Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
| Förderhöhe | bis zu 850 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer, Familie |
Worum geht es?
Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) fördert das BAFA Energieberatungen durch zugelassene Energieeffizienz-Expert. Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der zeigt, wie das Wohngebäude Schritt für Schritt energetisch saniert werden kann oder wie ein Bundesförderung-Effizienzhausstandard zu erreichen ist. Der iSFP ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus in der BEG-EM-Einzelmaßnahmenförderung der KfW/BAFA. Antragsberechtigt sind Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Wohngebäude, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchsberechtigte sowie Mieter und Pächter mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers.
Passt BAFA — Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Bist du Eigentümer, Mieter (mit Vermieter-Erlaubnis), Nießbrauchsberechtigte:r oder WEG-Vertretung eines Wohngebäudes?
Liegt der Bauantrag des Gebäudes mindestens 10 Jahre zurück?
Stellst du den Antrag vor Abschluss des Beratungsvertrages?
Liegt die letzte geförderte Energieberatung für dieses Gebäude mindestens 4 Jahre zurück?
Beauftragst du eine zugelassene Energieberater aus der dena-Energieeffizienz-Expertenliste?
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %850 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 1.700 €
pro Antrag
- Gesamtkosten1.700 €
- Förderfähige Basis1.700 €
- Zuschuss– 850 €
- Dein Eigenanteil850 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
8 Schritte
- 01
Zugelassene:n Energieberater über die dena-Energieeffizienz-Expertenliste (Rubrik 'Wohngebäude') finden.
- 02
Im BAFA-Portal registrieren (Aktivierungslink per E-Mail, 7 Tage gültig).
- 03
Antrag VOR Vertragsabschluss über das BAFA-Portal stellen — alternativ vorab mit aufschiebender Bedingung.
- 04
Nach Antragstellung darf die Energieberatung beginnen (auf eigenes finanzielles Risiko vor Zuwendungsbescheid).
- 05
Vor-Ort-Begehung durch Energieberater.
- 06
iSFP wird mittels offizieller iSFP-Druckapplikation (ab 08.08.2025: Version 2.5.x) erstellt und übergeben.
- 07
Beratungskosten in voller Höhe vorab bezahlen.
- 08
Verwendungsnachweis im BAFA-Portal einreichen — Zuschuss wird direkt aufs eigene Konto ausgezahlt
Wichtig: seit 01.01.2025 enthalten Zuwendungsbescheide eine auflösende Bedingung — bei Versäumen der Vorlagefrist wird der Bescheid automatisch unwirksam.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss konkret?
Was bringt mir der iSFP-Bonus konkret in der KfW-/BAFA-Förderung?
Können Mieter die Förderung beantragen?
Muss ich die Sanierungsempfehlungen aus dem iSFP umsetzen?
Können andere Fördermittel parallel zur EBW genutzt werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]BAFA — Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) — Offizielle Programmseitebafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- [02]dena-Energieeffizienz-Expertenlisteenergie-effizienz-experten.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle