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Billigkeitsleistung zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis)

Unternehmen aus Wirtschaftszweigen mit erheblichem Verlagerungsrisiko können eine finanzielle Kompensation für höhere Stromkosten erhalten, die durch Dekarbonisierungsmaßnahmen entstehen. Die Billigkeitsleistung wird für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 gewährt und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt.

Zuständig
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
als Bewilligungsstelle

Förderstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — alle Programme dieser Stelle im Register.

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Billigkeitsleistung soll unzumutbare Härten aufgrund höherer Stromkosten vermeiden, die durch Dekarbonisierungsmaßnahmen entstehen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einem Wirtschaftszweig mit einem erheblichen Verlagerungsrisiko zuzuordnen sind, konkret einem Wirtschaftszweig der KUEBLL-Liste oder des CISAF nach den Randnummern 116 und 117. Die Abnahmestelle, für die eine Billigkeitsleistung beantragt wird, muss sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Die Förderhöhe hängt von der Maßnahme und vom Stromverbrauch ab. Stromverbräuche, für die eine Strompreiskompensation im Rahmen der Billigkeitsleistung für indirekte CO2-Kosten beantragt wird, können nicht noch einmal berücksichtigt werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Unternehmen gehört einem Wirtschaftszweig der KUEBLL-Liste oder des CISAF an

Abnahmestelle liegt in der Bundesrepublik Deutschland

Verpflichtung zur Investition in neue oder modernisierte Anlagen

Mindestens 50 % der Billigkeitsleistung fließen in Dekarbonisierungsmaßnahmen

Umsetzung innerhalb von 48 Monaten nach Gewährung, in Ausnahmefällen 72 Monaten

Was bekommst du konkret?

Finanzielle Kompensation für höhere Stromkosten, die durch Dekarbonisierungsmaßnahmen entstehen. Die Förderhöhe ist abhängig von Maßnahme und Stromverbrauch. Die Förderung wird für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 gewährt. Doppelt begünstigte Stromverbräuche sind ausgeschlossen: Mengen, für die eine Strompreiskompensation für indirekte CO2-Kosten beantragt wird, bleiben unberücksichtigt.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Für das Abrechnungsjahr 2026 ist der Antrag bis zum 31.03.2027 möglich.

Häufige Fragen

Wer kann die Billigkeitsleistung beantragen?
Unternehmen, die einem Wirtschaftszweig mit einem erheblichen Verlagerungsrisiko zuzuordnen sind, konkret einem Wirtschaftszweig der KUEBLL-Liste oder des CISAF nach den Randnummern 116 und 117.
Wie hoch ist die Entlastung?
Die Förderhöhe ist abhängig von Maßnahme und Stromverbrauch. Die Quelle nennt keinen festen Betrag und keine feste Quote.
Für welche Jahre gilt die Förderung?
Die Förderung wird für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 gewährt. Für das Abrechnungsjahr 2026 kann der Antrag bis zum 31.03.2027 gestellt werden.
Welche Gegenleistung wird verlangt?
Mindestens 50 % des gewährten Betrags müssen in Maßnahmen zur Steigerung erneuerbarer Erzeugungskapazität, zur Energieeffizienz, zur nachfrageseitigen Flexibilität oder in die Infrastrukturmodernisierung investiert werden. Die Umsetzung erfolgt innerhalb von 48 Monaten, in Ausnahmefällen 72 Monaten.
Ist eine Kombination mit der Strompreiskompensation möglich?
Nein, nicht für dieselben Mengen. Stromverbräuche, für die eine Strompreiskompensation im Rahmen der Billigkeitsleistung für indirekte CO2-Kosten beantragt wird, können nicht noch einmal berücksichtigt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Billigkeitsleistung zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  2. [02]
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bewilligungsstelle)
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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