BundesBonus
Zuschuss Bund ⚠ Programm seit 31.12.2020 ausgelaufen

Erdwärmepumpen-Förderung Bayern (Marktanreizprogramm, bis 2020)

Für Erdwärmepumpen gibt es in Bayern kein eigenes Landesprogramm. Was Erdwärmepumpen hier förderte, war eine Bundesförderung: das Marktanreizprogramm, über das das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle das Heizen mit erneuerbaren Energien bezuschusste. Eine Antragstellung war nur bis zum 31.12.2020 möglich. Seither läuft die Heizungsförderung des Bundes über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, für Wohngebäude als Zuschuss der KfW.

Zuständig
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
als Bewilligungsstelle

Förderstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — alle Programme dieser Stelle im Register.

Hinweis zum Programm

Dieses Programm läuft nicht mehr

Ausgelaufen

Erdwärmepumpen-Förderung Bayern (Marktanreizprogramm, bis 2020) wird seit dem 31.12.2020 nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.

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Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Unternehmen

Worum geht es?

Ein bayerisches Landesprogramm für Erdwärmepumpen hat es nicht gegeben. Der Energie-Atlas Bayern der Staatsregierung verweist für Wärmepumpen ausdrücklich auf den Bund: „Beim Einbau von Wärmepumpen in bestehende Gebäude oder beim Neubau werden Wärmepumpen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert." Auch das Bayerische Landesamt für Umwelt nennt in seinem Ratgeber zur Erdwärme keine eigene Landesförderung, sondern als Anlaufstellen die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Gefördert wurde über das Marktanreizprogramm des Bundes. Das BAFA bezuschusste darüber unter dem Namen „Heizen mit Erneuerbaren Energien" den Einbau von Wärmepumpen-, Solarthermie- und Biomasseanlagen. Für Wärmepumpen galten dabei zwei Rechtsstände: bis Ende 2019 feste Beträge nach der Förderrichtlinie vom 11.03.2015, ab dem 01.01.2020 ein prozentualer Anteil an den förderfähigen Kosten. Eine Antragstellung war nur bis zum 31.12.2020 möglich.

Heute läuft die Heizungsförderung über die KfW. Für den Einbau einer Wärmepumpe in ein bestehendes Wohngebäude gibt es den Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)" aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten; zusammen mit den Boni sind höchstens 80 % möglich.

Daneben lohnt der Blick auf Kommune und Energieversorger. Der Energie-Atlas Bayern schreibt dazu: „Einige Kommunen und Energieversorger haben zusätzliche Förderprogramme. Es empfiehlt sich daher, Ihre Gemeinde und die zuständigen Energieversorgungsunternehmen anzusprechen."

Schnell-Check

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Bedingung der MAP-Basisförderung (bis 2020): Gebäude und Beheizung älter als zwei Jahre.

Bedingung des Marktanreizprogramms (bis 2020): Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe (Erdsonde, Erdkollektor, Grundwasser).

Bedingung der MAP-Basisförderung (bis 2020): Jahresarbeitszahl mindestens 3,8.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Bestandsgebäude, Heizung älter als zwei JahreBedingung der MAP-Basisförderung (bis 2020): Gebäude und Beheizung älter als zwei Jahre.
Erdgekoppelte WärmepumpeBedingung des Marktanreizprogramms (bis 2020): Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe (Erdsonde, Erdkollektor, Grundwasser).
Jahresarbeitszahl mindestens 3,8Bedingung der MAP-Basisförderung (bis 2020): Jahresarbeitszahl mindestens 3,8.

Was bekommst du konkret?

Die folgenden Sätze galten im Marktanreizprogramm des Bundes und sind nicht mehr beantragbar. Sie stehen hier, weil sie die Beträge einordnen, die für Erdwärmepumpen in Bayern lange kursierten. Gefördert wurden Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung.

