Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
| Förderhöhe | bis zu 3.500 € |
| Förderquote | bis 25 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Private Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts erhalten einen Zuschuss zur Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Das Rad muss serienmäßig hergestellt, fabrikneu sein, ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen und mindestens drei Jahre durchgehend betrieben werden.
Passt E-Lastenfahrräder in der Wirtschaft zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| E-Lastenfahrrad ist serienmäßig hergestellt und fabrikneu |
| Zulässiges Gesamtgewicht mindestens 170 kg |
| Betrieb über mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung |
| Antrag vor der Bestellung gestellt, Bestellung erst nach der Bewilligung |
| Kein Personentransport, kein privater Einsatz |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 25 % | 3.500 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten, maximal 3.500 € pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenfahrradanhänger mit elektrischem Antrieb.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 14.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten14.000 €
- Förderfähige Basis14.000 €
- Zuschuss– 3.500 €
- Dein Eigenanteil10.500 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag beim BAFA
Den Antrag ausschließlich über das Online-Antragsportal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 525, stellen.
- 02
Erst nach der Bewilligung bestellen
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden; bestellt werden darf erst nach der Bewilligung, sonst entfällt die Förderung.
- 03
Kumulierung: Bund nein, Land und Kommune ja
Ausgeschlossen ist allein die Kumulierung mit anderen Fördermitteln des Bundes. Zuwendungen aus einem Programm eines Bundeslandes oder einer Kommune für dieselbe Maßnahme sind förderunschädlich — sie müssen dem BAFA aber angezeigt werden.
Häufige Fragen
Wer kann die Förderung beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Anforderungen muss das E-Lastenrad erfüllen?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]BAFA E-Lastenfahrrad-Förderungbafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- [02]BAFA – Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie (PDF)bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.