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Zuschuss · bis 30 % Bund

KfW 459 Heizungsförderung für Unternehmen — Wohngebäude (BEG EM)

Die KfW-Heizungsförderung 459 ist ein Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Wohngebäuden — für Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vereine und Contractoren. Angerechnet werden seit dem 21.07.2026 bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € je Wohneinheit 2–6 und 8.000 € ab der siebten. Beantragt wird vor Vorhabensbeginn im Kundenportal „Meine KfW" auf Basis einer Bestätigung zum Antrag.

Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Förderstelle: KfW Bankengruppe — alle Programme dieser Stelle im Register.

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderquote bis 30 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) bezuschusst die KfW mit dem Programm 459 den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungstechnik in bestehenden Wohngebäuden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, juristische Personen, Personengesellschaften (z.B. GbR), Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kirchen sowie Contractoren. Privatpersonen nutzen das Schwester-Programm 458. Gefördert werden u.a. Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Der Bauantrag des Gebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Sind Sie Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaft, juristische Person, GbR, Verein, gemeinnützige Organisation oder Contractor?
Liegt der Bauantrag/die Bauanzeige des Wohngebäudes mindestens 5 Jahre zurück?
Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Vorhabens?
Beauftragen Sie eine Expertin/einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen mit der Bestätigung zum Antrag (BzA)?
Wie viele Wohneinheiten hat Ihr Gebäude?

Was bekommst du konkret?

Direkter Zuschuss auf das Unternehmens-Konto: Grundförderung 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Der frühere Effizienzbonus (5 %) und der pauschale Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) sind zum 21.07.2026 entfallen; die Selbstnutzer-Boni (Klima-Geschwindigkeit, Einkommen) gelten für Unternehmen nicht. Förderhöchstbeträge je Gebäude seit 21.07.2026: 28.000 € für die erste Wohneinheit (sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 €), jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Förderfähig sind auch Fachplanung/Baubegleitung (Fördersatz 50 %), akustische Fachplanung, Umfeldmaßnahmen und provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Energieeffizienz-Expertin/-Experte oder Fachunternehmen beauftragen, BzA mit BzA-ID erhalten.

  2. 02

    Lieferungs-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen.

  3. 03

    Im Kundenportal Meine KfW registrieren (Account aus altem Zuschussportal nicht nutzbar) und Antrag stellen — als vertretungsberechtigte Person, vor Vorhabenbeginn.

  4. 04

    Vorhaben binnen 36 Monaten nach Zusage umsetzen

    Expert stellt Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus.

  5. 05

    Identifizieren (eID/Schufa-Identitäts-Check/Video-Ident/Postident)

    Nachweise (BnD, Rechnungen, Vertretungsberechtigung) im Kundenportal hochladen — spätestens 36 Monate nach Zusage und 6 Monate nach letzter Rechnung.

  6. 06

    Auszahlung des Zuschusses auf das Geschäftskonto.

Häufige Fragen

Was unterscheidet KfW 459 vom Privat-Programm 458?
459 richtet sich an Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, juristische Personen, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kirchen und Contractoren. Privatpersonen, die eine Immobilie besitzen, beantragen die Heizungsförderung im Programm 458. Kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände nutzen das Programm 422.
Welche Heizungstypen werden gefördert?
Solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, innovative EE-Heiztechnik sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Förderfähig sind auch Fachplanung, Baubegleitung und Umfeldmaßnahmen.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss pro Gebäude?
Förderhöchstbeträge je Gebäude seit dem 21.07.2026: 28.000 € für die erste Wohneinheit (sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 €), jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Davon erhalten Unternehmen 30 % als Zuschuss — der frühere Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 € bei Biomasse) sind entfallen. Ein Gebäude mit sechs Wohneinheiten kommt damit auf 30 % von 103.000 €, also bis zu 30.900 €. Einen festen Höchstbetrag je Antrag gibt es nicht: Jede weitere Wohneinheit erhöht die Summe um bis zu 2.400 €.
Wie lange dauert die Umsetzung?
Sie haben ab Zusage 36 Monate Zeit, das Vorhaben vollständig abzuschließen. Nachweise (BnD, Rechnungen, Vertretungsberechtigung) müssen spätestens 36 Monate nach Zusage und innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung im Kundenportal Meine KfW eingereicht werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Richtlinie BEG EM (Bundesförderung effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen)
    kfw.deRechtsgrundlageKreditanstalt für Wiederaufbau
  3. [03]
    Merkblatt KfW 459 (Bestellnummer 600 000 5132)
    kfw.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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