Bis Ende 2019 — feste Beträge (Richtlinie vom 11.03.2015 in Verbindung mit der Änderungsrichtlinie vom 04.08.2017):

  • Basisförderung für elektrisch betriebene Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Gebäudebestand: 100 € je kW. Mindestförderbetrag 4.500 € bei Sole-Wärmepumpen mit Erdsondenbohrungen (bis 45,0 kW), 4.000 € bei den übrigen (bis 40,0 kW).
  • Innovationsförderung bei höherer Jahresarbeitszahl oder verbesserter Systemeffizienz, Gebäudebestand: 150 € je kW, Mindestförderbetrag 6.750 € (bis 45,0 kW).
  • Lastmanagementbonus 500 € für einen Pufferspeicher mit mindestens 30 Litern je kW und dem Zertifikat „Smart Grid Ready".
  • Kombinationsbonus je 500 € für die Kombination mit einer Solarkollektor- oder Biomasseanlage, mit PVT-Kollektoren oder mit einem Wärmenetzanschluss.
  • Gebäudeeffizienzbonus für effiziente Wohngebäude im Bestand: zusätzlich das 0,5-fache der Basis- oder Innovationsförderung.
  • Optimierungsmaßnahme zusammen mit der Errichtung: 10 % der Nettoinvestitionskosten.

Voraussetzung der Basisförderung war eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,8.

Ab dem 01.01.2020 — prozentualer Zuschuss: effiziente Wärmepumpenanlagen wurden mit bis zu 35 % der förderfähigen Kosten gefördert, im Neubau mit 35 %.

Wie stellst du den Antrag?

Für dieses Programm ist kein Antrag mehr möglich. Das BAFA nahm Anträge im Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien" nur noch bis zum 31. Dezember 2020 entgegen; seit dem 2. Januar 2021 fördert der Bund erneuerbare Heizungen als Einzelmaßnahme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Für ein bestehendes Wohngebäude führt der Weg heute über den KfW-Zuschuss 458:

  1. Fachkraft beauftragen. Vor dem Antrag einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen beauftragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Zugelassen sind alle in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der dena in der Kategorie „BEG – Wohngebäude" geführten Experten sowie alle Fachunternehmer.
  2. Vertrag mit Bedingung schließen. Es muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält: Der Vertrag tritt erst in Kraft, wenn die KfW die Förderung zusagt. Eine nachträgliche Aufnahme dieser Bedingung ist nicht zulässig.
  3. Antrag vor Vorhabensbeginn stellen. Im Kundenportal „Meine KfW" registrieren und den Zuschuss beantragen, bevor das Vorhaben beginnt.

Ob eine Kommune oder der örtliche Energieversorger zusätzlich fördert, klärt eine Nachfrage bei Gemeinde und Versorger.

Häufige Fragen

Gibt es eine bayerische Landesförderung für Erdwärmepumpen?
Nein. Der Energie-Atlas Bayern der Staatsregierung verweist für Wärmepumpen auf den Bund: „Beim Einbau von Wärmepumpen in bestehende Gebäude oder beim Neubau werden Wärmepumpen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert." Zusätzliche Programme kann es auf kommunaler Ebene und bei Energieversorgern geben — der Energie-Atlas empfiehlt, Gemeinde und Energieversorgungsunternehmen anzusprechen.
Was ist aus dem Marktanreizprogramm geworden?
Es ist beendet. Das BAFA schreibt: „Eine Antragstellung im Förderprogramm ‚Heizen mit Erneuerbaren Energien' ist nur noch bis zum 31. Dezember 2020 möglich." Seit dem 2. Januar 2021 fördert der Bund erneuerbare Heizungen als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Wie wird eine Erdwärmepumpe heute gefördert?
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Für bestehende Wohngebäude gibt es den KfW-Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)". Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, mit Boni höchstens 80 %. Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW förderfähige Kosten bis 28.000 Euro.
Welche Beträge galten im Marktanreizprogramm für Erdwärmepumpen?
Bis Ende 2019 galten feste Beträge: 100 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens 4.500 € bei Sole-Wärmepumpen mit Erdsondenbohrungen bis 45,0 kW. Ab dem 01.01.2020 wurden effiziente Wärmepumpenanlagen mit bis zu 35 % der förderfähigen Kosten gefördert. Beantragbar ist davon nichts mehr.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    LfU Bayern — Förderung Geothermie (offizielle Programm-Übersicht)
    lfu.bayern.dePrimärquelleBayerisches Landesamt für Umwelt
  2. [02]
    Energie-Atlas Bayern — Oberflächennahe Geothermie
    energieatlas.bayern.deFachartikelBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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