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Zuschuss · bis 30 % Bund

KfW 459 Heizungsförderung für Unternehmen — Wohngebäude (BEG EM)

Die KfW-Heizungsförderung 459 ist ein Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Wohngebäuden — für Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vereine und Contractoren. Angerechnet werden seit dem 21.07.2026 bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € je Wohneinheit 2–6 und 8.000 € ab der siebten. Beantragt wird vor Vorhabensbeginn im Kundenportal „Meine KfW" auf Basis einer Bestätigung zum Antrag.

Max. Förderung
30.900 €
pro Antrag
Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe 2.500 € – 30.900 €
Förderquote 30 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) bezuschusst die KfW mit dem Programm 459 den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungstechnik in bestehenden Wohngebäuden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, juristische Personen, Personengesellschaften (z.B. GbR), Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kirchen sowie Contractoren. Privatpersonen nutzen das Schwester-Programm 458. Gefördert werden u.a. Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Der Bauantrag des Gebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Schnell-Check

Passt KfW 459 Heizungsförderung für Unternehmen — Wohngebäude (BEG EM) zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sind Sie Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaft, juristische Person, GbR, Verein, gemeinnützige Organisation oder Contractor?

Liegt der Bauantrag/die Bauanzeige des Wohngebäudes mindestens 5 Jahre zurück?

Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Vorhabens?

Beauftragen Sie eine Expertin/einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen mit der Bestätigung zum Antrag (BzA)?

Wie viele Wohneinheiten hat Ihr Gebäude?

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag30 %30.900 €

Was bekommst du konkret?

Direkter Zuschuss auf das Unternehmens-Konto: Grundförderung 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Der frühere Effizienzbonus (5 %) und der pauschale Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) sind zum 21.07.2026 entfallen; die Selbstnutzer-Boni (Klima-Geschwindigkeit, Einkommen) gelten für Unternehmen nicht. Förderhöchstbeträge je Gebäude seit 21.07.2026: 28.000 € für die erste Wohneinheit (sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 €), jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Förderfähig sind auch Fachplanung/Baubegleitung (Fördersatz 50 %), akustische Fachplanung, Umfeldmaßnahmen und provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für KfW 459 Heizungsförderung für Unternehmen — Wohngebäude (BEG EM)
103.000 €

Förderfähig sind max. 103.000 €

Rechnerische Schätzung
30.900 €

pro Antrag

Förderquote30%
  • Gesamtkosten103.000 €
  • Förderfähige Basis103.000 €
  • Zuschuss– 30.900 €
  • Dein Eigenanteil72.100 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Energieeffizienz-Expertin/-Experte oder Fachunternehmen beauftragen, BzA mit BzA-ID erhalten.

  2. 02

    Lieferungs-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen.

  3. 03

    Im Kundenportal Meine KfW registrieren (Account aus altem Zuschussportal nicht nutzbar) und Antrag stellen — als vertretungsberechtigte Person, vor Vorhabenbeginn.

  4. 04

    Vorhaben binnen 36 Monaten nach Zusage umsetzen

    Expert stellt Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus.

  5. 05

    Identifizieren (eID/Schufa-Identitäts-Check/Video-Ident/Postident)

    Nachweise (BnD, Rechnungen, Vertretungsberechtigung) im Kundenportal hochladen — spätestens 36 Monate nach Zusage und 6 Monate nach letzter Rechnung.

  6. 06

    Auszahlung des Zuschusses auf das Geschäftskonto.

Häufige Fragen

Was unterscheidet KfW 459 vom Privat-Programm 458?
459 richtet sich an Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, juristische Personen, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kirchen und Contractoren. Privatpersonen, die eine Immobilie besitzen, beantragen die Heizungsförderung im Programm 458. Kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände nutzen das Programm 422.
Welche Heizungstypen werden gefördert?
Solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, innovative EE-Heiztechnik sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Förderfähig sind auch Fachplanung, Baubegleitung und Umfeldmaßnahmen.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss pro Gebäude?
Förderhöchstbeträge je Gebäude seit dem 21.07.2026: 28.000 € für die erste Wohneinheit (sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 €), jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Davon erhalten Unternehmen 30 % als Zuschuss — der frühere Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 € bei Biomasse) sind entfallen. Beispiel Sechs-Wohneinheiten-Haus: 30 % von 103.000 € = bis zu 30.900 €.
Wie lange dauert die Umsetzung?
Sie haben ab Zusage 36 Monate Zeit, das Vorhaben vollständig abzuschließen. Nachweise (BnD, Rechnungen, Vertretungsberechtigung) müssen spätestens 36 Monate nach Zusage und innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung im Kundenportal Meine KfW eingereicht werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Richtlinie BEG EM (Bundesförderung effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen)
    kfw.deRechtsgrundlageKreditanstalt für Wiederaufbau
  3. [03]
    Merkblatt KfW 459 (Bestellnummer 600 000 5132)
    kfw.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau
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