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Zuschuss Bund

Billigkeitsleistung zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis)

Der Industriestrompreis ist eine befristete Billigkeitsleistung des Bundes: Unternehmen aus Wirtschaftszweigen mit erheblichem Verlagerungsrisiko erhalten auf Antrag rückwirkend eine Kompensation für höhere Stromkosten. Sie gilt für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 und wird beim BAFA beantragt. Im Gegenzug müssen mindestens 50 Prozent des Betrags in Dekarbonisierungsmaßnahmen fließen. Für das Abrechnungsjahr 2026 endet die Antragsfrist am 31. März 2027.

Zuständig
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
als Bewilligungsstelle

Förderstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — alle Programme dieser Stelle im Register.

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Billigkeitsleistung soll unzumutbare Härten aufgrund höherer Stromkosten vermeiden, die durch Dekarbonisierungsmaßnahmen entstehen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einem Wirtschaftszweig mit einem erheblichen Verlagerungsrisiko zuzuordnen sind, konkret einem Wirtschaftszweig der KUEBLL-Liste oder des CISAF nach den Randnummern 116 und 117. Die Abnahmestelle, für die eine Billigkeitsleistung beantragt wird, muss sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Die Förderhöhe hängt von der Maßnahme und vom Stromverbrauch ab. Stromverbräuche, für die eine Strompreiskompensation im Rahmen der Billigkeitsleistung für indirekte CO2-Kosten beantragt wird, können nicht noch einmal berücksichtigt werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Unternehmen gehört einem Wirtschaftszweig der KUEBLL-Liste oder des CISAF an
Abnahmestelle liegt in der Bundesrepublik Deutschland
Verpflichtung zur Investition in neue oder modernisierte Anlagen
Mindestens 50 % der Billigkeitsleistung fließen in Dekarbonisierungsmaßnahmen

Was bekommst du konkret?

Finanzielle Kompensation für höhere Stromkosten, die durch Dekarbonisierungsmaßnahmen entstehen. Die Förderhöhe ist abhängig von Maßnahme und Stromverbrauch. Die Förderung wird für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 gewährt. Doppelt begünstigte Stromverbräuche sind ausgeschlossen: Mengen, für die eine Strompreiskompensation für indirekte CO2-Kosten beantragt wird, bleiben unberücksichtigt.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Er wird rückwirkend für das gesamte Abrechnungsjahr elektronisch über die Förderzentrale Deutschland eingereicht. Für das Abrechnungsjahr 2026 endet die Antragsfrist am 31. März 2027; wer für dasselbe Jahr auch Strompreiskompensation nach der Richtlinie für Beihilfen für indirekte CO2-Kosten beantragt, hat bis zum 15. Juli 2027 Zeit.

Häufige Fragen

Wer kann die Billigkeitsleistung beantragen?
Unternehmen, die einem Wirtschaftszweig mit einem erheblichen Verlagerungsrisiko zuzuordnen sind, konkret einem Wirtschaftszweig der KUEBLL-Liste oder des CISAF nach den Randnummern 116 und 117.
Wie hoch ist die Entlastung?
Die Förderhöhe ist abhängig von Maßnahme und Stromverbrauch. Einen festen Betrag oder eine feste Förderquote nennt das BAFA nicht.
Für welche Jahre gilt die Förderung?
Die Förderung wird für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 gewährt. Der Antrag wird rückwirkend für das gesamte Abrechnungsjahr elektronisch über die Förderzentrale Deutschland eingereicht; für das Abrechnungsjahr 2026 endet die Frist am 31. März 2027. Wer für dasselbe Jahr auch Strompreiskompensation für indirekte CO2-Kosten beantragt, hat bis zum 15. Juli 2027 Zeit.
Welche Gegenleistung wird verlangt?
Mindestens 50 % des gewährten Betrags müssen in Maßnahmen zur Steigerung erneuerbarer Erzeugungskapazität, zur Energieeffizienz, zur nachfrageseitigen Flexibilität oder in die Infrastrukturmodernisierung investiert werden. Die Umsetzung erfolgt innerhalb von 48 Monaten, in Ausnahmefällen 72 Monaten.
Ist eine Kombination mit der Strompreiskompensation möglich?
Nein, nicht für dieselben Mengen. Stromverbräuche, für die eine Strompreiskompensation im Rahmen der Billigkeitsleistung für indirekte CO2-Kosten beantragt wird, können nicht noch einmal berücksichtigt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NRW.BANK — Programmübersicht Industriestrompreis
    nrwbank.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  2. [02]
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bewilligungsstelle)
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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