Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Billigkeitsleistung soll unzumutbare Härten aufgrund höherer Stromkosten vermeiden, die durch Dekarbonisierungsmaßnahmen entstehen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einem Wirtschaftszweig mit einem erheblichen Verlagerungsrisiko zuzuordnen sind, konkret einem Wirtschaftszweig der KUEBLL-Liste oder des CISAF nach den Randnummern 116 und 117. Die Abnahmestelle, für die eine Billigkeitsleistung beantragt wird, muss sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Die Förderhöhe hängt von der Maßnahme und vom Stromverbrauch ab. Stromverbräuche, für die eine Strompreiskompensation im Rahmen der Billigkeitsleistung für indirekte CO2-Kosten beantragt wird, können nicht noch einmal berücksichtigt werden.
Passt Billigkeitsleistung zur Strompreisentlastung zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Unternehmen gehört einem Wirtschaftszweig der KUEBLL-Liste oder des CISAF an |
| Abnahmestelle liegt in der Bundesrepublik Deutschland |
| Verpflichtung zur Investition in neue oder modernisierte Anlagen |
| Mindestens 50 % der Billigkeitsleistung fließen in Dekarbonisierungsmaßnahmen |
Was bekommst du konkret?
Finanzielle Kompensation für höhere Stromkosten, die durch Dekarbonisierungsmaßnahmen entstehen. Die Förderhöhe ist abhängig von Maßnahme und Stromverbrauch. Die Förderung wird für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 gewährt. Doppelt begünstigte Stromverbräuche sind ausgeschlossen: Mengen, für die eine Strompreiskompensation für indirekte CO2-Kosten beantragt wird, bleiben unberücksichtigt.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Er wird rückwirkend für das gesamte Abrechnungsjahr elektronisch über die Förderzentrale Deutschland eingereicht. Für das Abrechnungsjahr 2026 endet die Antragsfrist am 31. März 2027; wer für dasselbe Jahr auch Strompreiskompensation nach der Richtlinie für Beihilfen für indirekte CO2-Kosten beantragt, hat bis zum 15. Juli 2027 Zeit.
Häufige Fragen
Wer kann die Billigkeitsleistung beantragen?
Wie hoch ist die Entlastung?
Für welche Jahre gilt die Förderung?
Welche Gegenleistung wird verlangt?
Ist eine Kombination mit der Strompreiskompensation möglich?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW.BANK — Programmübersicht Industriestrompreisnrwbank.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- [02]Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bewilligungsstelle)bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.