Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Kreditanstalt für Wiederaufbau |
| Förderhöhe | 2.000 € – 22.400 € |
| Förderquote | 80 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer, Familie |
Worum geht es?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist seit 2024 das zentrale Förderprogramm des Bundes für den Heizungstausch. Sie wird über die KfW (Bestandsgebäude, Neubau bestimmter Klassen) und das BAFA (alle Einzelmaßnahmen außerhalb des Heizungstauschs) abgewickelt — der Heizungstausch selbst läuft seit 2024 ausschließlich über die KfW (Programm 458 für Privatpersonen).
Gefördert werden:
- Wärmepumpen (Luft, Wasser, Erdwärme)
- Solarthermie
- Biomasseheizungen (Pellet, Holz)
- Brennstoffzellenheizungen
- Hybridanlagen (z.B. Wärmepumpe + Gas-Spitzenlast)
Ausnahme: Reine Gas- und Ölheizungen werden seit 2024 nicht mehr gefördert.
Passt KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Gebäude älter als 5 Jahre
Das Gebäude muss vor mindestens 5 Jahren fertiggestellt worden sein. Für Neubauten gelten andere Förderwege (z. B. KfW 297/298).
Du bist Eigentümer der Immobilie
Antragsberechtigt sind private Eigentümer, WEGs, vermietende und gewerbliche Inhaber. Mieter können nicht direkt beantragen.
Förderantrag vor Handwerkervertrag
Der Antrag muss vor dem Vorhabensbeginn im Kundenportal „Meine KfW" gestellt werden. Der Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die KfW-Zusage ist Pflichtbestandteil des Antrags.
Geplante neue Heizungsart
Förderfähig sind elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrkosten).
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 80 % | 22.400 € |
| Einkommens-BonusGestaffelter Zusatzbonus für selbstnutzende Eigentümer: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Mit mindestens einem Kind unter 18 im Haushalt steigen die Grenzen einmalig um 10.000 € (Familienzuschlag). | 40 % | 11.200 € |
| Maximal kombinierbar | 100 % | 28.000 € |
Was bekommst du konkret?
Die Förderung setzt sich seit dem 21.07.2026 aus drei Bausteinen zusammen — gedeckelt bei 70 % (Selbstnutzer mit geringem Einkommen: 80 %):
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
- Klima-Geschwindigkeitsbonus: +16 % für Selbstnutzer beim Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtstromspeicherheizungen (altersunabhängig) sowie Gas-/Biomasseheizungen ab 20 Jahren; sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, für Anträge ab dem 01.08.2028 entfällt er
- Einkommensbonus: gestaffelt +40 % bis 30.000 €, +30 % bis 40.000 €, +10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen (nur Selbstnutzer); mindestens ein Kind unter 18 hebt die Grenzen einmalig um 10.000 € (Familienzuschlag)
Der frühere Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) sind zum 21.07.2026 entfallen.
Förderhöchstgrenze: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €), 15.000 € je Wohneinheit 2–6, 8.000 € ab der siebten. Maximaler Zuschuss erste Wohneinheit: 22.400 € (80 %) beziehungsweise 19.600 € (70 %).
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 28.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten28.000 €
- Förderfähige Basis28.000 €
- Zuschuss– 22.400 €
- Dein Eigenanteil5.600 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte · im Schnitt 8 Wochen bis Bewilligung
- 01
Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen
Ein Energieeffizienz-Experte oder der Fachunternehmer, der die Anlage einbaut, erstellt die BzA — mit geplanter Heizung, förderfähigen Gesamtkosten und Bestätigung der Technischen Mindestanforderungen.
EEE-Berater finden - 02
Vertrag mit Förder-Vorbehalt schließen
Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen — zwingend mit aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die KfW-Zusage und mit voraussichtlichem Umsetzungsdatum.
Handwerkersuche (ZVSHK) - 03
Antrag im Kundenportal „Meine KfW" stellen
Im Portal registrieren, Produkt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" (458) wählen und den Antrag mit BzA und hochgeladenem Vertrag stellen — zwingend vor dem Vorhabensbeginn.
Zu „Meine KfW" - 04
Zusage abwarten, dann einbauen
Nach Erhalt der Zusage kann sofort gestartet werden — ab jetzt läuft der Bewilligungszeitraum von 36 Monaten für die vollständige Umsetzung.
- 05
BnD + Rechnungen einreichen
Nach Abschluss erstellt derselbe Experte oder Fachunternehmer die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Im Kundenportal identifizieren, BnD und Rechnungen hochladen — die Auszahlung folgt nach positiver Prüfung direkt aufs Konto.
Auszahlung beantragen
Wie hoch ist die Bewilligungsquote?
Daten aus 2025
Anträge
142.000
Bewilligt
82,4 %
Ø Betrag
16.200 €
Gesamt-Volumen
2,3 Mrd. €
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich den Vertrag schon unterschrieben habe?
Kann ich den Einkommensbonus (bis +40 %) auch als Mieter bekommen?
Wie hoch ist der maximale Zuschuss tatsächlich?
Brauche ich wirklich einen Energieeffizienz-Experten?
In welchen Regionen gibt es eigene KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)-Daten?
Für 14 Regionen liegen eigene Zahlen vor — regionale Auswertungen, lokale Zuschläge oder der zuständige Antragsweg vor Ort.
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- KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude) in Karlsruhe
- KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude) in Mannheim
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Produktseite)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [02]Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026energiewechsel.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie
- [03]KfW — Merkblatt Zuschuss Nr. 458 (Stand 07/2026)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [04]FAQ Heizungsförderung — Häufig gestellte Fragenenergiewechsel.deFachartikelBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- [05]Gebäudeenergiegesetz (GEG) — Fassung vom 16.10.2023gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz