BundesBonus
Zuschuss · bis 35 % Bund

KfW 459 Heizungsförderung für Unternehmen — Wohngebäude (BEG EM)

Zuschuss von bis zu 35 % der förderfähigen Kosten für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung in bestehenden Wohngebäuden — für Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vereine und Contractoren. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) bezuschusst die KfW mit dem Programm 459 den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungstechnik in bestehenden Wohngebäuden.

Max. Förderung
105.000 €
pro Antrag
Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe 2.500 € – 105.000 €
Förderquote 35 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) bezuschusst die KfW mit dem Programm 459 den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungstechnik in bestehenden Wohngebäuden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, juristische Personen, Personengesellschaften (z.B. GbR), Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kirchen sowie Contractoren. Privatpersonen nutzen das Schwester-Programm 458. Gefördert werden u.a. Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Der Bauantrag des Gebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sind Sie Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaft, juristische Person, GbR, Verein, gemeinnützige Organisation oder Contractor?

Liegt der Bauantrag/die Bauanzeige des Wohngebäudes mindestens 5 Jahre zurück?

Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Vorhabens?

Beauftragen Sie eine Expertin/einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen mit der Bestätigung zum Antrag (BzA)?

Wie viele Wohneinheiten hat Ihr Gebäude?

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 26.4.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    35 %
    105.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für KfW 459 Heizungsförderung für Unternehmen — Wohngebäude (BEG EM)
300.000 €

Förderfähig sind max. 300.000 €

Rechnerische Schätzung
105.000 €

pro Antrag

Förderquote35%
  • Gesamtkosten300.000 €
  • Förderfähige Basis300.000 €
  • Zuschuss– 105.000 €
  • Dein Eigenanteil195.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Energieeffizienz-Expertin/-Experte oder Fachunternehmen beauftragen, BzA mit BzA-ID erhalten.

  2. 02

    Lieferungs-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen.

  3. 03

    Im Kundenportal Meine KfW registrieren (Account aus altem Zuschussportal nicht nutzbar) und Antrag stellen — als vertretungsberechtigte Person, vor Vorhabenbeginn.

  4. 04

    Vorhaben binnen 36 Monaten nach Zusage umsetzen

    Expert stellt Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus.

  5. 05

    Identifizieren (eID/Schufa-Identitäts-Check/Video-Ident/Postident)

    Nachweise (BnD, Rechnungen, Vertretungsberechtigung) im Kundenportal hochladen — spätestens 36 Monate nach Zusage und 6 Monate nach letzter Rechnung.

  6. 06

    Auszahlung des Zuschusses auf das Geschäftskonto.

Häufige Fragen

Was unterscheidet KfW 459 vom Privat-Programm 458?
459 richtet sich an Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, juristische Personen, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kirchen und Contractoren. Privatpersonen, die eine Immobilie besitzen, beantragen die Heizungsförderung im Programm 458. Kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände nutzen das Programm 422.
Welche Heizungstypen werden gefördert?
Solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, innovative EE-Heiztechnik sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Förderfähig sind auch Fachplanung, Baubegleitung und Umfeldmaßnahmen.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss pro Gebäude?
Förderhöchstbeträge je Gebäude: 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Davon erhalten Sie maximal 35 % als Zuschuss (Grundförderung 30 % plus optionaler Effizienzbonus 5 % plus optionaler Emissionsminderungszuschlag 2.500 € bei Biomasse).
Wie lange dauert die Umsetzung?
Sie haben ab Zusage 36 Monate Zeit, das Vorhaben vollständig abzuschließen. Nachweise (BnD, Rechnungen, Vertretungsberechtigung) müssen spätestens 36 Monate nach Zusage und innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung im Kundenportal Meine KfW eingereicht werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Richtlinie BEG EM (Bundesförderung effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen)
    kfw.deRechtsgrundlageKreditanstalt für Wiederaufbau
  3. [03]
    Merkblatt KfW 459 (Bestellnummer 600 000 5132)
    kfw.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau