BundesBonus
Zuschuss · bis 25 % Bund Aktuell bis 30.06.2027

E-Lastenfahrräder in der Wirtschaft

Zuschuss für die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenfahrradanhängern im gewerblichen Lastenverkehr. Förderhöhe 25 % der Anschaffungskosten, maximal 3.500 € je Rad oder Anhänger. Antrag beim BAFA vor Anschaffung.

Max. Förderung
3.500 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
als Bewilligungsstelle

Förderstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — alle Programme dieser Stelle im Register.

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Förderhöhe bis zu 3.500 €
Förderquote bis 25 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Private Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts erhalten einen Zuschuss zur Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Das Rad muss serienmäßig hergestellt, fabrikneu sein, ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen und mindestens drei Jahre durchgehend betrieben werden.

Schnell-Check

Passt E-Lastenfahrräder in der Wirtschaft zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
E-Lastenfahrrad ist serienmäßig hergestellt und fabrikneu
Zulässiges Gesamtgewicht mindestens 170 kg
Betrieb über mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung
Antrag vor der Bestellung gestellt, Bestellung erst nach der Bewilligung
Kein Personentransport, kein privater Einsatz
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag25 %3.500 €

Was bekommst du konkret?

Zuschuss in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten, maximal 3.500 € pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenfahrradanhänger mit elektrischem Antrieb.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für E-Lastenfahrräder in der Wirtschaft
14.000 €

Förderfähig sind max. 14.000 €

Rechnerische Schätzung
3.500 €

pro Antrag

Förderquote25%
  • Gesamtkosten14.000 €
  • Förderfähige Basis14.000 €
  • Zuschuss– 3.500 €
  • Dein Eigenanteil10.500 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag beim BAFA

    Den Antrag ausschließlich über das Online-Antragsportal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 525, stellen.

  2. 02

    Erst nach der Bewilligung bestellen

    Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden; bestellt werden darf erst nach der Bewilligung, sonst entfällt die Förderung.

  3. 03

    Kumulierung: Bund nein, Land und Kommune ja

    Ausgeschlossen ist allein die Kumulierung mit anderen Fördermitteln des Bundes. Zuwendungen aus einem Programm eines Bundeslandes oder einer Kommune für dieselbe Maßnahme sind förderunschädlich — sie müssen dem BAFA aber angezeigt werden.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung beantragen?
Private Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, freiberuflich Tätige sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts wie Hochschulen. Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen, Gebietskörperschaften wie Kommunen und deren Einrichtungen sowie Vereine.
Wie hoch ist der Zuschuss?
25 % der Anschaffungskosten, maximal 3.500 € pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenfahrradanhänger mit elektrischem Antrieb.
Welche Anforderungen muss das E-Lastenrad erfüllen?
Es muss serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein, ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen, mehr Volumen als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen und unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeiten bieten.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens beim BAFA gestellt werden; verbindlich bestellt werden darf erst nach der Bewilligung, denn wer zum Zeitpunkt der Bewilligung bereits einen Liefervertrag geschlossen hat, erhält keine Förderung. Die Geltungsdauer der Richtlinie endet am 30.06.2027.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BAFA E-Lastenfahrrad-Förderung
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  2. [02]
    BAFA – Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie (PDF)
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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