BundesBonus
Zuschuss · bis 25 % Bund

E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen

Zuschuss für die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenfahrradanhängern im gewerblichen Lastenverkehr. Förderhöhe 25 % der Anschaffungskosten, maximal 3.500 € je Rad oder Anhänger. Antrag beim BAFA vor Anschaffung.

Max. Förderung
3.500 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderhöhe bis zu 3.500 €
Förderquote 25 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Private Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts erhalten einen Zuschuss zur Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Das Rad muss serienmäßig hergestellt, fabrikneu sein, ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen und mindestens drei Jahre durchgehend betrieben werden.

Schnell-Check

Passt E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

E-Lastenfahrrad ist serienmäßig hergestellt und fabrikneu

Zulässiges Gesamtgewicht mindestens 170 kg

Betrieb über mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung

Antrag vor Beginn der Anschaffung

Kein Personentransport, kein privater Einsatz

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    25 %
    3.500 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen
14.000 €

Förderfähig sind max. 14.000 €

Rechnerische Schätzung
3.500 €

pro Antrag

Förderquote25%
  • Gesamtkosten14.000 €
  • Förderfähige Basis14.000 €
  • Zuschuss– 3.500 €
  • Dein Eigenanteil10.500 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag beim BAFA

    Den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 525, stellen.

  2. 02

    Vor der Bestellung

    Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (vor der Bestellung) gestellt werden.

  3. 03

    Keine Kombination

    Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht zulässig.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung beantragen?
Private Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, freiberuflich Tätige sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts wie Hochschulen. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
25 % der Anschaffungskosten, maximal 3.500 € pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenfahrradanhänger mit elektrischem Antrieb.
Welche Anforderungen muss das E-Lastenrad erfüllen?
Es muss serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein, ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen, mehr Volumen als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen und unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeiten bieten.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens, also vor der verbindlichen Bestellung, beim BAFA gestellt werden. Die Geltungsdauer der Richtlinie endet am 30.06.2027.

Mehr zu E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  2. [02]
    BAFA E-Lastenfahrrad-Förderung
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  3. [03]
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Teilen
Merken