anlaufjahre über die Hausbank.

Häufige Fragen

Wer kann die Investitionsfinanzierung Ländlicher Raum der L-Bank beantragen?
Antragsberechtigt sind freiberuflich Tätige und gewerbliche Unternehmen aus dem Mittelstand. Das geplante Investitionsvorhaben muss in einer Gemeinde des ländlichen Raums in Baden-Württemberg realisiert werden. Existenzgründer sind über dieses Programm nicht förderfähig, sie nutzen die Startfinanzierung 80 oder GuW Baden-Württemberg.
Wie ist "ländlicher Raum" für dieses Programm definiert?
Gefördert werden Investitionen in baden-württembergischen Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern. In der Region Stuttgart gilt eine niedrigere Grenze von unter 30.000 Einwohnern. Zur Region Stuttgart zählen die Kreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr. Die L-Bank nennt auf ihrer Programmseite 38 Städte, die nicht zum ländlichen Raum im Sinne des Programms gehören. Entscheidend sind die zuletzt verfügbaren Einwohnerzahlen zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Welche Vorhaben sind förderfähig?
Förderfähig sind Erweiterungs-, Modernisierungs- und Rationalisierungsinvestitionen, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen sowie Standortverlagerungen. Konkret finanzierbar sind Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, IT, Fahrzeuge sowie Übernahmepreise. Seit 01.01.2025 sind Investitionen in fossile Heizungssysteme von der Finanzierung ausgeschlossen.
Wie hoch fällt das Darlehen aus und wie lange läuft es?
Der Darlehensbetrag liegt zwischen 5.000 Euro und 10 Millionen Euro je Vorhaben. Wählbare Laufzeiten sind 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre, jeweils mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Zinssatz wird vom Bonitäts- und Besicherungsraster der Hausbank bestimmt und ist im aktuellen Konditionenblatt der L-Bank dokumentiert.
Gibt es den Nachhaltigkeitsbonus noch?
In der Investitionsfinanzierung gibt es ihn nicht mehr: Die L-Bank hat die zusätzliche Zinsverbilligung für Unternehmen mit Klimaschutzstrategie in diesem Programm zum 25.09.2026 eingestellt, nach eigener Angabe wegen geringer Nachfrage. Den Nachfolger Zukunftsbonus: Klima bietet sie ab 28.09.2026 nur in der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) und in der Tourismusfinanzierung Plus an.
Lässt sich das Programm mit der Bürgschaft 50 kombinieren?
Ja. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder die L-Bank kann 50 Prozent des Förderdarlehens verbürgen. Die Kombi-Bürgschaft 50 wird im vereinfachten Verfahren parallel zur Hausbank-Anfrage geprüft und reduziert die geforderten Sicherheiten erheblich. Damit sind auch Investitionen finanzierbar, die das Unternehmen aus eigenen Sicherheiten nicht stemmen könnte.
Wie läuft der Antrag konkret ab?
Die Investitionsfinanzierung wird ausschließlich im Hausbankenverfahren beantragt. Das Unternehmen reicht die Antragsunterlagen samt Investitionsplan bei der Hausbank ein, die Hausbank prüft die wirtschaftliche Tragfähigkeit und leitet den Antrag an die L-Bank weiter. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Bei Bedarf kann die Hausbank zeitgleich eine Kombi-Bürgschaft 50 anstoßen.

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